Hallo, ich möchte in einem Prüfungsauschuss tätig werden und habe schon mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Er würde mich für die Zeit bezahlt freistellen. Ich bekomme allerdings auch eine Aufwandsentschädigung für die Zeit (5€/Std) und werde somit 2 x "bezahlt".
Muss ich diese Aufwandsentschädigung meinem Arbeitgeber angeben und wird sie von meinem Gehalt abgezogen? Wenn dem so ist, müsste ich Urlaub nehmen um die Aufwandsentschädigung als Bonus zusätzlich zu meinem Gehalt zu bekommen?!
Ich habe schon alles durchgelesen, aber ich komme mit der Frage einfach nicht weiter :-/ Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?! Vielen Dank im Voraus!!
Danke für die Antwort:)
Der Stundenlohn wäre 5€, wodurch ich auf ca. min. 50€ im Monat kommen würde.
Bin ich verpflichtet bei - bezahlter Freistellung - diese Aufwandsentschädigung anzugeben?! Mein Arbeitgeber bezahlt mich schließlich wie als wenn ich an diesem Tag für ihn arbeiten würde... Oder versteht man das als "Nettigkeit" dem Ehrenamt gegenüber, dass der Arbeitgeber einen bezahlt freistellt? Und als Entschädigung für die Arbeit im Prüfungsausschuss bekommt man eben noch 5€/Stunde.... (was ich wohl eher nicht glaube :-/ )