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bezahlt man bei einem leasing auto auch eine eigenbeteilgung

gefragt von mate68mate68 am 06.11.2009 um 15:06 Uhr

ich habe am steuer des Autos meiner fBekannten gesessen und bin aber nicht gefahren. da fuhr uns uns in Prag ein altes.der fall wurde von den behörden in prag so dargestellt, dass wir im Unrecht sind. Das Auto,ein Audi A 6 Avant, ist ein Leasingfahrzeug. Meine Bekannte forderte nun von mir 500 € weil das die Selbstbeteiligung ist. Gibt es so etwas überhaupt bei Leasingfahrzeugen? Wenn die Vollkasko versichert sind? Ich habe keinen Beleg bekommen und sollte aber das Geld schon an sie überweisen. Kommt mir irgendwie komisch vor. Hat jemand ne Idee?


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anonym
beantwortet von blackshiva am 6. November 2009 15:09
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eigentlich sind die schon vollkasko versichert aber der eigenanteil kann man selber bestimmen er wird wohl 5oo euro selbstbeteiligung haben , frag ihn doch einfach nochmals oder lass es dir notfalls zeigen


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bulli66
beantwortet von bulli66 am 6. November 2009 15:07
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dies ist der eigenanteil der versicherung. dies hat mit leasing oder finanzierung gar nichts zu tun.


Sascher
beantwortet von Sascher am 6. November 2009 15:08
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Na klar, auch da hast Du eine Versicherung mit einer Selbsbeteiligung, das ist so.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 15:08
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Sicherlich gibt es Vollkasko mit Selbstbeteiligung.

Und so wird der Karren versichert gewesen sein.


merci27
beantwortet von merci27 am 6. November 2009 15:08
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Ja klar hast du bei einer Vollkasko eine Selbstbeteiligung, wenn etwas unklar ist solltest du einen Anwalt einschalten.



Doppelherz
beantwortet von Doppelherz am 6. November 2009 15:13
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Ja, natürlich, das ist unabhängig von Leasing oder nicht. Meist werden Vollkaskoversicherungen mit Selbstbehalt (100, 150, 300, 500, 1000) abgeschlossen. Geht aber auch ohne, dann ist halt der Beitrag höher. Wenn du deiner Bekannten nicht traust, lass dir den Versicherungsschein bzw. die Zahlungsaufforderung der Versicherung vorlegen. Allerdings könnte deine Bekannte ja auch noch die Höherstufung der Vers.-Beitrags von dir verlangen, was passiert, wenn ein Schaden über die Versicherung reguliert wird. Einfach mal mir ihr reden und alles (im Guten) klären.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 6. November 2009 15:15
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leasing hat nichts mit versicherung zu tun...das ist die SB=selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung...ein teil deiner frage fehlt aber ...wäre sehr hilfreich ein altes ab da...

darüber hinaus..könnte es sich um ein mietfahrzeug also kein leasingfahrzeug handeln...daher diese gesonderte Selbstbeteiligung....ansonsten anwalt geben...oder eure haftpflicht (kfz) wehrt auch wenn es sein muss ansprüche gegen dritte auch vor gericht ab


Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 6. November 2009 15:23
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Eine Vollkaskoversicherung gibt es auch mit einer Selbstbeteiligung, die um Beiträge zu sparen, unterschiedlich hoch sein kann. Lassen Sie sich den Miet-Vertrag zeigen, da steht in der Regel drin wie das KFZ versichert ist. Wenn nicht bei der Autovermietung nachfragen. Ihren Angaben zufolge ist zu vermuten dass Ihr Bekannter den Vertrag abgeschlossen hat. Deshalb will die Versicherung von ihm die Selbstbeteiligung kassieren und Ihr Bekannter kommt dann mit dieser Forderung natürlich zu Ihnen. Lassen Sie sich von Ihrem Bekannten die Zahlungsaufforderung der Versicherung zeigen. Peter Kleinsorge


anonym
beantwortet von GuKla am 6. November 2009 23:27
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Wenn Ihre Bekannte ein Leasingfahrzeug mit Vollkasko abgeschlosssen hat, kann sie natürlich auch eine Vertrag mit einer SB haben. Diese ist natürlich als Prämie billiger als eine Vollkasko-Vers. ohne SB. Lassen Sie sich doch die Versicherungspolice zeigen, dann wissen Sie genau ob oder nicht eine SB existiert und in welcher Höhe.


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