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bezahlt wird 50% Kurzarbeit, ich soll aber voll arbeiten! Mache ich mich strafbar?

gefragt von gunvald am 10.08.2009 um 9:40 Uhr

Hallo,

Unser Chef erwartet, dass wir MA trotz angemeldeter Kurzarbeit die vollen Stunden leisten! D.h. auf gut deutsch, wir sollen die Agentur für Arbeit betrügen, oder? Mir ist dabei nicht ganz klar, ob ich mich, wenn ich so handele, strafbar mache, oder befolge ich "nur" eine Anweisung? Andererseits will ja auch niemand seinen Job verlieren!

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß aus GT


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kataha
beantwortet von kataha am 10. August 2009 09:54
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Nicht nur, dass ihr Euch damit selbst betrügt, indem ihr das doppelte arbeitet, und Eurem Chef in die Tasche wirtschaftet, kann das auch sonst ins Auge gehen.

So weit ich weiß, muss es triftige Gründe für Kurzarbeit geben, und die liegen offensichtlich nicht wirklic vor, sonst würde er Euch ja nicht Vollzeit arbeiten lassen wollen.

Erkundige Dich mal ganz unverbindlich bei der Agentur für Arbeit, wie das mit der Kurzarbeit genau ist!


ameise99
beantwortet von ameise99 am 10. August 2009 10:25
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Dein Chef macht sich strafbar, da er Kurzarbeit anmeldet und die Mitarbeiter voll arbeiten lässt. Sollte es hier zu einer Anzeige kommen, geht er mit einem blauen Auge aus dieser Sache. Sobald du Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit beantragst und annimmst machst du dich strafbar wegen Erschleichung von Sozialleistungen. Diese Strafe sitzt bei dir tiefer und hat Folgen über längere Sicht. Sollte der Vorfall bekannt werden stellt sich dein Chef dumm. Ferner ist die Situation im Betrieb auch nicht ohne. Dein Chef unterschreibt dir bestimmt nicht, dass du rechtswidrig handeln sollst. Im Gegenzug kannst du wegen rechtswidrigem Verhalten in diesem oder anderem Falle sogar eine Abmahnung oder fristlose Kündigung erhalten.


anonym
beantwortet von gunvald am 10. August 2009 13:28
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... danke für die schnellen Antworten! Kann mich vielleicht noch jemand über die Konsequenzen aufklären (für mich persönlich aber auch für meine Arbeitgeber), sollte das ganze publik werden!???

Kommentar von silkside am 10. August 2009 16:14

Zitat aus der FTD: "Der unberechtigte Bezug von Kurzarbeitergeld ist juristisch nichts anderes als Betrug. Haften muss dafür der Unternehmer oder Geschäftsführer. Je nach Schwere des Betrugs und der kriminellen Energie sind Haftstrafen nicht ausgeschlossen. Hinzu kann noch ein Verfahren wegen Nötigung kommen, wenn die Angestellten unter Druck gesetzt wurden, trotz Kurzarbeit voll zu arbeiten.

Aber: "Auch die Arbeitnehmer gehen ein Risiko ein", warnt Rainer Kienast, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle. "Bestätigt ein Arbeitnehmer zu Unrecht, dass er kurzgearbeitet hat, kann er sich der Beihilfe zum Betrug schuldig machen."

Der Arbeitnehmer sitzt in einer Zwickmühle: Widersetzt er sich der Geschäftsführung, riskiert er seinen Job. Gibt er ihr nach, riskiert er, juristisch belangt zu werden. Der Anwalt empfiehlt in solchen Fällen, sich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder in größeren Unternehmen an die Whistleblower-Hotline zu wenden.

Von Strafanzeigen rät er ab. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer in der Regel erst versuchen, innerbetrieblich eine Klärung herbeizuführen. Manch Arbeitgeber nimmt die Risiken in Kauf. Das Kurzarbeitergeld ist angesichts der desaströsen konjunkturellen Schieflage die einzig verfügbare Finanzspritze."

http://nachrichten.finanztreff.de/news_news,awert,ticker,id,29405443,quelle,ftd,sektion,uebersicht.html

Falls Du weitere Infos brauchst, meld Dich mal bei mir: silkmeyer@web.de

Kommentar von gunvald am 10. August 2009 17:16

Hallo Silke,

vielen Dank für die Info, evtl. komme ich auf Dein Angebot zurück. Jetzt werde ich das morgen erst einmal mit den Kollegen besprechen, ich bin nicht alleine betroffen!

VLG


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 10. August 2009 09:42
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gegenfrage: wenn dein chef dich wirklich braucht wieso stellt er dich nicht ganz ein? so würdest du dich natürlich strafbar machen


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 10. August 2009 09:53
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Du darfst eine Anweisung, die offensichtlich rechtswidrig ist, überhaupt nicht befolgen! Ich würde der Anweisung also an Deiner Stelle auf keinen Fall nachkommen. Eine andere Frage ist natürlich, ob die Angelegenheit der Agentur für Arbeit gemeldet werden sollte...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 10. August 2009 10:24
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Wenn ihr so viel Arbeit habt, dass ihr voll arbeiten müßt, dann will sich der Chef offensichtlich nur Leistunges des AA erschleichen. Praktisch auch eine Schluck aus der "Konjunkturpulle" nehmen! Das ist Betrug und sollte schleunigst zur Anzeige gebracht werden.


anonym
beantwortet von hatscha am 5. September 2009 13:38
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Wenn Kurzarbeit angemeldet ist kann dein Chef verlangen daß ihr 100% Arbeitet aber dann muß er auch 100% Zahlen dies kann er maximal 3 Monate machen

Arbeitet ihr 100% und bekommt nur 50% + Kug dann ist dies Betrug der dumme bist dann du 2 mal

du bekommst nur 50% + Kug und machst dich mit strafbar am Betrug

Mein Tip: Sollte es wirklich so sein dann geh zur AG und melde dies du mußt aber Beweisen und nachweisen können daß du 100% gearbeitet hast und nur x % + Kug erhalten hast


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