Beziehung mit einer Minderjährigen?

7 Antworten

Wer mit wem eine Beziehung führt unterliegt keinen Einschränkungen; lediglich sexuelle Handlungen tun dies.

Und diese wären hier auch erlaubt, solange keine Zwangslage ausgenutzt wird und die Handlung nicht gegen Entgelt stattfindet.

DH! Endlich mal eine Korrekte Antwort.

16+ u. keine Zwangslage / Keine Prostitution = Kein Problem

Die Eltern können sich §182 STGB durchlesen, da braucht es keinen Anwalt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

An sich ist es heutzutage in Deutschland keine Straftat und gilt auch nicht als moralisch verwerflich, wenn ein 18jähriger junger Mann und ein 16jähriges Mädchen eine Beziehung miteinander haben, einschließlich einvernehmlichem, außerehelichem Geschlechtsverkehr.

Die Eltern könnten es höchstens, wenn sie dagegen sind, dem Mädchen verbieten, solange es minderjährig ist. Aber sie können es sich wirklich schenken, einen Anwalt über die Rechtslage zu befragen, wenn sie selbst kein Problem mit der Beziehung ihrer Tochter haben.

In Deutschland gibt es viele Tausende oder Zehntausende solcher Freundschaften zwischen einem knapp volljährigen Jungen und einem über 16 bis knapp 18jährigen Mädchen. Die meisten Menschen und auch Eltern stören sich nicht daran.

In anderen Ländern gibt es auch andere Gesetzeslagen und Sitten, bis hin zur Todesstrafe für außerehelichen Geschlechtsverkehr, oder auch andersherum Ehen zwischen einem 15jährigen Jungen (oder erwachsenen Mann) und einem 14jährigen Mädchen, das dann im Regelfall auch bald Kinder bekommt.

Ja das ist es. Mit 16 Jahren ist deine Freundin aus dem Schutzalter raus und kann Beziehungen mit anderen führen, die nicht mehr als 3 Jahre älter sind. Lg Sen

Abenteuer Halbwissen:

Woher hast Du das mit den max. 3 Jahren Altersunterschied?

Gesetz? Paragraph?

@HirnvomHimmel

Ich habe kein Gesetzbuch, aber ich schreibe keine Sachen die ich mir aus dem Finger sauge. Wenn Sie möchten suchen Sie doch bitte auf Google, so wie ich informiert wurde, was im übrigen in Schweizer und Deutschen Gesetzbüchern so verstreten ist, liegt das Strafgesetz so, dass sich ein Volljähriger strafbar macht, wenn er mit einem Mädchen schläft/zusammen ist (Ich denke der Geschlechtsverkehr war in seiner Frage enthalten) dass 3 Jahre jünger ist. Mit 16 ist das Mädchen aus dem Schutzalter raus, somit macht er sich nicht strafbar. Wenn Sie anders informiert sind, schicken Sie mir doch bitte einen Link ;)

@SenHasaki24

§176 Schutzalter nach europäischem Recht

@SenHasaki24

Bitte sehr, ich hab eine Frage beantwortet, wenn du sie bestreiten willst, dann schreib doch mal bitte, wie du informiert bist. Versteh immer noch nicht was dein Problem ist.

@HirnvomHimmel

Du hast hier einen Artikel geschickt, der sich mit sexuellem Missbrauch befasst. Von Missbrauch kann hier keinesfalls die Rede sein. Wenn Sie mir Oberflächlichkeit suchen, dann seien Sie selber bitte auch korrekt. Der junge Mann hier redet vom zusammen sein mit seiner Freundin.

@SenHasaki24

Auch in der Schweiz ist dem nicht so (siehe Art 187)

"1. Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen.

Sexuelle Handlungen mit Kindern

  1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,

es zu einer solchen Handlung verleitet oder

es in eine sexuelle Handlung einbezieht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

  1. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3.1 Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

  1. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe."
@SenHasaki24

Was juristisch unter sexuellem Missbrauch von Jugendlichen zu verstehen ist wird hier ja genau definiert ;)

über die Beziehung an sich (also außerhalb von sexuellen Handlungen) wird man im Strafgesetzbuch nichts finden, sprich: es wird und kann strafrechtlich auch nicht geahndet werden, da es keine Straftat darstellt.

@SenHasaki24

Aus welchem Gesetz ist der Paragraph? Das Europarecht hat viele Gesetze....

Nein, weder Du noch die Eltern machen sich strafbar.

Die sexuelle Selbstbestimmung beginnt in Deutschland mit 14 Jahren.

was ist das denn für ein Quatsch? man muss nicht alles vertraglich regeln. Ihr dürft sogar Sex haben, wenn es nach dem Gesetzgeber geht und wenn ihr beide das wollt, beide Aufgeklärt seid oder euch zusammen informiert und optimal verhütet, dann könnten die eltern das nicht mal verbieten, auch wenn sie es wollten. also seid lieb zueinander und geniest die Zeit, aber mit Verstand (Verhütung).........................