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bezug auf vorhergehende frage...(Beziehung mit älteren frauen)...

Frage von Hammerfall1989 Hammerfall1989

vor einigen minuten habe ich gefragt, wie ihr es als eltern ansehen würdet, wenn euer sohn im alter von 16,17,18...mit einer doppelt so alten dame zusammen wäre...nun meine nächste (rechtlich betrachtete) frage hierzu...?...kann gegen die dame anzeige erstattet werden, auch wenn der junge die beziehung möchte...bzw. wird sie zur rechenschaft gezogen?...lg.

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Antworten (9)

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    Antwort von lilith666 lilith666

    ne ab sechzehn kannste auch ne 60jährige ... da kannste nicht mehr belangt werden

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    Antwort von queichheimer1 queichheimer1

    Meine älteste Sexpartnerin war 69 und die jüngste 17 Jahre alt.

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    Antwort von queichheimer1 queichheimer1

    Gab es solche Fälle, hatte Jemand schon das erlebt?

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    Antwort von joke0163 joke0163

    Bis zum 18 Lebensjahr kann mann den umgang verbieten.

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Lass ihn das ruhig ausprobieren, er wird sicher sehr bald feststellen, dass es nicht das Richtige ist.

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    Antwort von Simone01 Simone01

    Ja, das kann sie, solange der Sohn unter 18 Jahren ist. Aber dann wirst Du auch Deinen Sohn gegen Dich aufbringen und mit spätestens 18 wird er ausziehen und keinen Kontakt mehr zu Dir wünschen. Möchtest Du das?

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    Antwort von tabeah tabeah

    darf man(n) doch wenn er über 16 Jahre ist... oder??

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    Antwort von junimama junimama

    nein ab 16 darfst du selber entscheiden die können ihr was anhaben wenn du unter 16 bist so war es bei einer freundin bei mir

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    Antwort von minimimi minimimi

    Wenn er noch nicht 18 ist, ja.

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