zu folgendem Sachverhalt eine kompetente Antwort. 2002 wurde ich pensioniert. 2003 wurde ich geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde dabei auf 540.- Euro festgesetzt. Dieser wurde aber seit damals nicht von meiner Pension abgezogen, weil die Scheidung erst nach der Berentung stattfand (sog. Bestandsrecht) Jetzt hat meine ehemalige einen Rentenantrag gestellt und ich bekam dahingehend Nachricht. Erwähnen muss ich, dass meine EX erst 52 Jahre ist und sie von daher wahrscheinlich nur eine Erwerbsgemindertenrente bekommen kann. Soweit ich weiss, findet dieser Abzug des Versorgungsausgleichs aber erst dann statt, wenn sie eine REGELaltersrente erhält und keine Erwerbsgemindertenrente. WER kann mir genau sagen, wie das läuft, eventuell auch mit Hinweisen, wo ich das nachlesen kann. DANKE
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kielsellkielsell
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