BGB = Bürgerliches Gesetzbuch (Welches Teil gehört zur Allgemeinbildung?)
Antworten (10)
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Landlady2505Landlady2505
Dass das BGB aus fübf Teilen besteht und worum es in den Teilen grob geht ist erst mal wichtig. Alles andere kann man dann zur Not nachschlagen, wenn man weiß wo man suchen muss. Im Enddefekt kommt es natürlich darauf an, wofür du es brauchst.
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2Antwort von
AlexGayAlexGay
Das ist jetzt nicht dein Ernst? Das kann man doch online im Interner aktuell nachlesen. Eigentlich das gesamte BGB, vor allem zu Verträgen und Schuldrecht.
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ReanneReanne
Hast Du wenigsten den Palandt genommen?
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althausalthaus Palandt: 68. Auflage. 2009. Rund 3.000 Seiten. In Leinen € 100,-- ???? Nein, habe nur 5,- Euro bezahlt. Der reicht vollkommen.
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ReanneReanne muss ja nicht neu sein.
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kiwis2kiwis2 dann bringts ja nichts... wenn man sich schon auf so nem komischen wege bilden will. ein gesetzbuch ist nicht zum durchlesen von vorne bis hinten da sondern zum nachschlagen. lach wenn ich mir vorstelle ich hätte am anfang von meinem studium die komplette vorschriftensammlung durchgelesen, na dann gute nachtg nachschlagen heißt das stichwort, nicht komplett lesen
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bitmapbitmap
''BGB gekauft.''
- Wäre nicht notwendig, wenn man i-net hat. http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/
''Was sollte man daraus wissen?''
- Kommt drauf an, was dich interessiert. Bei über 2000 §§ kann man nicht pauschal sagen ''Dass musst du unbedingt wissen.'' (oder eben nicht).
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romeo27romeo27
von allem ein wenig : Sachenrecht, Schuldrecht, Familien und Erbrecht....
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Keri83Keri83
Warum kaufst du es, wenn du nicht alles lesen willst. Alles darin gehört zur Allgemeinbildung.
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witkiswitkis
Aujf jeden Fall ab § 433, Kaufvertragsrecht. Aber da gibt es noch so viele Dinge. So spontan geht das nicht.
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Julia0404Julia0404
Alles Teil!
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bitmapbitmap Hauptsache mal geantwortet.
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Julia0404Julia0404 Dito!
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HukiiHukii
Das komplette Teil.
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Julia0404Julia0404 hihi
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bitmapbitmap 2385 Pargrafen? Na dann viel Spaß!
Danke, wusste ich nicht.
bundesrecht.juris.de/bgb/
Oder auch hier sämtliche Bundesgesetze: http://www.gesetzeiminternet.de
Vergleich mal beide Links! Sind identisch.