Ab wann darf ich Bier, Sekt, Schampus, Weiß / Rot- Wein trinken und kaufen? Mit 16 oder erst mit 18?
Antworten (10)
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jimbo23jimbo23
§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
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Torres25Torres25
Darfst du mit 16. Aber andere Alkoholika, wie Schnaps, Wodka, Whiskey, Liköre etc. auch Mischungen in denen das Zeug drin ist (also z.B. Cola/Whiskey) sind erst mit 18 erlaubt. Das ist in ganz Deutschland gleich.
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PoddelsPoddels
In erster Linie kommt es drauf an, ob du in Österreich oder Deutschland lebst und dann, in welchem Bundesland, weil das Alkohol- und Jugendgesetz von jedem Bundesland selbst entschieden werden kann.
In der Regel darfst du Getränke mit bis etwa 12 Vol% Alkohol mit 16, alles andere ab 18 trinken. Das heißt:
Bier, Wein, Sekt, Prosecco, Champagner ab 16. Schnaps, Whiskey, Vodka etc. ab 18.Kommentar von
jimbo23jimbo23 das Jugendschutzgesetz ist gilt bundesweit und nich unerschiedlich in den einzelnen bundesländern
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DragonHellDragonHell
bier kannste schon mit 16 trinken. den rest erst ab 18. aber lass es glei mit denm trinken is besser für die leber
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pacalypsepacalypse
Branntweine, also alles was nicht durch natürliche Gährung entstanden ist (bspw. Wodka), sind ab 18. Der Rest ist ab 16.
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TwoDeltaTwoDelta
Mit 18, kommt aber wohl aufs Bundesland an, deshalb Angabe ohne Gewähr.
Kommentar von
TwoDeltaTwoDelta In Österreich sowie in Deutschland dürfen nach dem Jugendschutzgesetz alkoholische Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren und Getränke, die Branntwein in mehr als nur geringfügigen Mengen enthalten, erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgegeben werden (§ 9
Absatz 1 JuSchG). In Deutschland ist das öffentliche Konsumieren von nicht-branntweinhaltigen alkoholischen Getränken in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder -beauftragten ab 14 Jahren gestattet, es gibt sonst keine Beschränkung.
In der Schweiz sind mangels eines eigentlichen Jugendschutzgesetzes die entsprechenden Regelungen in der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen enthalten. Die Altersgrenzen sind mit denen in Deutschland identisch.[82]
In Österreich ist der Jugendschutz Ländersache und auch relativ komplex, da die Altersgrenze für Jugendliche sowie die Prozentgrenze zwischen hochprozentigen, gebrannten Alkoholika und niedrigprozentigen Alkoholischen Getränken auch vom Bundesland abhängt oder teils gar nicht fest definiert ist. Folgende Tabelle stellt die Bestimmungen jeweils spezifisch dar; die Jahresangaben gelten „ab dem vollendeten Lebensjahr“:[83] Wiki
Aber Mixgetränke, sog. Alkopops, haben weniger als 12 % und darf er trotzdem nicht. Weil eben die "scharfen" Sachen drin vermixt sind. Auch wenn der absolute Prozentgehalt unter 12 % liegt.
"alkopops" sind in DE ALLE Ab 18. steht aber auch auch auf jeder flasche ganz dich und fett drauf