Toni71 am 03.06.2008 um 9:27 Uhr
Oder nur noch Krankenversicherungsbeiträge ?-

Wenn jemand Rentner ist, dann hat er keine Arbeitsverhältnis mehr. Ergo keine Beiträge.
Auch bei Rentnern werden Arbeitgeberbeiträge für die Renten- und Krankenversicherung gezahlt.
Sonst würden Arbeitgeber ja nur noch Rentner einstellen.
http://www.aok-business.de/pro-online/pro-online-suche.php?id=0%3E=aok07>=...
und dann RdSchr 94c
Es handelt sich hier um einen Rentner der auf Minijobbasis angemeldet ist.Zahlt der Arbeitgeber dann,Kranken +Rentenversicherung wie bei Minijobler üblich.Oder NUR die Krankenversicherung,müsste ca.13% sein.
Er zahlt beides.
Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs, der von Rentnern oder Ruhestandsbeamten ausgeübt wird, sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist -unabhängig davon, ob sich dieser noch leistungssteigernd auswirken kann- auch für diesen Personenkreis zu zahlen.
http://kuerzer.de/MhGsReLoa