Bezahlt, gehört aber nicht mir? HILFE!
Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage bezüglich eines Autos. Die Sache stellt sich dar wie folgt:
Ich habe mir im Oktober letzen Jahres ein Auto gekauft. Das Auto wurde komplett mit meinem Geld bezahlt. Da ich aber von der Arbeit aus relativ weit weg war, habe ich meinen Vater das Auto holen lassen, er hat dort natürlich auch den Kaufvertrag unterschrieben. So weit ok. Das Auto wurde daraufhin auf meine Großmutter zugelassen.
In den folgenden Monaten habe ich das KFZ aufwendig restauriert. Die Summe geht noch einmal relativ weit über den Kaufpreis hinaus. Kurz darauf hat meine Familie den Kontakt zu mir abgebrochen, an den Verhältnissen des Autos änderte sich vorerst nichts.
Im März diesen Jahres dann kam ich von Montage zurück und das Auto war weg. Nachdem die Polizei nichts von einem Parkvergehen wusste, hatte ich einen Verdacht wo das KFZ sein könnte. Also ab zur Familie, und et voila, der Kofferauminhalt stand in deren Garage.
Die gerufene Polizei allerdings sagte mir, man könne nichts tun da auf dem Kaufvertrag der Name meines Vaters stand. Faktisch war das Auto weg! Für mich ergab sich daraus das Problem dass ich finanziell in arge Schwierigkeiten geriet, da ich erst 19 Jahre alt bin, und wegen der Arbeit auf ein Auto angewiesen bin.
Nun also die Frage,
Kann ich irgendwie meine Ansprüche auf das Auto (welches mein Vater sich nun als Sommerauto angemeldet hat...) geltend machen? Oder zumindest auf das investierte Geld? Es kann doch nicht sein dass ein paar tausend Euro meinerseits verschwinden, während die sich wegen einer Unterschrift auf dem Kaufvertrag einen dicken Reibach machen?
Danke im Vorraus
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Hab was gefunden. http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html Viel Erfolg. Gruß Ralf
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Der im Besitz des Kfz-Briefes ist, ist der Besitzer des Kfz.
Kommentar von VanRio 24.09.2012Der Meinung war ich auch. Die Polizisten hatten sich allerdings vollkommen auf den Kaufvertrag fixiert.
Kommentar von Chopper1983Chopper1983 25.09.2012Dann solltest du nochmal einen Anwalt aufsuchen, denn rechtlich ist es tatsächlich so geregelt, dass der Besitzer des KFZ Briefes automatisch der Besitzer des KFZs selbst ist.
Die Polizei schlampt sehr oft und manchmal wissen sie es echt nicht besser oder haben schlicht keinen Bock ihre Arbeit zu tun. Gib nicht auf, das Auto gehört dir!
Kommentar von TETTETTETTET 25.09.2012So ein Quatsch. Erstens gibt es gar keinen KFZ-Brief mehr, zweitens ist der Besitzer des KFZ derjenige, der es gerade hat, und drittens ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil II nur ein Indiz für das Eigentum.
Kommentar von evalonaevalona 25.09.2012wieso gibt es keine kfz brief?
ist wohl doch nur ne troll frage.
Kommentar von TETTETTETTET 26.09.2012Weil das Ding inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil II heißt.
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Sieht ganz schlecht für Dich aus. Nette Familie hast Du.
Kommentar von Chopper1983Chopper1983 25.09.2012So einen Blödsinn! Warum sieht es schlecht für ihn aus? Und wer bitte bewertet das noch als positiv? Man sollte schon seine Hausaufgaben gemacht haben, ehe man antwortet/bewertet...
Kommentar von fs112fs112 25.09.2012....und das schreibt ausgerechnet jemand, der noch nicht einmal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennt...
Kommentar von slideagainslideagain 01.10.2012lol XD ! Das habe ich auch gedacht fs112 :-)
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Rein rechtlich gesehen, gehört das Auto dir. Du hast nur ein massives Problem mit der Beweislast. Wenn du nachweisen kannst, dass du das Auto bezahlt und auch die Umbauten vorgenommen hast, um es selber zu nutzen, kannst du die Herausgabe vor Gericht einklagen.
Kommentar von VanRio 01.10.2012Werde ich mal versuchen Danke :)
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Boah was für Eltern! Hast du denn Beweise, dass du das Auto bezahlt hast? Wenn ja, verklag deine Eltern und hol dir dein Geld zurück!
So gehts ja nu nicht! Wenn die meinen, die wollen das Auto haben, dann sollen die es auch gefälligst bezahlen! Was soll das? Die sollten ihren Sohn lieber unterstützen statt so nen Firlefanz zu machen!
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Wer steht im Kaufvertrag?
Genau, dein Alter. Von wem der Kaufpreis stammt, und wer das Fahrzeug in Folge restauriert hat, ist völlig egal.
Kommentar von Chopper1983Chopper1983 25.09.2012Und was ist mit dem KFZ Brief? Und von wem der Kaufpreis stammt, ist mit Sicherheit nicht völlig egal.
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Guten Tag :o)
Kommentar von fs112fs112 25.09.2012wer das Fahrzeug bezahlt hat, ist egal.
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Hallo. Doch das geht.Das wird Schenkung genannt.Leider. Gruß Ralf
Kommentar von VanRio 24.09.2012Hmh, das mit der Schenkung hatte ich im Kopf. Noch aus dem BW Unterricht. War mir allerdings ob der Sachlage nicht sicher.
Kommentar von Chopper1983Chopper1983 25.09.2012Problem: Dazu braucht sein Vater aber einen Beweis, dass er es ihm geschenkt hat. Dazu könnte z B eine Unterschrift des TOs ausreichen.
Sofern sein Vater jedoch einen solchen Beweis nicht erbringen kann, steht Aussage gegen Aussage und wenn der TO belegen kann, dass er finanziell dafür aufgekommen ist, hat er zumindest den Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreises.
Kommentar von TETTETTETTET 25.09.2012Hör nicht auf den Typen. Der rät nur und das schlecht. Ahnung hat er nicht.
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Wer hat den Fahrzeugbrief? Dem gehört das Fahrzeug! Und dieser könnte auch zur Not das Fahrzeug als gestohlen melden, da er ja mit dem Eintrag in den Fahrzeugbrief auch als Besitzer hervorgeht.
Kommentar von VanRio 24.09.2012Unterlagen sind nicht zu finden, waren bei meinen Dokumenten. Aber als ich damals auszog sind diese nicht mehr aufzufinden gewesen (Abschlusszeugnisse, Geburtsurkunde, Fahrzeugbrief, etc...) Allerdings wurde der bei der Polizei von meiner Familie auch nicht angeführt! Auch auf Nachfrage der Ordnungshüter konnten Sie den Brief nicht vorzeigen. Den Schein habe ich, allerdings ist das Auto ja auf meine Großmutter angemeldet gewesen...
Kommentar von HolmerHolmer 24.09.2012Du hast im Prinzip recht, aber wer im Besitz des Briefes ist, ist der Besitzer des Autos, egal wer da eingetragen ist.
Kommentar von VanRio 24.09.2012Tja, hätte ich meine Unterlagen unter Verschluss verwahrt, und nicht für die Familie erreichbar.
So ist der nicht mehr auffindbar... Schade.
Kommentar von TETTETTETTET 25.09.2012Unsinn.
Interessante Antwort! Danke
Zur Not hatte ich mir schon Gedanken um einen Vergleich gemacht. Mein Vater hat bei mir noch Unterhaltsschulden, die sind zwar nicht mit dem Auto aufzuwiegen, aber das Geld werd ich wahrscheinlich eh nie sehen.
Hallo. Wofür gibt es Titel?Wenn der eigene Vater den Sohn so derbe über den Tisch zieht. Gruß Ralf
Ja, das ist alles etwas verdreht bei uns.
Aber danke für die Tipps wegen dem Auto :)
Was heißt hier verdreht? Vor der Justiz hat das keinen Bestand - Wenn du Schwarz auf Weiß hast, dass du das Auto bezahlt hast, hast du zumindest erstmal Anspruch auf Herausgabe des Geldes PUNKT!
Danke für die Antworten Artemesia