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BG-Rente und Versorgungsausgleich

Frage von dontnowhy dontnowhy

Hallo, ich bekomme heute eine bg-rente und eine eu-rente. Ich lasse mich scheiden. Der versorgungsausgleich teilt méine rente, die hälfte geht zu meiner frau, die eigentlich noch nie gearbeitet hat. da die bg-rente meine unfallbedingten nachteile (lebenslänglich) ausgleicht bleibt die frage, ob nach renteneintritt diese bg rente bei mir alleine bleibt. Heute ist eben diese bg-rente teil meines einkommens, davon zahle ich auch unterhalt, mein anwalt redet mal so - mal so.

weiß jemand was brauchbares? DANKE

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Antworten (2)

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    Antwort von Lissa Lissa

    Das Familiengericht ermittelt die Versorgungsansprüche, die sie die Eheleute jeweils während der Ehezeit erworben haben. Es werden die Versorgungen einbezogen, die mit Hilfe des Vermögens oder aufgrund einer Erwerbstätigkeit der Ehegatten begründet oder aufrechterhalten worden sind.

    Leistungen mit Entschädigungscharakter (z.B. eine Unfallrente) fallen nicht unter den Versorgungsausgleich.

    http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/versorgungsausgleich.htm

    Die Unfallrente hast du dir ja nicht während der Ehezeit erarbeitet.

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    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Nach meiner Meinung wird auch die BG-Rente nach Altersrenteneintritt geteilt, d.h. wenn Deine dann Exfrau Altersrente bezieht wird ihr ein Teil Deiner BG-Rente ausgezahlt und dieser Teil fällt für Dich dann weg (wenn du Altersrente beantragst).
    Wie gesagt, ist meine Meinung, letztendlich entscheidet darüber das Familiengericht.
    Aber wende Dich doch mal an die nächste Rentenberatungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, die können Dir mit Sicherheit mehr dazu sagen als Dein Anwalt, die sind im Thema.

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