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BFS risk & collection GmbH Inkassobüro Verl

Frage von ddrfragen ddrfragen

Ich habe vorige Woche auch von der BFS ein Schreiben bekommen.

Sachverhalt ist folgender:

Von meinem Konto wurde von der Parship GmbH ein Betrag von 239,40 Euro einfach abgezogen. Obwohl ich noch nie Kontakt zu Parship hatte und irgendwelche Verträge gemacht habe.

Natürlich habe ich den Betrag von 239, 40 Euro sofort zurückbuchen lassen.

Nun kam von der BFS eine Forderung in Höhe von 311,90 Euro die ich bis zum 14.1.2012 zu überweisen hätte.

Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so würde ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich eingeleitet werden.

Was kann ich nun tun oder sollte ich gar nichts tun.

Wer kann mir helfen.

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Antworten (5)

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    Antwort von Helmi123 Helmi123

    Ich habe eben mal ein wenig gegoogelt. Die Parship scheint eigentlich eine seriöse Partnervermittlung zu sein Seriös kann man aber von der BFS risk nicht gerade sagen.

    Hier mal eine Seite zum durchlesen:

    https://www.antispam-ev.de/wiki/Unrechtm%C3%A4%C3%9Fige_Forderungen

    Du kannst dieser Forderung widersprechen, musst es aber nicht. Du brauchst auf unrechtmäßige Forderungen gar nicht zu reagieren.

    Und war diesem Schreiben die Orginalforderung von Parship beigefügt? Wenn nein, können DIE ja viel behaupten!

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    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Bitte die doch freundlich dir den Mahnbescheid doch zuzuschicken, damit du diesem widersprechen kannst.

    Das kann man mit einem simplen Kreuzchen machen und damit wäre das Mahnverfahren beendet.

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    Antwort von ddrfragen ddrfragen

    Und war diesem Schreiben die Orginalforderung von Parship beigefügt?

    Dem Schreiben war nichts beigefügt. Ich habe ja außer dem Lastschrifteinzug nichts erhalten und hatte auch noch nie was mit Parship zu tun.

    Kommentar von Helmi123 Helmi123Helmi123

    Hättest Du das als Kommentar an meine Antwort angehängt, hätte ich schon eher geantwortet.

    Die Antwort lautet: Du könntest sie ja anfordern, musst es aber nicht. Aber das zeugt nicht von Seriösität, wenn die Orginalforderung bzw. die Abtretung der Forderung nicht mit beim Schreiben dabei war.

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    Antwort von holgerholger holgerholger

    Wenn Du sicher bist, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, musst Du nichts machen. Erst beim Mahnschreiben vom Gericht widersprechen.

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    Antwort von Nushuktan Nushuktan

    Warte auf's gerichtliche Mahnverfahren und widerspreche diesem.

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