Bezogen auf die vorherige Frage: Gibt es weiterhin Kindergeld während der Zivi-Zeit?
Antworten (8)
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6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
anqelinajollyanqelinajolly
Kindergeld während Grundwehrdienst oder Zivildienst?
Während das Kind den Grundwehrdienstes oder den Zivildienstes ableistet wird kein Kindergeld gezahlt. Aber, damit der Wehrpflichtige durch seinen Dienst nicht schlechter steht als Andere, werden die Dienstzeiten später wieder an die maximale Bezugszeit angehängt. Somit kann maximal bis zum 28. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden.
Auszug aus: http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/02/05/kindergeld-trotz-grundwehrdienst-od...
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1Antwort von
Christina3 Ja. Bis zu deinem 25. Lebensjahr bekommst du Kindergeld, solange du zu Schule gehst, studierst oder deinen Zivildienst machst!
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1Antwort von
JoWaKuJoWaKu
In der Regel gibt es kein Kindergeld während der Zivi-Zeit. Aber es gibt eine kleine Ausnahme:
Wenn Kinder neben dem Zivildienst ein Studium ernsthaft und nachhaltig betreiben; das dürfte aber selten sein.
Urteil dazu in www.klicktipps.de/zivildienst.php#kindergeld
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Wichtig: KG für die Zeit vor und nach dem ZD beantragen!! Wird oft vergessen.
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Tipp: Wer eine Antwort sehr früh als "hilfreichste" markiert, riskiert, weniger Antworten zu bekommen.
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Fragen1001Fragen1001 Danke für den Hinweis. Es geht mir nicht darum, möglichst viele Antworten zu erhalten, sondern die Richtige. Und wenn die erste hilfreich ist, dann freut mich das sehr. Ebenso freue ich mich auch über alle anderen Antworten und danke hierfür.
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1Antwort von
kikkerlkikkerl
kindergeld gibt es nur wenn man bis zu 25 jahren in der erstausbildung ist oder wenn man studiert. wenn du daheim arbeitslos herumsitzen würdest würdest du keins mehr kriegen. warum glaubst du wirst du ab einem alter vom amt nach einer schul oder ausbildungsbescheinigung gefragt ;-)
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1Antwort von
Jube99Jube99
ganz ausdrücklich NEIN, war selbst letzes Jahr Zivi. Es gibt wärend der Zivizeit kein Kindergeld. Musste meiner Mutter aber von meinem Zivisold das Kindergaled bezahlen :-(
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Fragen1001Fragen1001 gemein!!!
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kikkerlkikkerl es ist nicht gemein, es ist auch richtig so. das wäre noch was... daheim rumsitzen und nichts tun und dann auch noch geld kassieren ;-)
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eugenius1 nein aber die zivildienstzeit wird hinten angerechnet... kriest dann länger kindergeld!
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Fragen1001Fragen1001 Muss man vorher der Familienkasse mitteilen, dass man Zivildienst macht?
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Mittlerweile heißt es aber, dass Kindergeldbezug nur noch bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden kann. Und Zivildienst hinten dran, wären dann maximal bis zum 26. Lebensjahr. Oder vertue ich mich da?
Hab gerade noch mal gegoogelt:
Die 27-Jahre-Grenze wird gemäß § 52 Abs. 40 Satz 6 EStG in Stufen auf 25 Jahre gesenkt:
° Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
° Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
° Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
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Nachzulesen bei: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld :-)
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Danke für die Auszeichnung "hilfreichste Antwort" :-))
aber auch nur wenn man lernt. einfach so gibts keins
"dann maximal bis zum 26. Lebensjahr. "
Bis zum 25. Geburtstag plus die Zeit, die ser ZD gedauert hat.
Alles klar soweit. Danke für die Info. Und bitte für die Auszeichnung! ;-)