BG Rente MDE nach neuen JAV (Jahres Arbeitsverdienst) anpassen?

2 Antworten

Hoi.

Ich bin nicht Experte für genau diese Fälle.

Du wendest dich einfach an deine Berufsgenossenschaft, die dir die Rente zahlt. Du bittest einfach um Überprüfung deiner Rente aufgrund dieser Vorschrift. Alles weitere, also eine Neuberechnung oder Ablehnung, erfährst du dann.

"Anzuwenden ist die Vorschrift, die nach Durchführung einer Vergleichsberechnung zu einem höheren JAV führt. Im Gegensatz zu § 90 Abs. 1 SGB VII können nach Absatz 2 dieser Bestimmung je nach Abstufungen von Lebensalter und Berufsjahren bis zum Erreichen des Höchstalters mehrere Neufestset-zungen erforderlich werden (vgl. Rütenik, in: jurisPK-SGB VII, 1. Auflage 2009, § 90 RdNr. 57).

Entscheidend ist für die Neufestsetzung nach § 90 Abs. 2 SGB VII, dass der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Dann besteht die Möglichkeit, den JAV mit Erreichen eines bestimmten Berufsjahres oder der Vollendung eines bestimmten Lebensalters anzupassen, wenn hierfür im Tarifvertrag Erhöhungen des Arbeitsentgelts in Stufen vorgesehen sind. Besteht keine tarifvertragliche Regelung, ist das ortsübliche Entgelt maßgebend. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass für Berufsanfänger das typischerweise niedrigere Anfangsentgelt auf Dauer für die Berechnung von Geldleistungen herangezogen wird (vgl. Rütenik, in: jurisPK-SGB VII, 1. Auflage 2009, § 90 RdNr. 52). Daher beinhaltet § 90 Abs. 2 SGB VII eine gegenüber § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII unabhängige und eigenständige Regelung."

Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 04.02.2013 – L 2 U 40/11 –

 

  Ciao Loki

Vielen dank,

für die Antwort. Das ist ja schon mal was. Ja die BG ist leider nicht mein bester Freund hat meine anfrage einfach abgebügelt. Ich dach das eventuell die Rentenkasse dafür verantwortlich ist.

Ich werde wohl einen Anwalt hinzu ziehen müssen.

Gruß

Paul

Bemessungsgrundlage für die BG-Rente sind die 12 Monate vor dem Unfallereignis.

Ist die Rente einmal beschieden wird sie jährlich durch Bundestagsbeschluss angepasst. Dadurch ist die Dynamisierung der Rente gewährleistet.