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Bezieht sich der Pesionsanspruch eines Beamten auf sein Brutto- oder Nettogehalt?

gefragt von ps1954ps1954 am 17.10.2007 um 10:01 Uhr

Reply


anonym
beantwortet von nospec am 17. Oktober 2007 10:15
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Die Höhe der Pension bei Beamten wird nach der Höhe der ruhegehaltsfähigen Bezüge berechnet. Mit Brutto oder Netto im landläufigen Sinn hat das überhaupt nichts zu tun.


anonym
beantwortet von Rolfe am 19. Oktober 2007 23:03
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Die sind aber brutto - schon deshalb, weil die Pension wie Bruttogehälter voll versteuert werden.




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