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bezahlte Feiertage

Frage von thinktwice thinktwice

ist das rechtens, dass ich den Feiertag nur bezahlt bekomme, wenn ich diesen Wochentag lückenlos 3 Monate gearbeitet habe?????? also nicht z.B. mal frei hatte durch Schichttausch???????

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Antworten (2)

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    Antwort von Strabahner Strabahner

    Also, liegt ein Feiertag in einer Arbeitswoche, und du musst trotz Beschäftigungsverbot (Ausnahmen sind festgelegt) arbeiten, erhälts du einen Ausgleich als Frei (Freizeitausgleich)oder Geldzuschlag (Feiertagszuschlag)!

    Dabei ist es egal, ob du diesen Feiertag immer arbeiten musstest oder nicht! Tauschst du für diesen Tag mit einem Kollegen, so das du nicht arbeiten brauchst, erhält er den jeweiligen Ausgleich bzw. Zuschlag! Tauschst du mit einem Kollegen, so das du an dem Feiertag arbeiten musst, erwirbst du den Anspruch!

    Liegt ein Feiertag in einer Arbeitswoche, und du musst, obwohl du hättest arbeiten müssen, nicht arbeiten, muss der AG den Tag nach normalen Tarif bezahlen, ohne Freizeitausgleich oder Feiertagszuschlag!

    Und der Freizeitausgleich muss auf einen für dich bestehenden Arbeitstag fallen!

    Ist doch ganz einfach!

    Kommentar von thinktwice thinktwice

    ist es eben nicht! Die Logig Deiner Worte sind mir schon klar, die Logig der Fa nicht. Ich habe noch nie gehört, dass z.B.wenn ein Feiertag auf einen Montag fällt, ich jeden Montag im letzten viertel Jahr lückenlos arbeiten muss, um den Feiertag bezahlt zu bekommen.

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Verstehe nicht so ganz Deine Frage mit "dem Schicht tauschen". Wenn Feiertag ist,gilt der Anspruch für alle, ausser Du hättest durch Teilzeitarbeit/Minijob sowieso nicht an dem Tag gearbeitet.

    Und was meinst Du mit 3 Monate lückenlos arbeiten? Das ist unerheblich für den Lohnfortzahlungsanspruch für den Feiertag.

    http://www.datentransfer24.de/Arbeitsrecht1.html

    >Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 Absatz 1) muss der Arbeitgeber für gesetzliche Feiertage das komplette Arbeitsentgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.<

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.beobachter.ch/arbeit/artikel/arbeitsrecht-die-hits-an-der-beobachter-hotline/

    Ergo: fällt der Feiertag auf den Arbeitstag, dann muss der A.geber ihn bezahlen. Es soll A.geber geben, die dann gerne den Arbeitstag des A.nehmer frei nach gusto auf den Feiertag verschieben, damit er sich um die Feiertagszahlung drücken kann. Das ist nicht rechtens.

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