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Bezüglich "Profil löschen" - Frage

Frage von user216 user216

Angenommen man löscht sein GF-Profil, werden dann auch alle Beiträge gelöscht? Wenn nicht, habe ich dann das Recht darauf zu bestehen, dass meine Antworten/Fragen gelöscht werden?
Wie schauts datenschutzrechtlich aus?

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r Knusson,

die Community hat dir ja schon gute Antworten auf deine Frage geben können. Denke aber bitte daran, dass es sich bei gutefrage.net um eine Ratgeberplattform handelt. So gehören beispielsweise Fragen zur Plattform oder an die Community in unser Forum: www.gutefrage.net/forum Bitte achte zukünftig darauf.

Viele Grüße,

Oliver vom gutefrage.net-Support

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Auszug aus den AGB:

    § 8 Urheberrechte

    (1) Sind Dritte der Ansicht, dass ihre Werke unberechtigt verwertet oder vervielfältigt wurden, so ist gutefrage.net hierauf unverzüglich hinzuweisen. gutefrage.net wird diese Inhalte für einen Zugriff durch Dritte sperren, soweit sich die Vorwürfe als berechtigt erweisen.

    (2) gutefrage.net weist darauf hin, dass bei rechtswidrigen Inhalten unverzüglich die Pflicht einer Überprüfung und Abstellung des rechtswidrigen Zustandes besteht, da ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften eine Verantwortlichkeit des Access-Providers in gleicher Weise wie des Störers besteht. gutefrage.net wird Inhalte erst dann wieder freischalten, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass der rechtswidrige Zustand beseitigt ist.

    (3) Der Nutzer räumt durch die Einstellung seiner Beiträge in die Datenbank von gutefrage.net folgende nicht ausschließlichen zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrecht ein:

    a) Das Recht zur Einspeicherung des Beitrags in die Web-Sites von gutefrage.net;

    b) Das Recht, den Beitrag der Öffentlichkeit ganz oder teilweise, bearbeitet oder unbearbeitet zugänglich zu machen;

    c) Das Recht, den Beitrag auf Abruf von Besuchern der Web-Sites hin zu vervielfältigen;

    d) Das Recht, den Beitrag in Zusammenhang mit den Web-Sites von gutefrage.net auch in anderen Medien weiter zu verwerten, etwa auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf allen anderen derzeit bekannten Verwertungsarten.

    (4) Insbesondere ist gutefrage.net berechtigt, die Beiträge unter anderen Domainadressen öffentlich zugänglich zu machen, sowie diese im Rahmen von Druckwerken (Zeitschriften und Bücher) zu verwerten.

    Kommentar von user216 user216user216

    Ok, ich habe zu diesem Thema jetzt ne ganze Zeit bezüglich Datenschutz gegoogelt.
    Meine Erkenntnis:
    Ich kann natürlich auf "Löschung" meines Accounts bestehen.
    Ich kann auf Anonymisierung meiner Beiträge bestehen.
    Ich kann nicht verlangen, dass die Beiträge gelöscht werden, da diese vom Betreiber zweckmäßig für sein Geschäft genutzt werden.

    Und wie gesagt: AGBs besitzen nicht immer das letzte Wort!

  • 3
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Nein. Du trittst quasi Deine Rechte ab, wenn Du hier schreibst. Steht aber auch in den FAQs oder sonstwo in den Richtlinien.

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Nein, die Beiträge hast Du abgetreten.

  • 1
    Antwort von sender sender

    Deine Rechte findest Du im Kleingedruckte.

    Du hast Dich beim Registrieren damit einverstanden erklärt. Erinnerst Du Dich?

    Kommentar von user216 user216user216

    Manche Rechte können auch das Kleingedruckte nicht beeinflussen.

    Beispiel:
    BGB 2 Jahre Gewährleistung.
    Selbst wenn du unterschreibst, dass du auf die Gewährleistung verzichtest, steht sie dir zu.

    Kommentar von sender sendersender

    Das mag ja alles sein. Jedoch: möchtest Du prozessieren? Wegen eines Profils???

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Was hier in den AGB steht, ist nicht von Relevanz. Jedenfalls nicht, wenn Gesetze etwas anderes sagen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Gruppe, der die Seite gehört, dürfte genug Geld für Anwälte haben, um nicht irgendwas laienmäßig Falsches/Illegales in die AGB reinzubringen. Meinste nicht?

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Da kannst du dich aber täuschen. Es gibt Versicherungen, Banken, Fluggesellschaften, die "nicht gültiges" in ihren AGB haben. Wird hier nicht anders sein, da fress ich einen Besen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''da fress ich einen Besen.''

    Guten Appetit! Ich bevorzuge schmackhaftere Sachen.

  • 1
    Antwort von bigfoot76 bigfoot76

    E Mail info@gutefrage.net

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