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beziehung mit altersunterschied?

Frage von carinaJames carinaJames

kann ein 20jähriger angezeigt werden wenn er mit einer 14jährigen zusammen ist?

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Antworten (10)

  • 1
    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Nein, kann er nicht, zumindest nicht allein wegen des Alters! Sexuelle Handlungen sind bereits ab 14 zulässig, wenn die sexuelle Selbstbestimmung des/der Minderjährigen gewahrt ist (also alles freiwillig geschieht) und kein Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer, Vorgesetzter) besteht. Die Gerichte stufen übrigens das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung höher ein als die elterliche Gewalt, das heißt, ein/e Minderjährige/r könnte sogar vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen ein elterliches "Beziehungsverbot" erwirken!

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Nur wenn Kriterien der Absätze 1 und 2 hier http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85508.htm zutreffen.

  • 1
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Nein, er kann nicht angezeigt werden, wenn sie das 14. Lebensjahr beendet hat und sie es auch will und er ihren freien Willen nicht einschränkt.

    Kommentar von Nathylein NathyleinNathylein

    nur bedingt richtig. gv mit erwachsenen darf sie nciht haben.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43
  • 1
    Antwort von lalLa4 lalLa4

    ja! sie ist noch minderjährig

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Ab 14 darf sie Sex haben!

    Kommentar von LucienC LucienC

    Ab 14 darf sie Sex haben, aber nicht mit einem Volljährigen ohne Einverständnis der Eltern. Zumindest wird es meistens so gehandhabt. Meine Schwester hatte schon 14 einen zehn Jahre älternen Freund (übrigens immer noch und sie ist jetzt 19) und jemand hat ihn angezeigt. Mein Vater musste nur bestätigen, dass er davon weiß und nichts dagegen hat und die Sache war gelaufen. Schräg genug.

    Kommentar von Anne182 Anne182Anne182

    es geht doch garnicht um den sex o.o

  • 1
    Antwort von Nathylein Nathylein

    wenn sie sex haben ja

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Ab 14 darf sie Sex haben!

    Kommentar von Nathylein NathyleinNathylein

    aber nciht mit einem volljährigen, deswegen: Richtig! bei unter 16 -jährigen darf der altersunterschied (gv)im höchstmaß 2 jahre betragen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz.

    -> http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85508.htm

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Falsch! Zeig mir das Gesetz, in dem das steht!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43
    Kommentar von Nathylein NathyleinNathylein

    Gegen den Freund der Schwester meines babysitterschützlings (15) wurde so und mit dieser begründung gerichtlich vorgegangen: sie (die Eltern) bekamen recht gesprochen und er darf sich ihr nicht mehr nähern

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Wo, in Antalya? Oder es fehlen ein paar wesentliche Details bei Deiner Geschichte...

    Kommentar von Nathylein NathyleinNathylein

    nein in deutschland und die details: sie hatten sex ihre eltern kamen nach hause warfen ihn raus und zeigten ihn an

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Und wieviel Jahre ist das her? Das Gesetz wurde nämlich vor nicht all zu langer Zeit geändert!

    Kommentar von Nathylein NathyleinNathylein

    2 Jahre denke ich

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Naja, dann haben sie ihn wohl kaum wegen einer Sexualstraftat angezeigt, sonst wäre mehr passiert. Außerdem weiß man ja nicht, was die Kleine erzählt hat, um keinen Ärger zu bekommen. Ich bin bei solchen "Stille Post"-Geschichten immer sehr skeptisch!

    Kommentar von Nathylein NathyleinNathylein

    wurde meines wissens, wegen beidseitigem einverständniss als mildes vergehen behandelt Oo mehr weiß ich gerade nicht ich würde ja nachfragen aber die Familie ist zur zeit auf ibiza Oo und da ruf ich bestimmt nicht an

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    So wichtig ist es auch nicht! Aber lies spaßhalber mal meine Antwort. Das eine oder andere Gericht hat gerade in letzter Zeit bei solchen Sachen sogar gegen die Eltern entschieden, wenn der/die Minderjährige die Beziehung aus freien Stücken wollte!

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    Antwort von althaus althaus

    Ich hoffe, daß der 20Jährige eine Anzeige bekommt, da er sich an Kinder vergreift. Er sollte sich ein Mädchen in seinem Alter suchen.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Wenn sie es auch will, macht er sich nicht strafbar! Ab 14 darf sie Sex haben!

    Kommentar von althaus althausalthaus

    Mal sehen wie Du denkst, wenn Du eine Tochter mit 14 hast und sie kommt mit einem 20jährigen an. Schlaumeier! Die Eltern haben auch noch ein Wort mitzureden.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Die Frage war aber nicht nach persönlichen Gefühlen und Moralvorstellungen, sondern nach der Rechtslage! Und die erlaubt eindeutig eine Beziehung dieser Art!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    @RuleBritannia

    Richtig!

    Kommentar von althaus althausalthaus

    Viel Spaß, und überlegt euch schon mal einen Namen. Harz IV läßt Grüßen.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Du scheinst ja einschlägige Erfahrungen mit Hartz IV zu haben... Übrigens, muss ich mich jetzt als Kinderschänder fühlen? Meine Frau (38) ist nämlich 15 Jahre jünger als ich!

    Kommentar von althaus althausalthaus

    Wir sprechen hier von einer 14jährigen, Du Dummdödel!

    Kommentar von althaus althausalthaus

    Sorry, habe ich nicht so gemeint. In Deinem Alter kannst Du natürlich machen was Du willst.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Und wenn ich meine jetzige Frau schon kennengelernt hätte, als ich 30 war, was dann? Müsste ich dann Deiner Meinung nach heute noch dafür im Knast schmoren? Komm langsam mal im 21. Jahrhundert an...

    Kommentar von althaus althausalthaus

    Überzeuge Deine Nachbarn, daß es für Dich normal ist, daß ein 31jähriger eine 14jährige anbaggert. Wetten, daß Sie Dich für pervers halten. Geh, mach Deine Erfahrung und schreib mir zurück. Fürsorgliche Eltern werden solch eine Beziehung unterbinden und verbieten.

    Kommentar von NoName2 NoName2NoName2

    @ althaus: Das heißt, meine Eltern sind nicht fürsorglich, nur weil sie es mir nicht verbieten würden???

    Kommentar von althaus althausalthaus
    Kommentar von LucienC LucienC

    Du wiederholst dich. Dass man ab 14 Sex haben darf, weiß jetzt jeder! Aber man darf eben nicht mit JEDEM! Sonst könntest du ja auch sagen, du darfst mit einem 5jährigen in die Kiste springen, schließlich bist DU schon über 14 und DU DARFST SEX HABEN.

    Kommentar von RuleBritannia RuleBritanniaRuleBritannia

    Ein Blick ins Gesetz spart viel Geschwätz! Sex mit Kindern ist generell verboten, aber ab 14 ist man kein Kind mehr im Sinne des Gesetzes. Bei offensichtlich chronisch begriffsstutzigen Leuten kann man nun mal nicht anders, als sich zu wiederholen...

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    heikle frage. man kann, muss aber nicht wenn die 14.-jährige freiwillig mit einem 20.-jährigen zusammen ist. Zu erst würde ich beide zur rede setzen um festzustellen ob die beziehung wirklich ernst gemeint ist.

    trotzdem in den alter(14) sex haben ist für mich bisschen zu früh egal wie alt der partner ist

    Kommentar von NoName2 NoName2NoName2

    sie müsste ja auch nicht sofort mit ihm schlafen!

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    Antwort von Julemaus1997 Julemaus1997

    ja...also...war doch letztes erst vor gericht

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Ab 14 darf sie Sex haben!

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    Antwort von Slett Slett

    Na das hoffe ich doch! Ist ja wiederlich!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Nein! Ab 14 darf sie Sex haben!

  • 0
    Antwort von KingBo KingBo

    soweit ich weiss leider nicht.

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