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Beziehe Harz4 habe einen neuen partner

gefragt von franzi2386 am 25.10.2009 um 13:38 Uhr

hallo ich habe ein paar fragen zum Harzt4 ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen?... Ich habe von 4 monaten einen neuen partner kennen gelernt wir sind an der überlegenung zusammen zuziehen bzw er würde bei mir einziehen. Er wohnt zur Zeit noch bei seiner Ex und muss jetzt da raus. Er hat ein einkommen womit wir nicht mehr berechtig wären hartz4 zu beziehen. Ich habe noch eine 3 jährige tochter für die ich unterhalt bekomme. Ich habe irgendwo gelesen das im ersten jahr das gehalt des neuen partner nicht auf alg2 angerechnet wird. Stimmt das??? Mein neuer Partner hätte damit zwar kein problem für mich und meine tochter aufzukommen aber ich habe damit ein problem denn ich möchte nicht von ihm zu 100% abhängig sein. Wie würde das ablaufen wenn ich dem amt dies mitteilen würde? Wäre über eine antwort super dankbar.

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hartz 4 x 936 alg2 x 377

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 25. Oktober 2009 13:40
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da mach dich besser bei der arge schlau, damit es kein böses erwachen gibt. wenn ihr zusammenzieht, kannst du ja wenn deine tochter im kindergarten ist, etwas dazu verdienen.


schildi
beantwortet von schildi am 25. Oktober 2009 13:39
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das musst du dem Amt mitteilen und dann erfährst du auch alles weitere


VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 26. Oktober 2009 08:12
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Also es ist so: Dass ihr ein Jahr zusammenleben dürft, ohne dass die ARGE von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, ist so definitiv falsch.
Andersherum wird ein Schuh draus: nach einem Jahr geht die ARGE automatisch davon aus, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft darstellt.
Es gibt allerdings noch weitere Kriterien, die für sich genommen die ARGE veranlassen, eine Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen. (Vgl. § 7 Abs. 3a SGB II


anonym
beantwortet von ivonne82 am 25. Oktober 2009 15:52
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es stimmt das ihr ein jahr zusammen leben dürft ohne das das einkommen deines freundes mit angerechnet wird. es kann von niemanden verlangt werden für einen anderen menschen den man erst 4 monate kennt aufzukommen. ihr müsst nur der arge mitteilen das ihr getrennt wirtschaftet und keine bg darstellt. da gibt es keine probleme. meldet euch am besten vorher bei der arge und teilt ihnen den einzug und alles weitere mit. viel glück in der neuen beziehung!


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 25. Oktober 2009 13:42
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Wenn Ihr gemeinsam wohnt wird ALLES Einkommen zusammengerechnet, NUR wenn Ihr dann noch bedürftig seid gibt`s was vom Amt.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 25. Oktober 2009 13:39
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dann wird Hartz 4 sicher gestrichen werden


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