Hallo, könnt ihr mir sagen ob es nun legal ist oder nicht. Im Internet steht so viel müll. Also die Beziehung an sich und wenn nein, ab welchem Alter wäre es legal. Ab wann macht der Ältere sich in der Beziehung strafbar? Mit welchen rechtlichen Folgen wäre zu rechnen und von wem könnte die Anzeige ausgehen. Und was wenn die jüngere die Beziehung freiwillig eingegangen ist und alles ohne Zwang verläuft. Angenommen eine Anzeige käme und die Jüngere würde vor Gericht oder bei der Polizei sagen alles wäre mit ihrer Zustimmung passiert, dann kann das Gericht nichts tun, oder?! Könnt ihr mir bitte ein paar hilfreiche Links posten, hilfreiche Antworten geben oder Paragraphen kopieren. Ist eine sehr ausführliche Frage, bitte um eine ausführliche Antwort! Danke schon mal im Vorraus! LG!
Antworten (13)
-
5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
AlexGayAlexGay
Schutzalter 16 Jahre
Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Absatz 3 ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.
Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[3] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182 (damals „Verführung Minderjähriger“).[4] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[5] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 StGB Absatz 3 (in aktueller Fassung) führt.[6] Daher wird man die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltersgrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können (sofern weder Entgelt, Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis im Spiel sind noch im Einzelfall eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt wird), bei 14 Jahren ansetzen müssen.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.
Kommentar von
WesthighlandxWesthighlandx Also legal, wenn die Eltern nix dagegen haben, und keinen Strafantrag stellen.
Kommentar von
AlexGayAlexGay ... und keine Abhängigkeit "von Schutzbefohlenen" vorliegt ...
Kommentar von
VNKKSVNKKS Vielen Dank für deine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort im Gegensatz zu fast allen anderen!
Kommentar von
AlexGayAlexGay Gern geschehen. Du siehst ja wieviele falsch geantwortet haben ... da ist viel Unwissenheit vorhanden.
Kommentar von
bitmapbitmap ''im Gegensatz zu fast allen anderen!''
@VNKKS Dann brauchst du ja meine (richtige) Antwort auch nicht.
(Traurig genug, dass hier mal wieder durch Bepunktung Ahnungsloser von Ahnungslosen, die falschen Antworten - bis auf diese - oben stehen. kotz)
Kommentar von
AlexGayAlexGay Naja, du warst halt das "fast". Du hast auch richtig geantwortet, aber ich schätze dein einziges DH kam von mir ... ;) Das ist leider hier so. Nicht aufgeben!
Kommentar von
bitmapbitmap ''aber ich schätze dein einziges DH kam von mir''
Stimmt. :-)
Aber ab und an nervt es einen schon, immer wieder zu sehen, dass (gerade im rechtlichen Bereich) so viel Mist geschrieben wird, der dann auch noch so viele Daumen bekommt.
Kommentar von
AlexGayAlexGay ja ich weiss .. Fragen zu Garantie sind auch immer beliebt. Oer dem "generellen 14-tägigen Rückgaberecht" ...
Es hat sich halt bei vielen ein "Halbwissen" eingeschlichen das sie für "Wissen" halten ...
-
3Antwort von
bitmapbitmap
''oder Paragraphen kopieren''
-> http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Wenn die strafrelevanten Kriterien in dem § nicht zutreffen, dann ist eine sexuelle Beziehung auch unproblematisch in der Konstellation.
-
2Antwort von
Joschy0907Joschy0907
Illegal und verboten....
Kommentar von
bitmapbitmap Warum?
Kommentar von
AlexGayAlexGay Nein, legal und erlaubt (wenn die Eltern nichts dagegen haben und es keine "Schutzbefohlene" ist)
-
-
2Antwort von
Meiti23Meiti23
Ist verboten und kann richtig Ärger geben!
Kommentar von
AlexGayAlexGay Falsch!
Kommentar von
bitmapbitmap Warum?
-
2Antwort von
KiriyamaKiriyama
Es ist illegal mit ihr sex zu haben (in deinem Fall)
Kommentar von
AlexGayAlexGay Falsch!
Kommentar von
bitmapbitmap Warum?
-
2Antwort von
Alberto10561Alberto10561
Illegal, ganz klar.
Kommentar von
AlexGayAlexGay Falsch!
Kommentar von
bitmapbitmap Warum?
Kommentar von
AlexGayAlexGay lies es bitte oben!
Kommentar von
bitmapbitmap @AlexGay Ich will die Antwort aber nicht von dir, sondern habe ganz bewusst Alberto10561 gefragt und möchte die Begründung von ihm/ihr.
Kommentar von
AlexGayAlexGay ja, habs gemerkt, sorry!
-
1Antwort von
Vanessa3395 Also ich bin 15 und mein Freund 21. Meine Eltern haben da nichts gegen. Vorbestraft ist er nicht und von daher ist das ok. Solange die jüngere Person zu nichts gezwungen wird. Klar mit 16 ist das dann wieder was anderes Ber trotzdem geht es. Gut ist es auch, dass nur die Eltern Anzeige erstatten können und nicht irgendwer.
Auch wenn ich 15 und er 21 ist. Wir sind glücklich und das seit einem halben Jahr.
Viele Grüße
Vanessa
-
-
0Antwort von
EasylivingEasyliving
Solange es zu keiner sexuellen Handlung kommt ok u wenn die Eltern einverstanden sind, mit 16 ists dann wieder etwas anderes.
Kommentar von
AlexGayAlexGay Sex darf schon sein wenn die Eltern nichts dagegen haben...
Kommentar von
EasylivingEasyliving sagt ich ja wenn die eltern einverstanden sind ;)
Kommentar von
AlexGayAlexGay du hattest aber ein "u" zwischen beide Bedingungen gesetzt. Und das ist eben nicht richtig.
-
0Antwort von
lexiserlexiser
wartet einfach noch 10 jahre.. dann seid ihr auf der sicheren seite.
ich persönlich, finde es abartig, wenn ein 21jähriger mit ner 15jähringen.....neneneeeee
Kommentar von
chantalchen96chantalchen96 ich wüsste nicht was daran abartig sein sollte.
-
0Antwort von
NadjaKruspeNadjaKruspe
LEGAL, ABER IHR DÜRFT KEINEN SEX HABEN
Kommentar von
AlexGayAlexGay STIMMT NICHT!
-
0Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Lasst es, auch wenn sie es freiwillig macht. Es ist strafbar, da sie noch zu jung ist. Wäre sie ein Jahr älter, sähe es schon anders aus. Allerdings muss es mit 16 auch noch nicht unbedingt sein
Kommentar von
AlexGayAlexGay nein es ist nur strafbar wenn die Eltern Anzeige erstatten.
Kommentar von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4 klar, ohne Anzeige ist nichts strafbar
Kommentar von
AlexGayAlexGay Das wichtigste ist, daß das nur die "Erziehungsberechtigten" anzeigen dürfen. Von Staats wegen dürfte also kein Staatsanwalt Anklage erheben (wie das ja sonst bei Straftaten in der Regel der Fall ist).
-
0Antwort von
Dory1Dory1
sehr starke grauzone.. eher schon dunkelgrau bis schwarz. Wäre sie 16 wärs ok. Aber 15.. naja. Wenn Sex im spiel ist kann das für den älteren vor Gericht sehr übel enden
Kommentar von
AlexGayAlexGay Nö, keine Grauzone, klar geregelt.
Kommentar von
Dory1Dory1 ja es ist klar geregelt.. aber es muss nicht immer zu einer strafe führen..
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter