meine tochter macht eine lehre und ich kriege noch kindergeld nun steht in dem antrag grenzbetrag 7680 euro darf sie nicht überschreiten ist das jetzt brutto oder netto arbeiteslohn denn wenn es brutto arbeitslohn wäre bekäme ich dann wegen 50 euro mehrverdienst kein kindergeld mehr im voraus schon danke für hilfreiche antworten
bezüge eines über 18 jahre altes kind
Antworten (6)
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3Antwort von
IooooIoooo
Die meisten Antworten hier sind mehr oder weniger Unfug.
Es wird das JahresBruttogehalt (SV-Brutto) genommen. Davon geht die Werbungskostenpauschale (920 €) ab (oder wenn höher, die tatsächlichen Werbungskosten) und es gehen ab die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis darf nicht höher sein als 7680 €.
Allein das führt dann dazu, dass eine Auszubildende ziemlich gefahrlos noch ein Brutto von ca. 9.000€ oder sogar mehr haben kann.
Genauer (bitte gründlich lesen) hier: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
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2Antwort von
StefanKfgStefanKfg
Netto, denn das Bruttogehalt steht ihr/euch ja nicht tatsächlich zur Verfügung.
Kommentar von
StefanKfgStefanKfg Kann man hier auch nochmal nachlesen:
http://www.uni-oldenburg.de/personalrat/14627.html -
1Antwort von
H2SO4H2SO4
Brutto minus aller Abzuege ,das müsste dann ein Netto sein
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anjannianjanni nee
Kommentar von
IooooIoooo Die Steuern werden nicht abgezogen, weil man die mit der Steuererklärung wiederbekommt. - Also stimmt das mit dem Netto nicht.
Es wird das JahresBruttogehalt (SV-Brutto) genommen. Davon geht die Werbungskostenpauschale (920 €) ab (oder wenn höher, die tatsächlichen Werbungskosten) und es gehen ab die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis darf nicht höher sein als 7680 €.
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1Antwort von
fnmamafnmama
brutto
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StefanKfgStefanKfg Ne, da gab es inzwischen nen Urteil drüber. Ist netto
Kommentar von
IooooIoooo auch nicht richtig. Siehe Kommentar zu H2SO4.
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0Antwort von
QuickfingerQuickfinger
Es ist brutto. Ich habe in meiner Ausbildung mit dem Betrieb vereinbart, auf 50 Mark Vergütung zu verzichten, damit deswegen nicht >200 Mark Kindergeld wegfallen. Sowas sollte heute auch noch machbar sein.
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StefanKfgStefanKfg http://www.uni-oldenburg.de/personalrat/14627.html
Kommentar von
QuickfingerQuickfinger Du hast mich überzeugt, DH für deine Antwort :) Aber partieller Vergütungsverzicht kann noch immer eine Maßnahme sein, wenn die Grenze erreicht wird.
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IooooIoooo Ein nachträglich vereinbarter Vergütungsverzicht ist möglicherweise nicht legal bzw. wirkungslos. So was sollte man vorher genau klären.
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dackelnerodackelnero ...also, so ist es. So etwas würde ich deshalb nicht in einem öffentlichen Forum herumposaunen.
Wir wissen ja,wo du wohnst.
Geanu das!!!!