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Bezahlte Fortbildung nach dem 65. Lebensjahr?

Frage von fraghexe fraghexe

Ich werde demnächst 65 Jahre und habe 2007 aus Krankheitsgründen meinen selbständigen Betrieb verloren, den ich nur 5 Jahre erfolgreich führen konnte. Ich habe Polyarthrose und kann nur noch schlecht gehen. Ganz gegen den Trend möchte ich aber auf jeden Fall weiter arbeiten. Nicht nur wegen zu kleiner Rente, sondern vor allem, weil ich einen intelligenten Kopf habe, die berufliche Tätigkeit mein Leben bereichert und ich in meinem Fachgebiet noch wirklich was leisten kann. Ich habe Sozialpädagogik studiert und in den 90iger Jahren als gesetzliche Betreuerin gearbeitet. Darauf aufbauend will ich jetzt eine Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gründen. Diese Tätigkeit ist mit meiner Behinderung gut vereinbar. Dazu muss ich jedoch eine Prüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen und dafür eine teure Umschulung besuchen, auf die ich nach dem Sozialgesetzbuch III und IX theoretisch einen Rechtsanspruch habe, die mir aber seit 2008 vom Arbeitsamt verweigert wird.

Weiß jemand, ein Jurist vielleicht, ob ich nach Eintritt des Rentenalters noch die Übernahme der Fortbildungskosten erzwingen kann? Selbst bezahlen kann ich sie nicht. Oder gelte ich ab 65 als gesellschaftlich nicht mehr vorhanden? Da ich ansonsten gesund bin und Freude daran habe, Menschen in Krisen zu helfen, stelle ich mir vor, noch bestimmt 10 Jahre arbeiten zu können. Wer weiß Rat?

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Antworten (4)

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    Antwort von helrich helrich

    Meine Cousine war viele Jahre leitende Hebamme im hiesigen Krankenhaus. Irgendwann verkraftete sie die ständigen 24-Stunden-Schichten nicht mehr und war gezwungen, ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen an den Nagel zu hängen. Die BfA finanzierte ihr die Umschulung zur Heilpraktikerin. Allerdings war meine Cousine zu Beginn dieser Umschulung auch erst Anfang 50 - da lohnte es für den Rentenversicherungsträger, die Umschulung zu finanzieren. Für Dich seh ich da allerdings schwarz, Du hast das reguläre Arbeitsleben bereits absolviert.

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    Antwort von amdros amdros

    Ich finde es ja anerkennenswert was Du in Deinem Alter noch vor hast, bezweifele aber, daß Dich der Staat dabei unterstützen wird.

    Du hast das Rentenalter und von der Logik her, es sind ja genug junge Menschen arbeitslos, bist Du bestimmt - sorry - nicht mehr zu fördern !!

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    Antwort von DerHans DerHans

    Eine Umschulung oder Fortbildung wird nur dann gefördert, wenn dadurch eine vorzeitige Verrentung verhindert wird, oder aber eine Arbeitsloser wieder zum Beitragszahler werden kann. Beides ist hier nicht der Fall. Sie können nur die Kosten selbst vorstrecken, und dann als Ausbildungkosten in einem nicht ausgeübeteb beruf steuerlich geltend machen. Da im Moment keine steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, bleibt nur der Verlustvortrag in die folgenden Jahre.

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    Antwort von wasserschlange wasserschlange

    Leistungen werden nur gezahlt, wenn das Alter für die Rente noch nicht erreicht ist, da das noch bei 65 J liegt, hast Du leider keine Chance das gezahlt zu bekommen.

    Dies ist ganz eindeutig gesetzlich geregelt. Ertwingen kannst Du das nicht

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