Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Ich bin zurzeit 16 Jahre alt ( im April 17) und wohne momentan in Kreis Segeberg. Meine Mutter möchte unbedingt zu ihrem Freund nach Kiel ziehen. Ich mache gerade meine Mittlere Reife und werde auch hier in Bad Segeberg mein Abitur machen (Schulplatz sicher!!) Ich möchte halt auf keinen Fall nach Kiel, weil ich bei meiner Familie, und auch bei meinen Freunden und meinen Freund bleiben möchte. Außerdem habe ich ehrlich gesagt Angst vor dem "Neuem" und absolut kein Bock auf Großstadt, neue Leute und so weiter. Mein Plan ist also jetzt, mir eine kleine Wohnung mit meinem Freund 20 (im April 21) zu suchen. Mit meinem Freund ist das natürlich schon was Ernstes, sind im August 3 Jahre zusammen, das wäre also nicht das Problem zusammen zu ziehen. Das Problem ist jetzt nur, das ich zur Schule gehe und er auch sein Abitur nachholt. Würde der Staat also mir die Wohnung bezahlen oder auch ein Teil zur Miete zu geben.?! Oder muss ich mit meiner Mutter gehen, weil ich noch Minderjährig bin.?! Ich hoffe auf viele ernst gemeinte (!!!) Antworten. Im August diesen Jahres soll nämlich der Umzug sein. Liebe Grüße, Shalina.
Bezahlt Staat die Wohnung für 17 Jährige?!
Antworten (8)
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TanteBerthaTanteBertha
Zunächst einmal ist Deine Mutter Dir gegenüber unterhaltspflichtig und nicht der Staat. Dieser tritt erst unter bestimmten Voraussetzungen ein, die hier geprüft werden müssten. Ich denke aber auch, dass man Dich mit 17 Jahren nicht zwingen kann, mit der Mutter so weit fort zu ziehen. Also muss ein anderer Weg gefunden werden. Inwieweit es möglich ist, dass Du mit Deinem Freund zusammenziehen kannst, müsste geklärt werden. Ansonsten: Gibt es noch die Möglichkeit bei Verwandten, z.B. Tante oder Grosseltern einzuziehen, bis Du auf eigenen Beinen stehen kannst? Ihr seid noch sehr jung und auch wenn die Beziehung schon seit drei Jahren besteht, ist es eine enorme Belastung zu diesem Zeitpunkt zusammenzuziehen. Du gehst noch zur Schule und das auch noch einige Jahre. Das Abitur zu machen ist kein Spaziergang und nebenbei noch einen Haushalt führen mit allem, was dazu gehört....und auch die Finanzen sind ein Punkt, der nicht ausser Acht gelassen werden sollte. Wie Dein Freund aufgestellt ist, hast Du garnicht geschrieben. Ich denke, der bessere Weg wäre, wenn Du bei Verwandten/Freunden wohnen kannst, bis Du für Dich selbst sorgen kannst. Auch eine betreute Wohngruppe wäre vll. eine Option. Deine Beziehung zu Deinem Freund kann sich weiter entwickeln und zu einem späteren Zeitpunkt könnt Ihr immer noch zusammenziehen und das dann frei von Belastungen wie Schule, Ausbildung (?), usw. Wenn man zusammenzieht ist das auch unter günstigsten Voraussetzungen schon ein Abenteuer, das eine Menge Arbeit und Geduld verlangt. Allein Liebe reicht da leider nicht aus.
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Funki1969Funki1969
Mit Einverständnis Deiner Mutter und unter Einbeziehung des örtl. Jugendamtes könnten Dein Freund und Du als Bedarfsgemeinschaft Wohnungszuschuss beantragen. Aber bitte nochmal vorher bei den Ämtern vorsprechen, damit alles glatt geht. Entsprechende Begründungen seitens Deiner Mutter (evtl. auch Unterstützung durch das Jugendamt --> Schreiben) sind beizufügen.
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annikacgnannikacgn
du kannst einen antrag auf schüler-bafög stellen, da bekommst du auch einen zuschuss zur eigenen wohnung. das gilt natürlich nur, wenn das einkommen deiner mutter/eltern nicht über einem bestimmten freibetrag liegt.
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doris11doris11
ohne Einverständnis deiner Eltern geht gar nichts,wenn deine Mutter ja sagt,ist sie unterhaltspflichtig,so wie auch die Eltern des Freundes...
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Funki1969Funki1969 Unterhaltspflicht der Mutter besteht auch, wenn die Tochter mit zuhause wohnt (sächliche Unterhaltspflicht). Bei Unterbringung außerhalb des Wohnsitzes der Mutter = entgeltliche Unterhaltspflicht.
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doris11doris11 wenn sie zu Hause wohnt,reicht es ,wenn die Mutter die Wäsche macht,kocht,...sie muß nicht noch extra bezahlen...
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Funki1969Funki1969 das meine ich ja mit sächlicher Unterhaltspflicht - überlegen ;-) !!!
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w52ausmuenchen Das wird nicht mehr bezahlt! Erst ab 25! Da die Jungendlichen das ausnutzen und schnell ne eigene Wohg. haben wollen...das kostet den Staat zu viel Geld! Daher musst mitziehen! oder in "betreutes Wohnen" für Jugendliche gehen! erkundige dich mal beim Jugendamt! Da bekommst du auch adressen..es muss aber begründet werden, warum du nicht mitziehen willst usw.
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FlammeImWindFlammeImWind
nein normalerweise übernimmt das amt keine miete für dich,da diene eltern für dich unterhaltspflichtig sind und somit auch für die miete und den unterhalt von dir und deiner wohnung zuständig sind/wären! am besten wendest du dich ans jugendamt und schilderst denen die situation,denn es gibt die möglichkeit,das man in ein betreutes wohnen ziehen kann oder man eine eigene wohnung beziehen kann,wo einmal die woche einer vorbei kommt und schaut ob alles ok ist! aber am besten informierst du dich bei dem zuständigen jugendamt mal!
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meisterheizermeisterheizer
Zuerstmal muss deine Mutter damit einverstanden sein, da du ja noch keine 18 bist. Das heisst, sie muss auch für dich den Mietvertrag unterschreiben. Zuschüsse dürftest du wohl keine bekommen, da dir zuzumuten ist, bei deiner Mutter zu leben. Verdient den dein Freund? Es ist ja nicht nur die Wohnung, du brauchst ja auch Geld für Essen, Kleidung und so weiter? Sprech mit deiner Mutter, inwieweit sie dich unterstützne kann.
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reality66686reality66686
Ihr könnt es durchkriegen das es klappt...Es wird aber schwer werden da du zu deiner mutter geschickt wirst...Schulen etc. gibts da auch...Freunde und familie sonst is dennen egal hauptsache sie müssen nicht zahlen. Am besten ist du gehst zum amt und redest da ma mit wem die wissens am besten :)
... oder Berufsausbildungsbeihilfe = BAB, aber es ist immer das Einkommen der Mutter hinzuzuziehen und auch der Unterhalt des Vaters (so gezahlt wird). Heiratet die Mutter wieder, ist auch das Einkommen des Stiefvaters anrechnungsfähig.