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Bezug von BG-Teilrente 20 %

Frage von Brezelqueen Brezelqueen

Ich beziehe o.g. Rente; gibt es beim Bezug einer BG-Rente eigentlich auch eine Hinzuverdienstgrenze? Hab bis jetzt eine Antwort gesehen, da hieß es, es gäbe keine Hinzuverdienstgrenze! Kann mir jemand helfen?

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Antworten (1)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Die Rente der BG soll einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden herstellen. Wenn du z.B. in einem ganz anderen Beruf weiter arbeiten müsstest, könntest du theoretisch sogar mehr verdienen als vorher. So lange die Rente noch nicht endgültig festgeschrieben ist, (meistens nach 3-4 Jahren) könnte allerdings die MdE auf 10 % reduziert werden, dann fällt die Rente weg. Könnte aber später durch einen Verschlimmerungsantrag wieder aufleben, auch noch nach 20 - 30 Jahren.

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