bezahlte Rechnung, Nachzahlung

4 Antworten

Verjährt ist der Anspruch nicht. Ob er generell gerechtfertigt ist könnte dir eventuell ein Anwalt oder die Verbraucherberatung sagen.

müsste verjährt sein, wenn zwischenzeitlich keine Rechnung oder Mahnung/Erinnerung gekommen ist. Du kannst Dich darüber bei der Handwerkskammer erkundigen.

müsste verjährt sein

Nein. § 195 BGB.

Kommt auf den damaligen Auftrag an. Wenn sich die Kosten daraus ableiten lassen und auf der ersten Rechnung eindeutig fehlen, könnte die Nachforderung berechtigt sein. Wenn zum Beispiel umfangreiche Montagearbeiten stattgefunden haben und als kostenpflichtig vereinbart waren, auf der ersten Rechnung aber nur das oder die Geräte aufgeführt waren, wird die Forderung wohl durchsetzbar sein.

Wenn die 940 Euro ein Pauschalbetrag waren, dann wird es der Firma nicht leichtfallen. die Nachforderung ausreichend zu begründen.

ich habe heute eine Nachforderung für eine Rechnung vom 24.05.2010 in Höhe von fast 400 € bekommen

Sauber.

Muss ich demnach die heute gestellte Rechnung noch bezahlen

Ja, denn Verjährung ist noch keine eingetreten (das wäre erst am 1.1.2014 der Fall). Der Unternehmer hat zwar eine OWI (-> § 14 UStG) begangen, aber das ändert nichts an der Bezahlpflicht des Auftraggebers.