Bezahlt eine oben genannte Versicherung bei Blitzeinschlag? Beispielsweise bei Fernseher oder Notebook?
Bezahlt eine Wohnungs/gebäudeschutzversicherung bei Blitzeinschlag?
Antworten (7)
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3Antwort von
kritiker111kritiker111
Das wäre Sache der Hauratversicherung - allerdings muss man da nachschauen, ob derartige Schäden mit abgedeckt sind.
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2Antwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
Ich weiß, dass sie dies bei einer Freundin von mir gemacht haben (Mietwohnung), sie bekam aber nur den Zeitwert ersetzt und hatte eine Menge Lauferei und Schreibkram. Jetzt hat sie dies durch extra Steckdosen abgesichert.
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Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt nur Schäden am Gebäude. Sollten durch Blitzeinschlag ein Fernsehgerät oder eine Notebook zerstört werden, übernimmt das die Hausratversicherung. Hat der Blitz nicht direkt in das versicherte Haus eingeschlagen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Klausel "Überspannungsschäden durch Blitz" vereinbart ist. Die Hausratversicherung ersetzt übrigens in der Regel den Neuwert (= Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen am Schadenstag), nicht etwa nur den Zeitwert!
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1Antwort von
AnaxabiaAnaxabia
Durch Überspannung kaputtgegangene Geräte sind Sache der Hausratversicherung. Man bekommt aber in der Regel nur den Zeitwert ersetzt
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0Antwort von
CosmosDirektCosmosDirekt
Hallo Schramke,
Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag sind relativ selten. Sowohl in der Gebäude-, als auch in der Hausratversicherung sind Schäden durch einen direkten Blitzeinschlag grundsätzlich mitversichert. Viel häufiger kommt es bei einem Gewitter aber zu sogenannten Überspannungschäden durch Blitz.
Diese Schäden sind nur dann mitversichert, wenn eine entsprechende Klausel in der Gebäude- oder Hausratversicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Fernseher und Notebook sind als bewegliche Gegenstände nur über die Hausratversicherung abgedeckt. Möchte man sich gegen Überspannungschäden durch Blitz absichern, sollte man seinen bestehenden Vertrag bzw. bei Neuabschluss prüfen, ob eine entsprechende Klausel vereinbart ist.
Zu der Diskussion Neuwert/Zeitwert ist zu sagen, dass bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung der Neuwert erstattet wird.
Viele Grüße
Rainer Albert, CosmosDirekt
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SgtMillerSgtMiller
Wie der Name schon aussagt " Wohngebäude " oder wohnst Du in Deinem Laptop ?
Wie bereits gesagt ist das Sache der Hausratversicherung wenn mit eingeschlossen.
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0Antwort von
schelm1schelm1
Wenn eine sogenannte Schwachstromversicherungsklausel bzw. Überspannungsschutzklausel enthalten ist, dann schon.
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