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Biite um Rat bzgl. evtl. bevorstehendem Rechtsstreit :-(

Frage von chmoti88 chmoti88

Also vorab der Rechtschutz ist informiert und wird sich im laufe des Tages bei mir melden um Termine und Sachlage zu besprechen.

Ich habe am 16.5.09 auf einen privatparkplatz gehalten. Das schild bzgl. abschleppen war zu dem zeitpunkt nicht einsehbar da ein lkw davor stand :-( naja nach langer diskusion bin ich mit einer geldstrafe von 100 Euro weggekommen. (Auto war gerade abgestellt und motor ausgemacht da war auch schon die Parkkralle am Auto) ich habe halt damals die 100 euro bezahlt auch eine quittung erhalten und dachte es wäre gut daher auch nicht bestätigen lassen durch zeugen das das schild nicht einsichtig war :-(

heute kommt ein schreiben von Anwälten die nun Geld von 191,72 Euro wollen und wichtig auf der Rechnung steht auch Streitwert 1500 Euro als Betreff. Das soll ich nun zwingend unterschreiben und zurückschicken. Nach telefonaten entsteht diese gebühr aus der Belehrung einer evtl. Wiederholungstat. 1. kann sowas rechtenssein ich war doch kein Wiederholungstäter? 2. Der betreiber damals mit der Parkkralle hätte meine Daten doch nicht einfach weitergeben dürfen. 3. Wenn man Jahrgang 1981 ist kann man schon selbstständig eine Kanzlei führe ich bin am boden zerstört und hiflos und suche jetzt rat weil es einem ewig vorkommt zu warten auf den Anruf einer Lösung :-( Danke ich kann auch gerne weitere Auskünfte geben nur hier ist der Text halt auch begrenzt.

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Antworten (7)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    In Deutschland erfüllt das Anlegen einer Parkkralle an einem fremden Kfz auf einem Privatgelände den Straftatbestand der Nötigung und der Freiheitsberaubung. Die Erhebung einer Strafe wäre Betrug!

    Etwas anderes wäre dann der Fall, wenn das Fahrzeug vom Gelände, auf dem es falsch geparkt war, durch ein Abschleppunternehmen entfernt worden wäre. In einem solchen Falle sind dem Auftraggeber,/ eigentümer des parkplatzes, die von ihm vorausgelegten Abschleppkosten zu ersetzen.

    In Ihrem Falle handelkrt es sich zweifelsfrei um sogenannte "Wildwestmanieren".

    Zeigen Sie den Parkplatzeigentümer bei der Staatsanwaltschaft an und ingnorieren sie den Hinterhofanwalt!

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Sehe ich genau so.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Genau. M E darf das nur das Ordnungsamt (Politesse) oder die Polizei veranlassen.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Das sind in meinen Augen genau diese Jung-Anwälte, die mit solchen Inkasso- und Abmahnungsspielchen meinen, sich eine goldene Nase ohne viel Arbeit verdienen zu können. Such' Dir einen Anwalt, dem genau solche Machenschaften ein Dorn im Auge sind. Dürfte es mittlerweile auch zur Genüge geben.

  • 1
    Antwort von Viadrus Viadrus

    Nichts unterschreiben und nichts (mehr) bezahlen. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, sofern bezahlbar.

  • 1
    Antwort von Malkia Malkia

    Erst einmal nichts unterschreiben. Erkundige dich doch mal beim Ordnungsamt, wie solche Sachen gehandhabt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das der als Privatperson von dir Geld verlangen kann für rechtswidriges Parken.

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    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Da kommt es wohl auf den speziellen Fall und die genauen Umstände an. Frag deinen Rechtsanwalt.

    Wofür wollen die denn 191,72 Euro? Für den RA-Brief, oder für die Entfernung der Parkkralle oder für den Abschleppwagen, der schon unterwegs war?

    Soweit ich meine, darf man nicht einfach so abschleppen. Das wäre unverhältnismäßig. Man kann sich ja problemlos nen anderen Parkplatz suchen. Wenn aber z. B. jemand in der Ausfahrt steht und man muss zur Arbeit, dann darf man abschleppen lassen.

    Das ist aber nur mein laienhaftes Halb-Wissen.

    Kommentar von chmoti88 chmoti88chmoti88

    diese 191,.. wollen die dafür das sie sich jetzt die mühe gemacht haben mich anzuschreiben und aufzuklären

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Geh zum Rechtsanwalt.

    Kann sein, dass das rechtens ist.

    Kann aber auch sein, dass du da mit nem Anwalt raus kommst.

    So als Privatmann darf man doch eigentlich auch keine Parkkrallen an fremden Autos festmachen und dann noch 100 Euro verlangen. Selbst wenn einer auf dem eigenen Privatparkpaltz steht. Dann als Privatmann 100 Euro "Strafe" zu verlangen wäre ja fast schon Nötigung und Erpressung, oder so. Sage ich mal so. :)

    Würde ich meinen.

    Du brauchst einen Rechtsanwalt.

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    Antwort von dudud dudud

    hast du die 100euro gleich bezahlt? wenn ja, sollte das eigendlich erledigt damit sein

    Kommentar von chmoti88 chmoti88chmoti88

    ja sofort per ec-karten zahlung belge habe ich zum glück noch

    Kommentar von dudud dududdudud

    aufheben und mal einen anwalt fragen

  • 1
    Antwort von tuppergirl tuppergirl

    ich verstehe hierbei nicht, wie es zu der Rechnung kommt, denn du hast doch deine Strafe gegen Quittung bezahlt. Wofür wollen diese Anwält Geld?? Ich würde erstmal gar nichts unterschreiben Ich glaube das ist eine Abzocke!!!

    Kommentar von chmoti88 chmoti88chmoti88

    ich werde auch nichts unterschreiben daher ja schon der rechtschutz aber natürlich macht mir sowas angst. Ich habe ja schließlich mein vergehen schon bezahlt und nun nochmal für eine belehrung zahlen wo ich ja nichts von habe ich denke auch abzocke und die anwälte haben eine kanzlei sie ist 1982 geboren und er 1981 bei spezialisiert auf Verkehrs und Strafrecht

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