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Bieten Offene Immobilienfonds mit Auslandsobjekten mehr Vorteile im Zuge der Abgeltungssteuer?

gefragt von mavis350 am 31.07.2008 um 14:22 Uhr

Haben offene Immobilienfonds mit Auslandsobjekten mehr Vorteile? Ich denke an evtl. an steuerfreie Mieterträge etc.


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anonym
beantwortet von Frank5000 am 31. Juli 2008 14:38
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Nein, du wirst die Erträge hier versteuern müssen. Offene Immobilienfonds im Ausland ?

Da sind 3 Worte drin die man sehr sehr mit Vorsicht betrachten sollte und sich die Vertragsdinge genau durchlesen sollte. Steuerliche Vorteile bei Immobilien im Ausland hast du kaum.

Ich sage nur: Welche Objekte ? Welcher Vermietungsgrad ? Welche Mieter ? Wie lange Mietverträge ? Wie sieht es nach der Mietgarantie aus ? Bestehen Nachschusspflichten ? Immobilienfondanteile sind nicht handelbar !

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 31. Juli 2008 15:48

Sorry aber das stimmt nicht. Deine Argumente sind bei einem offenen Immobilienfonds nicht gegeben.

Kommentar von Frank5000 am 31. Juli 2008 15:53

Sorry, hast Recht. Erst Hirn einschalten dann schreiben :-) Das was ich schrieb sind geschlossene Immofonds dumdidum


Mismid
beantwortet von Mismid am 31. Juli 2008 14:58
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Nein! Mieterträge sind doch nicht steuerfrei


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 31. Juli 2008 15:47
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Ausländische offene Immobilienfonds bieten gewisse Vorteile gegendie Abgeltungssteuer.

Die Anlage in Offenen Immobilienfonds unterliegt wie jede andere Fondsart der Abgeltungsteuer. Diese Fonds investieren vor allem in gewerblich genutzte Immobilien. Inländische Mieterträge des Fonds unterliegen künftig der Abgeltungsteuer. Ausländische Mieterträge werden in der Regel im Ausland besteuert und in Deutschland steuerfrei gestellt. Sollte eine Immobilie im Ausland verkauft werden, so erfolgt ebenfalls regelmäßig eine Besteuerung des Gewinns im Ausland und die Steuerfreistellung in Deutschland. Diese steuerfreien Erträge unterliegen nicht mehr dem so genannten „Progressionsvorbehalt“, d.h. sie wirken sich auch nicht auf den persönlichen Steuersatz aus. Realisierte Gewinne aus der Veräußerung von deutschen Immobilien können, sofern die jeweilige Immobilie länger als zehn Jahre im Fonds gehalten wurde, zudem steuerfrei an den Anleger ausgeschüttet werden.

Quelle: BVI


anonym
beantwortet von dfranke am 2. August 2008 18:57
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Eine Alternative böten vielleicht geschlossene Beteiligungen, wie der auf http://www.geschlossener-fonds.net/aci-dubai-fonds.html vorgestellte Fonds. Hier sind bei einer überschaubaren Laufzeit von drei Jahren die erzielten Gewinne (prospektiert sind 12 Prozent pro Jahr) aufgrund der Fondskonstruktion steuerfrei und erhöhen auch nicht die Progression.


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