Hallo,
wir sind eine BG, ich erhalte ALG 1, was natürlich voll auf ALG 2 angerechnet wird. so weit, so gut! Im März hatte ich ein Nebeneinkommen von 56,93 Euro, dieses wurde uns vom ALG 2 ebenso abgezogen.
Bekommt man keinen Grundfreibetrag von 100,00 Euro?
Jobcenter mein, das würde beides zusammengerechnet, man hätte ja schon die 30 Euro Vers.-Pauschale und das wärs!
Isdt das so richtig?
es war ein einmaliges Einkommen!
Und warum gibt es keinen Freibetrag, wenn es regelmäßig ist? Dann würde sich das doch gar nicht lohnen (Zeitungsaustragen - kostet Spritgeld) für uns?
Ich mach doch die Gesetze nicht.
Woher soll ich wissen warum????
ENTSCHULDIGUNG! ich werd hier bestimmt nicht mehr nachfragen! Ich werd mich mal an ein anderes Forum wenden, wo einem geholfen wird oder wenigstens versucht!
Immer noch eine druff, da gehts einem gut, nich?
Zeitungsaustragen wärte Erwerbseinkommen und kein einmaliges Einkommen. Die Zuordnung hängt nicht davon ab, wie oft du das Einkommen erhältst, sondern ob dem Einkommen eine normale Erwerbstätigkeit zu Grunde liegt, die man natürlich auch kurzfristig ausüben kann.