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Bezüglich Inkasso

Frage von David360 David360

Hallo aufmerksame gutefrage.net User!

Ich habe nun eine Brief erhalten von einem Inkasso Unternehmen, doch das zu unrecht. Ich soll 123,53 € Zahlen, ein richtiger Grund ist nicht genannt. Sie meinen Sie haben mir Waren zugeliefert am 12.09.2011 doch das ist unmöglich da ich am 12.09.2011 erst aus dem Ausland zurückgekommen bin. Undzwar von einem Sanitätshaus, wovon ich nichts weis. Ich würde eine E-Mal zurücksenden, in der ich dennen klarmache das ich nichts damit zu tuhen haben. Könnte mir einer von euch vielleicht sagen wie ich die E-mail verfassen soll ? Währe Supernett!

Nicht das ihr denkt ich währ google-faul oder so aber ich habe ziemlich lang gesucht und habe nichts gefunden was mir wirklich weiterhilft, deshalb hätte ich gerne Tipps von euch.

mit freundlichen grüßen, David360

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Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von rainerendres rainerendres

    Sehr geehrtes Inkasso team,

    ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle den Rechtsweg

    Weitere briefe Ihres hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner Zahlung meinerseits führen.

    Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.

    Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon

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    Antwort von amdros amdros

    Dann ignoriere es wenn Du Dir Deiner Sache zu 100% sicher bist.

    Du bist auf keinen Fall der einzige, dem solche myteriösen Schreiben zugestellt werden. Immer wieder wird auch im TV davor gewarnt.

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    Antwort von Andretta Andretta

    Mail ist doof. Am besten per Vorabfax und mit der Post hinterher. Damit Du es zum einen unterschreiben kannst (ganz wichtig) und auch Nachweis über den Brief führen kannst. Ganz sicher ist hierbei das Einschreiben mit Rückschein, wobei ein Zeuge dabei sein sollte, wenn Du den Brief in den Umschlag steckst, bei der Abgabe am Schalter.

    Schreiben solltest Du, dass Du jeglicher Forderung widersprichst und diese in keiner Weise nachvollziehen kannst, da Du weder Dinge bestellt noch bezogen hast.

    Sollte dann noch etwas nachkommen, verweist Du auf dieses von Dir bereits geschriebene Schreiben, widersprichst den Forderungen nochmals und basta.

    Sollte man Dir wider Erwarten noch einen Mahnbescheid hinterher schicken, ist es ganz wichtig, diesem auch innerhalb der angegebenen Frist zu widersprechen, sonst gilt die Forderung als rechtmäßig.

    Wenn Du das alles tust und tatsächlich nichts bestellt oder bekommen hast, kannst Du Dich bequem zurücklehen und der Dinge harren, die da noch kommen.

    Kommentar von Andretta AndrettaAndretta

    "inkasso unrechtmäßige forderung"

    Googel das mal, da gibt es bergeweise Links.

    Kommentar von David360 David360David360

    Also wenn ich ein Brief schicken würde, was soll ich hinschreiben?

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich widerspreche jeglicher Forderung, da ich diese auf keiner Weise nachvollziehen kann, weil ich weder etwas bestellt noch bezogen habe. ??

    Kommentar von Andretta AndrettaAndretta

    Ja, so kannst Du es schreiben. Meist hast Du danach Ruhe. (hier war gestern ein großer Artikel zum Thema in der Zeitung, die haben das alles so geraten)

    Kommentar von Andretta AndrettaAndretta

    http://www.berliner-kurier.de/geld/100--forderung-rechtens-die-zocker-tricks-der-inkasso-firmen,7168812,11249648.html

    Guck mal, ich habe den Artikel online gefunden, da steht das nämlich drin :o)

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    Antwort von null0plan null0plan

    wenn du dir ganz sicher bist kurz schreiben, das du die Forderung bestreitest oder du machst gar nichts ...

    Wenn der Mahnbescheid bei dir ankommt musst du schnell reagiern, denn da laufen kurze Fristen ggf. dann zum Rechtsanwalt der dir hilft, da sind 2 felder drauf, entweder das du die Forderung annerkennst oder halt nicht, kreuzt du an, das du die Forderung nicht anerkennst steht dem anderen der Klageweg offen.

    Kommentar von David360 David360David360

    Hinten ist etwas zum ankreuzen, doch keins der Felder besagt das ich damit nicht einverstanden bin, die gehen wohl davon aus das ich egal was passiert zustimme

    Kommentar von null0plan null0plannull0plan

    ist es denn nur ne Mahnung oder ein Mahnbescheid ... ? auf den Mahnbescheid musste nämlich reagieren, sonst wird die Forderung rechtskräftig

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Es ist leicht zu erkennen ob es sich um eine gerichtlichen Mahnbescheid handelt , der kommt nämlich anders als eine Mahnung vom Gericht und dort gibt es dann tatsächlich ein Kästchen das besagt das man die Forderung nicht anerkennt. Begründen muss man das nicht, es steht dem Gläubiger dann frei seine Forderung gerichtlich geltend zu machen, erst dann sieht sich das ganze eine Richter an.

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    Antwort von Blinzell Blinzell

    Die Frage ist doch einfach zu beantworten, David. Deine Mail hat nur 2 Sätze:

    Sehr geehrte Damen und Herren, weder habe ich Ware bei Ihnen bestellt noch erhalten. Bitte schicken Sie mir umgehend die von mir unterschriebene Empfangsbestätigung zu. Mit freundlichen Grüßen

    :-)

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    Antwort von Salviadivina Salviadivina

    Ich habe in einem ähnlichen Fall Hilfe bei der Seite der Verbraucherzentrale gefunden.

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