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BF 17 Begleiter alkoholisiert

Frage von karateka karateka

Wenn mein Vater als Begleiter mitfährt, und betrunken ist, wird mir der Führerschein auch entzogen?

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Antworten (10)

  • 7
    Antwort von Crack Crack

    Der Begleiter darf 0,5 Promille haben.

    Sind es mehr dann wird es so gewertet als wärst Du ohne Begleiter unterwegs.

    Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen, Du musst vor Neuerteilung ein Aufbauseminar absolvieren und die Probezeit wird auf 4Jahre verlängert.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ach ja, der Begleiter selbst hat übrigens keine Maßnahmen zu befürchten.

    Kommentar von karateka karatekakarateka

    Echt, muss der Begleiter mit gar keinen Konsequenzen rechnen?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Nein, keine Konsequenzen.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Dito, keine Konsequenzen, denn die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer.

    Außerdem bin ich gerade am Grübeln ob ich aufgrund einiger Antworten hier eher lachen oder weinen sollte. ;))

    Achja: DH!^^

  • 2
    Antwort von user1192 user1192

    Ja, dann ist das Fahren ohne Führerschein

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Falsch!

    Die Fahrerlaubnis ist vorhanden, das ist ein Verstoß gegen die Auflagen.

  • 1
    Antwort von minkerl58 minkerl58

    Ja so ist das.L.G.

  • 1
    Antwort von 011100 011100

    Wenn ich die Diskussion hier lese gehen mir die Schuhe auf.Hattest du das nicht schon mal gefragt,wo Daddy als Begleitperson 2,6 Promille hatte? Wenn nicht,wieviel hatte er?

    Kommentar von karateka karatekakarateka

    Nein, dass habe ich nicht gefragt.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Dann, fährst du eben praktisch ohne Begleiter, was du aber nicht darfst. Da werdet ihr beide bestraft.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Und welche Strafe bekommt deiner Meinung nach die Begleitperson?^^

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Eine Nacht mit Hans... ;)

  • 1
    Antwort von Riot95 Riot95

    ja, wenn er mehr als 0,5 promille hat ist das so als wärst du betrunken, was ja auch logisch ist, der begleiter soll dir ja in bestimmten situationen helfen und nur deswegen darf man ja schon ab 17 fahren und wenn der betrunken ist, dann kann er das ja nichtmehr...

    Kommentar von Crack CrackCrack

    ja, wenn er mehr als 0,5 promille hat ist das so als wärst du betrunken, was ja auch logisch ist

    Glaubst Du eigentlich selbst was Du hier schreibst? So ein Unsinn!

    Kommentar von Riot95 Riot95Riot95

    ich glaube du solltest mal lesen bevor du die klappe aufmachst, weil du schreibst bei mir das ist unsinn, ich schreib aber exakt dasselbe wie du und du meinst es wäre unsinn?! (gleicher fafll übrigens bei den anderen hier)....ich glaube du solltest dich einfach mal bedeckt halten und nochmal grundschule 1. klasse, lesen lernen ;)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Du schreibst:

    ist das so als wärst du betrunken

    Das ist es eben nicht!

    Denn derjenige verstößt dann gegen die Auflagen für BF17 weil er keine Begleitperson dabei hat die den Anforderungen entspricht.

    Er fährt aber nicht unter Alkoholeinfluss!

    So, jetzt bist Du dran mit dem Nachhilfekurs 1.Klasse. Lesen und Verstehen...

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Also auch ich lese:

    ja, wenn er mehr als 0,5 promille hat ist das so als wärst du betrunken,

    Und das ist weder korrekt, noch hat Crack es so geschrieben. ;)

    Es wird nämlich nicht als Alkoholfahrt gewertet, sondern "nur" als Auflagenverstoß mit den von Crack beschriebenen Folgen.^^

    Kommentar von Riot95 Riot95Riot95

    nein, ich meinte ja auchnicht das es als alkoholfahrt gewertet wird, sondern das es so ist als wärst du betrunken gefahren, vielt. kein besonders glücklicher vergleich, aber hätte ich sagen wollen, dass es als alkoholfahrt gewertet würde, dann hätte ich das auch geschrieben ;) es ging um den zustand des fahrers, nicht um die bestrafung...ich sag es nochmal, vielt. nicht perfekt gewählt, aber trotzdem im ganzen richtig :b

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Wenn du mir jetzt noch den Unterschied zwischen "Alkoholfahrt" und "betrunken gefahren" erklärst, bin ich glücklich. ;)

    Kommentar von Riot95 Riot95Riot95

    alkoholfahrt ist eine verkehrsdelikt (oder sogar eine straftat?!), betrunken autfahren ist eine aktion in einem bestimmten geisteszustand

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Aaha...

  • 1
    Antwort von tiwo666 tiwo666

    Geh wieder zurück in die Fahrschule.

  • 1
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ja, das ist in dem Fall genau so wie wenn er selber fahren würde. Bis die Kinder 18 sind, hat auch er noch keinen Fahrer für danach.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ja, das ist in dem Fall genau so wie wenn er selber fahren würde. Bis die Kinder 18 sind, hat auch er noch keinen Fahrer für danach.

    So ein Unsinn!

  • 0
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Hoffentlich sofort !

  • 0
    Antwort von Kanister14 Kanister14

    ja wird er

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