Hallo,
muss ein UG (mini gmbh ) für die Bilanz einen Steuerberater beauftragen?
Hallo,
muss ein UG (mini gmbh ) für die Bilanz einen Steuerberater beauftragen?
Die so genannte "Mini GmbH" unterliegt meines Wissens der gleichen Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes (vor allem: Gewinn und Verlustrechnung, Blilanzerstellung) wie die "normale" GmbH.
Wenn du kompetent genug bist den Jahresabschlussbericht selber erstellen zu können, ist dies meines Wissens zulässig (ein Jahresabschluss mit Attest ist sicher erst bei "größeren" Gesellschaften erforderlich)
Würde aber aufgrund der ständig sich ändernden Rechtsgebung trotzdem einen Steuerberater damit beauftragen. Du bist dann insbesondere steuerrechlich auf der sicheren Seite (das ist ja bei "Fehlern" auch strafbewährt).
Bin zwar kein wirklicher Experte auf diesem Gebiet (wir lassen den Jahresabschlussbericht immer von einem Steuerberater erstellen), denke aber du solltest die paar tausend Euro für einen Steuerbrater in die Hand nehmen.
Gutes Gelingen!
LG.
Hier noch ein Link:
Das muss nicht sein. Allerdings muss jede Kapitalgesellschaft ihren Abschluss mit Anhang im eBundesanzeiger veröffentlichen. Und das ist ohne passende Software nicht möglich. Der Steuerberater hat diese Software automatisch bei der Bilanzerstellung zur Verfügung.
Nein. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt dem Geschäftsführer (§ 41 GmbHG). Ob er das selbst macht oder dazu einen Steuerberater nimmt, ist ihm überlassen. Hauptsache, die Bilanz ist handels- und steuerrechtlich fehlerlos und korrekt.
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