hallo, mein sohn hat sich von seiner frau getrennt und liegt in scheidung, nun habe ich als vater ihm eine küche bezahlt und er hat sie wegen des kindes nicht mitgenommen,nun hat seine(noch)frau wieder jemand kennengelernt und will umziehen, da sie sowieso nichts mehr von uns wissen will sehe ich nicht ein das sie die küche mitnimmt,schliesslich hat sie jetzt jemand der sich eine küche kaufen kann, habe ich das recht meine bezahlte küche wieder zu verlangen ?? danke für eine antwort klaus
bezahlt ist bezahlt oder ???bei scheidung zurück
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Milou645Milou645
das neue Recht besagt das Geschenke der Eltern die gemacht wurden zurück verlangt werden können. Das ist relativ neu. Informiere dich! Du hast gute Chancen. Ich weiss das es bei Häusern/Wohnungen, teuren Schmuck und so geht. Also wird es auch bei der Küche gehen. Dein Sohn soll es mit deiner Frau klären, wenn ihr da keinen Kontakt mehr habt. Sollte das nicht fruchten dann schreibe ihr einen Brief (in der Du ihr den Paragraphen dazu schreibst; musst Du dir bitte aus dem Netz ziehen oder frag mal beim Jugendamt nach) und fordere die Küche zurück. Sollte das alles immer noch nicht gehen dann wende dich an einen Anwalt. Die Frage ist nur ob die Kosten des Anwalts nicht die Kosten der Küche übersteigen. Aber versuche es auf jeden Fall!
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mibokimiboki
Du schreibst, Du hast die Küche Deinem Sohn bezahlt. Du schreibst nicht, dass Du mit Deinem Sohn vereinbart hast, dass er Dir das Geld zurückgibt. Wenn Du ihm die Küche geschenkt hast und er dieses Geschenk seiner Frau überträgt (auch für das Kind) dann hast Du keinen Anspruch darauf. Der einzige Ansprechpartner für Dich ist Dein Sohn - denn ihm hast Du die Küche gekauft und was er damit gemacht hat, hat Dich nicht zu interessieren. Rechtlich gesehen hast Du gegenüber Deiner Noch-Schwiegertochter keine Ansprüche sondern - wenn überhaupt nur gegenüber Deinem Sohn, da dieser Jahr (Schenkungs-)Vertragspartner ist.
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helrichhelrich
Die Küche ist beiden innerhalb der Ehe von Dir geschenkt worden. Wenn es explizit eine Schenkung an Deinen Sohn war, dann hättest Du mit Deiner Ansicht Recht. Aber ganz so war es ja wohl nicht, diese Behauptung ist unglaubwürdig. Die Küche Deiner Ex-Schwiegertochter UND Deinem Enkelkind zu entziehen, wäre schlicht und ergreifend Diebstahl. Du kennst doch hoffentlich das Sprichwort: geschenkt ist geschenkt - wiederholen ist gestohlen. Und da Dein Sohn seine Hälfte der Küche seiner Ex überlassen hat, geht es Dich letztlich nichts mehr an.
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amdrosamdros Rachegelüste?!?
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dingsvomdachdingsvomdach genau,der Sohn hat ja freiwillig auf die Küche verzichtet.Und nirgendwo wird geschrieben stehen "diese Küche ist ein Geschenk NUR an meinen Sohn!".Man könnte mit der Ex reden,ob sie a)die Küche mitnimmt b)die Küche in der Wohnung lässt-so könnte sie an den Nachmieter verkauft werden.c)der Sohn die Küche ausbauen kann
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amdrosamdros stimme Dir zu, warum müssen sich die Eltern/Schwiegereltern in Sachen einmischen die sie nichts angehen? Wenn sich die beiden Partner einig sind, sollte es doch gut sein, immer noch Ärger schüren, eine Scheidung ist doch schon Aufregung genug.....
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SonylSonyl
war doch ein geschenk, kannste doch nicht einfach zurück verlangen, ist doch eigentum von deinem sohn und noch ehefrau. Sonyl
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MarikaangelMarikaangel
Shwierig, die Küche gehört ja nicht mehr Dir, sondern Deinem Sohn und der Noch Frau. Diese Güter werden geteilt. Da hast Du, als Schwiegervater, als 3. Person gar kein Anrecht
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HardstyleChicoHardstyleChico
Hmm, klar hast du das Recht dazu, deine Küche wieder zu verlangen. Mit den Argumenten, dass die Küche für deinen Sohn bestimmt gewesen ist, und mehr oder weniger nicht für die Frau, dann ist es dein gutes Recht, dass die Küche in deinen Händen bleibt.
Mach Fotos davon, setz sie in das Internet und verkauf sie, falls du diese nicht anders los wirst.
Aber im Grunde genommen, hast du völlig Recht, weil du diese Küche schließlich bezahlt hast und die für dein Sohn bestimmt gewesen ist.
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dingsvomdachdingsvomdach behaupten kann man aber viel,verstehst du? Papa kauft eine Küche für die Familie seines Sohnes-es wird wohl nirgendwo schriftlich festgehalten "bei Trennung geht die Küche nur an den Sohn".Die Küche war ja keine Leihgabe,die man zurückfordern kann.Geschenkt ist geschenkt
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helrichhelrich ...noch dazu, wo ja auschließlich Männer in der Küche stehen und Frauen dort so gar nix verloren haben ;o))
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tinafritz1992tinafritz1992
Denke nicht, dass du da was machen kannst. Dein Sohn hat sie weiner Ex ja bei der Trennung überlassen, möglicherweise zum Ausgleich andere gemeinsame Gegenstände mitgenommen!
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Volker13Volker13
Das wirst Du wohl vergessen können. Denn Du müsstest nachweisen, dass Du die Küche einzig und allein geschenkt hast. Ich sehe da keine Chance!
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dingsvomdachdingsvomdach feht da das Wort ihm? "...daß du die Küche einzig und allein IHM geschenkt hast"??
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dingsvomdachdingsvomdach
die Küche war ein Geschenk und zwar an den Sohn? Auf der Rechnung steht DEIN Name? Tja,und dein Sohn braucht keine Küche? Er soll sie ausbauen und mitnehmen-im Notfall selber verkaufen.
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Volker13Volker13 Wenn das immer alles so einfach wäre! Schon mal etwas von der Hausratverordnung gehört?
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dingsvomdachdingsvomdach manchmal hilft auch reden! Und zwar mit dem Expartner! Kann ja auch sein,daß der Vater dies irgendwo schriftlich festgehalten hat...aber wahrscheinlich eher nicht,wer macht das schon!
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milchkaffee11 aber wenn sie ja noch seine frau ist vielleicht gibts da wirklich eine regelung! ich hoffe für dich das sich da noch jemand meldet der sich mit sowas auskennt und dir gute tips geben kann. LG
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milchkaffee11 ich kann mir nicht vorstellen das du da noch was kriegst. vielleicht ist es einfach besser alles ruhen zu lassen. is zwar n haufen geld aber naja. höchstens man fragt direkt bei ihr an. um es vielleicht auf ruhiger basis zu klären. vielleicht sieht sie es ja ein, wenn sie die küche nicht mehr braucht. vielleicht sollte der opa einfach mal ein normales gespräch mit der ex-schwiegertochter suchen. vielleicht klappts ja. ausser sie is nicht gut auf euch zu sprechen. aber n versuch is es wert. LG
Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen? GILT NICHT MEHR! Schwiegereltern können künftig Geld- und Vermögensgeschenke von den Ehepartnern ihrer Kinder zurückverlangen, wenn deren Ehe scheitert. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und korrigierte damit seine bisherige Rechtsprechung (Az.: XII ZR 189/06). Bei einer Scheidung entfalle die „Geschäftsgrundlage“ für solche „Schenkungen“, entschied der XII. Zivilsenat des BGH.
Man muss aber bedenken, dass der Mann eventuell zum Ausgleich andere Sachen mitnehmen durfte! Das gilt erst einmal mit dem Sohn abzuklären.