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Bezahlt ein Ehepartner den (alleine abgeschlossenen) Kredit des anderen Ehepartners zwingend ab?

Frage von Arnold72 Arnold72

Hallo zusammen,

meine Eltern trennen sich (ER zieht von Ihr aus (gemeinsame Wohnung, zur Miete!)). Nun macht sich meine Mutter Angst, weil sie (nichts genau weiß, aber) glaubt, dass wenn ER sich während der Ehe oder nachdem sie sich getrennt haben, oder wenn sie sich Scheiden lassen (während des Trennungsjahrs) verschuldet (z.B. Kredit über 40.000€), dass sie (wenn er nicht zahlen kann, wegen unauffindbar, Arbeitslos etc) den Kreit zurück zahlen muss.

Stimmt dies?

Sprich: Wie ist es während einer Ehe? Wenn ein Ehepartner (SELBST!) einen Kredit (ohne die Unterschrift, somit ach ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners) aufnimmt? Zahl der (nicht unterschirebene) Ehepartner mit, sofern der (unterschriebene) Ehepartner nicht mehr zahlen kann?

Müssen evt. Kinder dafür gerade stehen (egal welchen Alters)?? (haben natürlich auch nicht mit unterschreben)

Und wie ist die selbe Situation, im Trennungsjahr....

oder muss sich meine Mutter überhaupt keine sorgen machen, weil wenn sofern er nur alleine den Kredit unterschrieben hat, überhaupt nicht dafür in irgendeinerweise aufkommen muss....??

PS: Kein Ehevertrag, keine gemeinsamen Immobilien, getrennte Konten, kein nennenswertes Vermögen etc..

Vielen Dank euch!

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Jede Person haftet ausschließlich für Verbindlichkeiten gegnüber Dritten, die sie selber durch Unterschrift z.B. auf einem Kreditvertrag eingegangen ist. Niemand haftet für die Schulden Dritter, auch nicht als Ehepartner, wenn er sich für den anderen nicht persönlich mitverpflichtet hat.

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    Antwort von gauta gauta

    Wer nicht unterschreibt, haftet nicht. Das gilt auch für die Ehe.

    Und die Kinder haften nur, wenn der Vater stirbt, Schulden hinterläßt und die Kinder das Erbe antreten.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    es zahlt nur der kreditnehmer

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    Antwort von carlos123456789 carlos123456789

    Jeder zahlt für den Kredit den er unterschrieben hat und aufgenommen hat.

    Soll heissen, wenn Deine Mutter weder unterschrieben noch gebürgt hat geht sie die Kredite ihres Mannes oder Ex-Mannes nichts an.

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    Antwort von rompi rompi

    Ich würde lieber einen Anwalt befragen. Alles andere ist nur hypothetisch..

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Dazu braucht man keinen Anwalt! Die Tatsache, dass man für Dritte, das gilt auch für Ehepartner, nicht haftet, wenn man sich nicht persönlich verpflichtet hat, ist unstreitig! Geben Sie Ihr Geld lieber für Weihnachstgeschenke aus, als es sinnlos Anwälten in den Anus zu schieben!

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    Antwort von feenwinkel feenwinkel

    Kredite in dieser Höhe sind wohl kaum Kredite zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs der Familie. Dann ist auch mehr als fraglich, ob nach einer Trennung von einer Familie ausgegangen werden kann. Deine Mutter soll sich an einen Anwalt werden. Den wird sie sowieso brauchen.

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    Antwort von amdros amdros

    Deine Mutter wird nur zur Kasse gebeten wenn sie etwas unterschrieben hat evtl. als Bürge mit im Kreditvertrag steht. Wenn er nach der Trennung Schulden macht, hat Deine Mutter absolut keinen Anteil daran und muß auch nichts zahlen.

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    Antwort von BabsiMaus14 BabsiMaus14

    § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs (1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.

    Kommentar von Kellerassel KellerasselKellerassel

    Ja, aber doch nur angemessen in der Handlungsfreiheit der Einkünfte. Nicht aber im Fantasiebereich.

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