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Bezahlt eine Wohnungs/gebäudeschutzversicherung bei Blitzeinschlag?

Frage von Schramke Schramke

Bezahlt eine oben genannte Versicherung bei Blitzeinschlag? Beispielsweise bei Fernseher oder Notebook?

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Antworten (7)

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    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Das wäre Sache der Hauratversicherung - allerdings muss man da nachschauen, ob derartige Schäden mit abgedeckt sind.

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    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Ich weiß, dass sie dies bei einer Freundin von mir gemacht haben (Mietwohnung), sie bekam aber nur den Zeitwert ersetzt und hatte eine Menge Lauferei und Schreibkram. Jetzt hat sie dies durch extra Steckdosen abgesichert.

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt nur Schäden am Gebäude. Sollten durch Blitzeinschlag ein Fernsehgerät oder eine Notebook zerstört werden, übernimmt das die Hausratversicherung. Hat der Blitz nicht direkt in das versicherte Haus eingeschlagen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Klausel "Überspannungsschäden durch Blitz" vereinbart ist. Die Hausratversicherung ersetzt übrigens in der Regel den Neuwert (= Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen am Schadenstag), nicht etwa nur den Zeitwert!

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    Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Durch Überspannung kaputtgegangene Geräte sind Sache der Hausratversicherung. Man bekommt aber in der Regel nur den Zeitwert ersetzt

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    Antwort von CosmosDirekt CosmosDirekt

    Hallo Schramke,

    Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag sind relativ selten. Sowohl in der Gebäude-, als auch in der Hausratversicherung sind Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag grundsätzlich mitversichert. Viel häufiger kommt es bei einem Gewitter aber zu sogenannten Überspannungschäden durch Blitz.

    Diese Schäden sind nur dann mitversichert, wenn eine entsprechende Klausel in der Gebäude- oder Hausratversicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Fernseher und Notebook sind als bewegliche Gegenstände nur über die Hausratversicherung abgedeckt. Möchte man sich gegen Überspannungschäden durch Blitz absichern, sollte man seinen bestehenden Vertrag bzw. bei Neuabschluss prüfen, ob eine entsprechende Klausel vereinbart ist.

    Zu der Diskussion Neuwert/Zeitwert ist zu sagen, dass bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung der Neuwert erstattet wird.

    Viele Grüße

    Rainer Albert, CosmosDirekt

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    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Wie der Name schon aussagt " Wohngebäude " oder wohnst Du in Deinem Laptop ?

    Wie bereits gesagt ist das Sache der Hausratversicherung wenn mit eingeschlossen.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Wenn eine sogenannte Schwachstromversicherungsklausel bzw. Überspannungsschutzklausel enthalten ist, dann schon.

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