Hallo,
ich beziehe seit langer Zeit eine UV Rente und hatte die vor 10 Jahren abfinden lassen. Diese 10 Jahre sind nun im März rum und hab wieder vollen Rentenanspruch. Nun ist es so, dass ich mich im September 2009 selbständig gemacht habe und einen Gründungszuschuss bis Mai bekomme.
Für den Fall ( was derzeit nicht so aussieht ) das die Einnahmen nicht ausreichen um davon leben zu können, wollte ich erneut auf 10 Jahre abfinden um von diesem Geld mind. 3 Jahre leben zu können ohne Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Letzendlich kann einer BG egal sein was ich mit dem Geld mache, ob ne Weltreise oder private Absicherung.
Nun erklärte mir die BG nach einigen hin und her, dass diese abwarten möchte ob meine Einahmen groß genug sind um davon eigenständig zu leben und nicht zum Arbeitsamt zu müssen, wenn der Gründungszuschuss wegfällt. Beisst sich da der Fuchs nicht selber in den Schwanz? Grad weil die derzeizeitigen Einnahmen belegen das ich jetzt davon leben kann ( dies hat die BG vorliegen )
Ich bin über 18 Jahre, meine Erwerbsfähigkeit wird bleiben, ebenso habe ich wenn mich net nen Bus rammt über 10 Jahre zu leben und ganz wichtig: bei einer bewillitgen Auszahlung ich ganz, ganz sicher nicht sofort oder in absehbarer Zeit Staatshilfen brauche.
Was kann ich machen?
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