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Bezahlung beim FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr).

Frage von hugo25 hugo25

Huhu, ich hab mal ne Frage. Meine Freundin will bald ein FSJ machen und man sagte Ihr, das man ca. 330,- verdient. Wenn jedoch die Eltern vom Sozialamt leben, wird das verrechnet und dann würden ca. 14,- überbleiben. Der Familienstand is nun so: Die Eltern sind geschieden. Meine Freundin (20) lebt bei ihrem Vater seit 8 jahren. Er ist berufstätig und hat das volle Sorgerecht. Die Mutter bezieht sozialhilfe. Wie wird das denn dann nun geregelt? in dem fall wird doch nix verrechnet, oder?

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Antworten (3)

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    Antwort von Alejandra Alejandra

    Hallo, ich sollte noch ergänzen: Das Taschengeld beim FSJ wird auf die Hartz IV Leistung angerechnet. Hab ich ja schon geschrieben. Allerdings bleiben 60 Euro anrechnungsfrei. Das ergibt sich aus den internen Verwaltungsvorschriften der Arbeitsagentur. Schau mal hier: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/

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    Antwort von Alejandra Alejandra

    Hallo, beim FSJ verdienst du nichts. Es gibt lediglich ein Taschengeld. Die Obergrenze wird bei 330 Euro liegen. Durchschnittlich werden aber lediglich 150 Euro gezahlt. Sollte das Geld zum Lebensunterhalt nicht ausreichen (du bekommst freie Unterkunft und Verpflegung) kannst du ergänzend Hartz IV beantragen. Im einzelnen schau mal hier: http://fsj.beeplog.de/

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    Antwort von Mismid Mismid

    wenn deine Freundin vorher Sozialhilfe bezogen hat (bzw. ihre Mutter für sie einen zusätzlichen Anteil) fällt dieser dann weg. Das Geld für ihr soziales Jahr bekommt aber deine Freundin voll gutgeschrieben. Nur die Eltern bekommen entsprechend weniger

    Kommentar von hugo25 hugo25

    Also sie bekommt nur vom Vater taschengeld, von der mutter nix. die eltern sind geschieden, hat das nix damit zutun?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    nein, damit hat es nichts zu tun. Sie bekommt das Geld ja auf ein von ihr angegebenes Konto. Wie sie das mit ihren Eltern regelt, ihnen einen Teil davon für die Wohnung und Verpflegung abgibt, ist ihre Entscheidung

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    da ihr Vater arbeitet und sie bei ihrem Vater lebt entgeht weder ihm noch ihrer Mutter etwas vom Einkommen. Eventuell fällt das Kindergeld weg.. das weiß ich aber nicht genau in wie weit ein soziales Jahr als Ausbildung gesehen wird

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    @mismid: Kindergeld wird weiter gezahlt, die Tochter meiner Freundin macht grad auch ein FSJ u. für sie wird weiterhin Kindergeld gezahlt.

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