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BHW dreißt oder Recht?!

Frage von Aragorn000 Aragorn000

Heyho, also folgenes...

ich habe vor etwa einem jahr eine ristarente bei der bhw gemacht, zwischen durch habe ich meine arbeit verloren und denen gesagt, dass ich keine monatlichen abgaben mehr zahlen kann und will!

jetzt 5 Monate später, wollte ich meine rechnungen bezahlen... naja dann habe ich ebend kontoauszug geholt und da stand 60 euro bhw. -.-

jetzt bin ich pleite und kann mir nichtmal mehr was zu essen kaufen? düfen die das?

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es ist schon seltsam, dass du das erst nach 5 Monaten bemerkst. Aber du kannst Abbuchungen der letzten 6 Wochen ohne Begründung von deiner Bank zurück rufen lassen. Die Riesterrente kannst du bei Arbeitslosigkeit jederzeit unterbrechen. Natürlich muss man das schriftlich machen und nicht einfach irgendwem etwas "sagen"

    Kommentar von Aragorn000 Aragorn000Aragorn000

    ja, naivität-.- wollte halt mal was bei seite legen und sie haben erst ab diesen monat wieder angefangen abzubuchen.

    ich hoffe das es geht, mit dem zurück buchen.

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    Antwort von Aragorn000 Aragorn000

    : ( der typ von der Postbank meinte, dass es kein problem wäre den vertrag auf ice zu legen.

    aber wie sieht das aus, da ich momentan harz4 bekomme, gelten die gleichen rechte?

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Die dürfen das. Vertrag ist Vertrag. Geh trotzdem zur Bank und lass das Geld zurückholen. Schreib an BHW und bitte um Vertrag ruhen lassen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Quatsch, den Vertrag kann man jederzeit "ruhen lassen". Man muss sich natürlich schriftlich dazu äußern. Von alleine können die ja nicht wissen, dass ihr Kunde arbeitslos wurde.

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Sagte ich doch.

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    Antwort von Rechtsaussen Rechtsaussen

    na sicher, wenn sie ne einzugsermächtigung haben und du noch nen vertrag mit denen...

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    Antwort von Hummm Hummm

    klar dürfen die das, kündige den Vertrag.....

    Mündliche Abmachungen kann man nie beweisen....

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