Hallo zusammen,
und zwar geht es um folgendes:
Wir ziehen in 2 Wochen um in eine neue Wohnung. In unserer jetztigen Wohnung haben wir über ein Jahr gewohnt.
Im Mietvertrag steht folgendes also eher in den allgemeinen Vertragsbestimmungen:
punkt (2) Hat der Mieter Änderungen der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen, soweit nichts anders vereinbart ist oder wird,
Wir haben die Wände immer weis gelassten . Aus Kulanz haben wir nun wg der Katze den Flur gestrichen. Wie ist das mit den anderen räumen .... Beispiel wo Dübel drin sind.
Meine Frage ist, muss ich nun die gesamte Wohnung neu weiß streichen?
Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung
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