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Bezug von Krankengeld aufgrund langfristiger Krankschreibung - wohin mit der Steuerkarte für 2010?

Frage von Hertha009 Hertha009

Muss die neue Lohnsteuerkarte an die Krankenkasse oder trotz allem an den AG gesandt werden?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von vincent vincent

    Die LSTK ist dem Arbeitgeber auszuhändigen. Bei der EKST für 2010 ist die Lohnersatzleistung anzugeben. Wer Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder andere Sozialleistungen als Lohnersatz bezogen hat, kann seine Einkommensteuer nicht einfach nach der Steuerformel berechnen bzw. aus der Steuertabelle ablesen. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, und doch treiben sie den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen in die Höhe. So kassiert der Fiskus indirekt mit über den sog. "Progressionsvorbehalt" (§ 32b EStG).

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    Antwort von kater007 kater007

    Solange du im Arbeitsverhältnis stehst, immer zum Arbeitgeber geben!!!

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    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Immer zum AG

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Die Lohnsteuerkarte muss der Arbeitgeber bekommen,denn du bist ja nach wie vor trotz Krankheit bei ihm angestellt.

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    Antwort von berchrist berchrist

    Der Arbeitgeber muss sie haben, sonst darf er dich nicht Beschäftigen oder bist Du schon Ausgesteuert?

    Kommentar von Hertha009 Hertha009

    Was meinst du mit ausgesteuert? Ich beziehe aufgrund längerer Krankschreibung mittlerweile mein "Gehalt" von der Krankenkasse. Mein Arbeitsvertrag mit dem AG besteht jedoch noch, ist also ungekündigt.

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    Antwort von Blacky1985 Blacky1985

    Ja natürlich!!!

    Du möchtest doch wieder arbeiten gehen wenn Du gesund bist.

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    Antwort von istie istie

    natürlich zum Arbeitgeber.

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