Hallo!Nach Hochzeit im Juli 08 haben wir zum frühstmöglichen Zeitpunkt die Lohnsteuerklassenänderung dem Arbeitsamt mitgeteilt.Ich wechselte in die 3 und meine Frau, da arbeitslos in die 5. Jetzt kommt ein Brief in dem der § zur Sprache kommt http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_x.htm Prompt kommt ein Änderungsbescheid des AA wo das ALG um gut 200€ gekürzt wird. Hier wird jetzt die Lohnsteuerklasse 5 ab Tag der Hochzeit zugrunde gelegt und die Lohnsteuerklasse aus dem Jahr 2007. Der Anspruch wurde doch im Jahr 2007 erworben in Lohnsteuerklasse 1.Ist das ALG nicht eine Versicherungsleistung (heisst ja auch Arbeitslosenversi
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Bezug des ALG1 veringert sich nach Wechsel in Lohnsteuerklasse 5?
Frage von
MaRiJo
Antworten (2)
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MaRiJo Aber das ist doch eine Versicherungsleistung wie kann man die kürzen? Es wurde doch der zuvor errechnete Betrag "erwirtschaftet". Und ist das ALG nicht einkommensteuerfrei? Ich finde das ziemlich seltsam. Es handelt sich übrigens um den §48Abs.1 Satz2 Nr.4 aus dem SGBX. Wuerde gern nen Anwalt einschalten.....
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ceres0905ceres0905
Bei der Berechnung des ALG wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die man zum Zeitpunkt des Anspruches nicht des Ansprucherwerbs hat. Ihr habt da einfach eine Riesenfehler gemacht, auch deshalb, weil eine erneute Änderung der Steuerklasse vom Arbeitsamt nicht anerkannt wird, bis zur erneuten Arbeitsaufnahme wird deine Frau in die Steuerklasse 5 eingestuft.
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