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bezahlter urlaub wenn man zeitung austrägt?

Frage von Adamine2010 Adamine2010

mein Sohn trägt Zeitung aus .hat man da bezahlten Urlaubs oder bekommt er nix wenn er in urlaub geht somit die Zeitungen nicht aus-trägt ? weis jemand bescheid .danke schon mal im voraus

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Oberzicke Oberzicke

    Wenn Dein Sohn Urlaub hat, dann muss er das frühstmöglich an die Stelle weiter leiten, damit die eine Vertretung für ihn finden. Geld für den Urlaub bekommt er meines Wissens nach jedoch nicht.

    Kommentar von Adamine2010 Adamine2010Adamine2010

    danke für die antwort

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    Antwort von jonble jonble

    Ich habe auch lange Zeit Zeitungen ausgetragen. Bei mir war das immer so, dass ich mich selbst um einen Ersatz-Austräger bemühen musste der das dann auch gewissenhaft macht. Frage doch diesbezüglich bei der Firma oder einen "Außendienstler" mal.

    Gruß, jonble.

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Den Urlaub muß er in jedem Fall anmelden. Vielleicht ist der AG gut gelaunt und gibt Urlaubsgeld. Da dies aber eine Aushilfstätigkeit ist, wird er da wohl auf seine Einnahmequelle eher verzichten müssen.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Nein dann bekommt er nichts,sondern der bekommt den "lohn"der an seiner Stelle die Zeitungen austrägt,ist doch keine Vollzeitstelle mit Steuerzahlungen!

    Kommentar von Adamine2010 Adamine2010Adamine2010

    deswegen frage ich ja da ich keine Ahnung habe .danke für die Antwort

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    Antwort von Schmuserene Schmuserene

    Für so einen Nebenjob gibt es keinen bezahlten Urlaub. Er muss sich wahrscheinlich sogar darum kümmern, dass er in der Zeit, in der er im Urlaub ist, eine Vertretung hat, die die Zeitungen austrägt.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Dein Sohn sollte einen Arbeitsvertrag haben,den du als Erziehungsberechtigter auch unterzeichnet haben müsstest.Dort steht in der Regel auch etwas über Urlaub drin.

    Einem geringfügig beschäftigten stehen die gleichen Rechte zu,wie einem Vollzeitbeschäftigten.

    Kommentar von Adamine2010 Adamine2010Adamine2010

    danke.aber der ist in seinem zimmer und das ist abgeschlossen.sonst hätte ich ja da schon nachgeschaut und hier nicht fragen müssen

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    Antwort von Patriot198 Patriot198

    Dein Sohn ist berufstätig? und macht Urlaub? während seinen Urlaub (bezalter) trägt er Zeitungen aus, richtig?! wenn ja dann ist es doch egal, er darf im Urlaub tun und lassen was er will.

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Wer lesen kann, hat Vorteile!

    Kommentar von Patriot198 Patriot198Patriot198

    oder die Frage anders definieren Herr Wolfgang

    Kommentar von Adamine2010 Adamine2010Adamine2010

    er ist schüler

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