Also vorab der Rechtschutz ist informiert und wird sich im laufe des Tages bei mir melden um Termine und Sachlage zu besprechen.
Ich habe am 16.5.09 auf einen privatparkplatz gehalten. Das schild bzgl. abschleppen war zu dem zeitpunkt nicht einsehbar da ein lkw davor stand :-( naja nach langer diskusion bin ich mit einer geldstrafe von 100 Euro weggekommen. (Auto war gerade abgestellt und motor ausgemacht da war auch schon die Parkkralle am Auto) ich habe halt damals die 100 euro bezahlt auch eine quittung erhalten und dachte es wäre gut daher auch nicht bestätigen lassen durch zeugen das das schild nicht einsichtig war :-(
heute kommt ein schreiben von Anwälten die nun Geld von 191,72 Euro wollen und wichtig auf der Rechnung steht auch Streitwert 1500 Euro als Betreff. Das soll ich nun zwingend unterschreiben und zurückschicken. Nach telefonaten entsteht diese gebühr aus der Belehrung einer evtl. Wiederholungstat. 1. kann sowas rechtenssein ich war doch kein Wiederholungstäter? 2. Der betreiber damals mit der Parkkralle hätte meine Daten doch nicht einfach weitergeben dürfen. 3. Wenn man Jahrgang 1981 ist kann man schon selbstständig eine Kanzlei führe ich bin am boden zerstört und hiflos und suche jetzt rat weil es einem ewig vorkommt zu warten auf den Anruf einer Lösung :-( Danke ich kann auch gerne weitere Auskünfte geben nur hier ist der Text halt auch begrenzt.
Sehe ich genau so.