Bekannter A ist 25 und hat eine 14 jährige Freundin.Ist das rechtlich bedenklich?Worauf müssen die beiden achten und was dürfen sie nicht?
Beziehung zu Minderjährigen
Antworten (10)
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2Antwort von
CJ1991CJ1991
PatrickLassan hat das wohl sehr gut auf den Punkt gebracht, wie die Sache da rechtlich aussieht.
Abgesehen davon würde mich interessieren, was jemanden in dem Alter zu so etwas bewegt.
Eine 14-Jährige ist meiner Meinung nach noch ein Kind, gerade erst in der frühen Jugend angekommen. Ist noch schulpflichtig, Meilen entfernt vom Abitur.
Er kann mit 25 schon fertig ausgebildet sein. Die Hobbies und Freizeitbeschäftigungen der beiden dürften sich wohl auch deutlich von einander unterscheiden.
Sicher gibt es welche, die 15 Jahre oder mehr auseinander sind und geheiratet haben. Aber die haben sich oft in einem Alter kennen gelernt, wo sie zumindest auf dem Papier schon erwachsen waren.
Bekannter A sollte sich auch die Antwort von Joyce123 dringendst zu Herzen nehmen.
Liebe Grüße
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2Antwort von
DonPaoloDonPaolo
Das ist nicht nur rechtlich bedenklich. Er schein pädophile Neigungen zu haben.
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1Antwort von
macbesmacbes
Also mal ganz unabhängig, was ich jetzt von dieser Sache halte: Es ist doch immer wieder "faszinierend", wie in solchen Fällen geurteilt (Oder sollte man besser "verurteilt" sagen?) wird.
Bei ähnlichen Beiträgen, aber mit umgekehrter Geschlechterverteilung (also vierzehnjähriger Junge und sehr viel älteres Mädchen), da wird meist gratuliert und davon gesprochen, dass der Junge ja so ein "toller Hecht" ist.
Was veranlasst hier manche dazu, in solchen Fällen mit zweierlei Maß zu messen?
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1Antwort von
Arogato Rechtlich gesehen dürfen die beiden tun und lassen was sie wollen - mit 14 darf sie Sex haben. Natürlich werden viele Leute moralische Bedenken äußern, aber ich denke mal, dass ist die Sache der beiden. Ich kenne Paare, die liegen 15 Jahre auseinander und sind glücklich verheiratet - allerdings sind die auch Erwachsene. Bei einer 14-jährigen ist das selbstverständlich etwas anderes, aber das geht keinen von uns etwas an, solange sie es will, nicht wahr?
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1Antwort von
jdddgsjdddgs
Ich glaube dass es rechtlich erlaubt ist, wenn er keine Vorbildsperson (zb Lehrer) ist. Sie dürfen sogar miteinander schlafen wenn sie es aus freinem Wille machen möchte! Aber ich hoffe dass es bei ihnen in dem Alter (14!!) noch kein Thema ist. Bin mir aber nicht sicher, also nicht denken dass ich da jetzt alles richtig geschrieben habe;D
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PatrickLassanPatrickLassan Juristisch gesehen ist das soweit richtig, es sei denn, § 174 oder § 182 StGB kämen zum Zuge, was sich aber aus der Frage nicht ergibt. Moralisch sieht das natürlich etwas anders aus.
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TchuckiTchucki
Der Typ steht momentan mit einem Bein im Knast!
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PatrickLassanPatrickLassan Begründung ? (und zwar möglichst eine juristische, keine moralische).
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SchafschafSchafschaf
Ich hoffe die haben keinen Geschlechtsverkehr... Die knackt doch noch... xD
Inweiseit 'rechtlich bedenklich' ? In Deutschland gilt immer noch § 176 StGB, und falls nicht andere Tatbestände vorliegen (Lehrer/Schüler oder Ausnutzung einer Zwangslage) ist juristisch gesehen eine derartige Beziehung nicht verboten (obwohl sie mir persönlich gegen den Strich geht).
deswegen "bedenklich", weil man nicht immer beweisen kann, dass das Kind das gewollt hat. Sollte das Kind nämlich etwas anderes sagen, dann gilt die Aussage des Kindes und nicht die tatsächliche Situation.
Wenn man davon ausgeht, dann ist jede sexuelle Beziehung 'rechtlich bedenklich', es sei denn man, man läßt sich schriftlich geben, dass es in beiderseitigem Einverständnis war.