Hallo,
Unser Chef erwartet, dass wir MA trotz angemeldeter Kurzarbeit die vollen Stunden leisten! D.h. auf gut deutsch, wir sollen die Agentur für Arbeit betrügen, oder? Mir ist dabei nicht ganz klar, ob ich mich, wenn ich so handele, strafbar mache, oder befolge ich "nur" eine Anweisung? Andererseits will ja auch niemand seinen Job verlieren!
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruß aus GT
Zitat aus der FTD: "Der unberechtigte Bezug von Kurzarbeitergeld ist juristisch nichts anderes als Betrug. Haften muss dafür der Unternehmer oder Geschäftsführer. Je nach Schwere des Betrugs und der kriminellen Energie sind Haftstrafen nicht ausgeschlossen. Hinzu kann noch ein Verfahren wegen Nötigung kommen, wenn die Angestellten unter Druck gesetzt wurden, trotz Kurzarbeit voll zu arbeiten.
Aber: "Auch die Arbeitnehmer gehen ein Risiko ein", warnt Rainer Kienast, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle. "Bestätigt ein Arbeitnehmer zu Unrecht, dass er kurzgearbeitet hat, kann er sich der Beihilfe zum Betrug schuldig machen."
Der Arbeitnehmer sitzt in einer Zwickmühle: Widersetzt er sich der Geschäftsführung, riskiert er seinen Job. Gibt er ihr nach, riskiert er, juristisch belangt zu werden. Der Anwalt empfiehlt in solchen Fällen, sich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder in größeren Unternehmen an die Whistleblower-Hotline zu wenden.
Von Strafanzeigen rät er ab. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer in der Regel erst versuchen, innerbetrieblich eine Klärung herbeizuführen. Manch Arbeitgeber nimmt die Risiken in Kauf. Das Kurzarbeitergeld ist angesichts der desaströsen konjunkturellen Schieflage die einzig verfügbare Finanzspritze."
http://nachrichten.finanztreff.de/news_news,awert,ticker,id,29405443,quelle,ftd,sektion,uebersicht.html
Falls Du weitere Infos brauchst, meld Dich mal bei mir: silkmeyer@web.de
Hallo Silke,
vielen Dank für die Info, evtl. komme ich auf Dein Angebot zurück. Jetzt werde ich das morgen erst einmal mit den Kollegen besprechen, ich bin nicht alleine betroffen!
VLG