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bezahlte Freistellung f. Ehrenamt / muss dann die Aufwandsentschädigung dem AG gemeldet werden?

Frage von Fibsi32 Fibsi32

Hallo, ich möchte in einem Prüfungsauschuss tätig werden und habe schon mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Er würde mich für die Zeit bezahlt freistellen. Ich bekomme allerdings auch eine Aufwandsentschädigung für die Zeit (5€/Std) und werde somit 2 x "bezahlt".

Muss ich diese Aufwandsentschädigung meinem Arbeitgeber angeben und wird sie von meinem Gehalt abgezogen? Wenn dem so ist, müsste ich Urlaub nehmen um die Aufwandsentschädigung als Bonus zusätzlich zu meinem Gehalt zu bekommen?!

Ich habe schon alles durchgelesen, aber ich komme mit der Frage einfach nicht weiter :-/ Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?! Vielen Dank im Voraus!!

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Antworten (2)

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    Antwort von Rosemarie1958 Rosemarie1958

    Hallo,

    ist das ein öffentliches Ehrenamt? Wenn ja, hast du Anspruch auf Freistellung. Wenn nein, hast du einen großzügigen Arbeitgeber. Frag die Organisation, bei dem der Prüfungsausschuss angesiedelt ist.

    Rosemarie

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    Antwort von treppensteiger treppensteiger

    Eine Aufwandsentschädigung muss nicht zwingend eine Ersatzleistung für entgangenen Lohn sein. Zumal 5€ jetzt auch nicht soo viel ist.

    Kommentar von Fibsi32 Fibsi32

    Danke für die Antwort:)

    Der Stundenlohn wäre 5€, wodurch ich auf ca. min. 50€ im Monat kommen würde.

    Bin ich verpflichtet bei - bezahlter Freistellung - diese Aufwandsentschädigung anzugeben?! Mein Arbeitgeber bezahlt mich schließlich wie als wenn ich an diesem Tag für ihn arbeiten würde... Oder versteht man das als "Nettigkeit" dem Ehrenamt gegenüber, dass der Arbeitgeber einen bezahlt freistellt? Und als Entschädigung für die Arbeit im Prüfungsausschuss bekommt man eben noch 5€/Stunde.... (was ich wohl eher nicht glaube :-/ )

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