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bezüge eines über 18 jahre altes kind

Frage von tukata tukata

meine tochter macht eine lehre und ich kriege noch kindergeld nun steht in dem antrag grenzbetrag 7680 euro darf sie nicht überschreiten ist das jetzt brutto oder netto arbeiteslohn denn wenn es brutto arbeitslohn wäre bekäme ich dann wegen 50 euro mehrverdienst kein kindergeld mehr im voraus schon danke für hilfreiche antworten

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von Ioooo Ioooo

    Die meisten Antworten hier sind mehr oder weniger Unfug.

    Es wird das JahresBruttogehalt (SV-Brutto) genommen. Davon geht die Werbungskostenpauschale (920 €) ab (oder wenn höher, die tatsächlichen Werbungskosten) und es gehen ab die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis darf nicht höher sein als 7680 €.

    Allein das führt dann dazu, dass eine Auszubildende ziemlich gefahrlos noch ein Brutto von ca. 9.000€ oder sogar mehr haben kann.

    Genauer (bitte gründlich lesen) hier: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

    Kommentar von BegineEva BegineEvaBegineEva

    Geanu das!!!!

  • 2
    Antwort von StefanKfg StefanKfg

    Netto, denn das Bruttogehalt steht ihr/euch ja nicht tatsächlich zur Verfügung.

    Kommentar von StefanKfg StefanKfgStefanKfg

    Kann man hier auch nochmal nachlesen:
    http://www.uni-oldenburg.de/personalrat/14627.html

  • 1
    Antwort von H2SO4 H2SO4

    Brutto minus aller Abzuege ,das müsste dann ein Netto sein

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    nee

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    Die Steuern werden nicht abgezogen, weil man die mit der Steuererklärung wiederbekommt. - Also stimmt das mit dem Netto nicht.

    Es wird das JahresBruttogehalt (SV-Brutto) genommen. Davon geht die Werbungskostenpauschale (920 €) ab (oder wenn höher, die tatsächlichen Werbungskosten) und es gehen ab die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis darf nicht höher sein als 7680 €.

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    7680 Euro ist ausgezahlter Arbeitslohn abzüglich Werbungskosten.

  • 1
    Antwort von fnmama fnmama

    brutto

    Kommentar von StefanKfg StefanKfgStefanKfg

    Ne, da gab es inzwischen nen Urteil drüber. Ist netto

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    auch nicht richtig. Siehe Kommentar zu H2SO4.

  • 0
    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Es ist brutto. Ich habe in meiner Ausbildung mit dem Betrieb vereinbart, auf 50 Mark Vergütung zu verzichten, damit deswegen nicht >200 Mark Kindergeld wegfallen. Sowas sollte heute auch noch machbar sein.

    Kommentar von StefanKfg StefanKfgStefanKfg

    http://www.uni-oldenburg.de/personalrat/14627.html

    Kommentar von Quickfinger QuickfingerQuickfinger

    Du hast mich überzeugt, DH für deine Antwort :) Aber partieller Vergütungsverzicht kann noch immer eine Maßnahme sein, wenn die Grenze erreicht wird.

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    Ein nachträglich vereinbarter Vergütungsverzicht ist möglicherweise nicht legal bzw. wirkungslos. So was sollte man vorher genau klären.

    Kommentar von dackelnero dackelnerodackelnero

    ...also, so ist es. So etwas würde ich deshalb nicht in einem öffentlichen Forum herumposaunen.

    Wir wissen ja,wo du wohnst.

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