Muss die neue Lohnsteuerkarte an die Krankenkasse oder trotz allem an den AG gesandt werden?
Bezug von Krankengeld aufgrund langfristiger Krankschreibung - wohin mit der Steuerkarte für 2010?
Antworten (7)
-
3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
vincentvincent
Die LSTK ist dem Arbeitgeber auszuhändigen. Bei der EKST für 2010 ist die Lohnersatzleistung anzugeben. Wer Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder andere Sozialleistungen als Lohnersatz bezogen hat, kann seine Einkommensteuer nicht einfach nach der Steuerformel berechnen bzw. aus der Steuertabelle ablesen. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, und doch treiben sie den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen in die Höhe. So kassiert der Fiskus indirekt mit über den sog. "Progressionsvorbehalt" (§ 32b EStG).
-
1Antwort von
kater007 Solange du im Arbeitsverhältnis stehst, immer zum Arbeitgeber geben!!!
-
-
0Antwort von
lenzing42lenzing42
Die Lohnsteuerkarte muss der Arbeitgeber bekommen,denn du bist ja nach wie vor trotz Krankheit bei ihm angestellt.
-
0Antwort von
berchristberchrist
Der Arbeitgeber muss sie haben, sonst darf er dich nicht Beschäftigen oder bist Du schon Ausgesteuert?
-
0Antwort von
Blacky1985Blacky1985
Ja natürlich!!!
Du möchtest doch wieder arbeiten gehen wenn Du gesund bist.
-
Was meinst du mit ausgesteuert? Ich beziehe aufgrund längerer Krankschreibung mittlerweile mein "Gehalt" von der Krankenkasse. Mein Arbeitsvertrag mit dem AG besteht jedoch noch, ist also ungekündigt.