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bezahlt die versicherung wenn man die tür nicht abgesperrt hat?

Frage von biancah biancah

bei einem kumpel wurde eingebrochen er hat die tür zwar geschlossen hat aber nicht abgesperrt bezahlt da die versicherung?

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Antworten (11)

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    Antwort von space66 space66

    die versicherung wird zahlen,aber die werden mit sicherheit einen regressanspruch geltend machen und nur 80% übernehmen oder so.

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    Antwort von vlaruu vlaruu

    geschlossen nicht agbgesperrt, versicherung ist nicht doof. pech gehsbt

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    Antwort von neomatt neomatt

    Wahrscheinlich steht im Kleingedruckten, dass die Versicherung bei Fahrlässigkeit nicht zahlen muss und dass er die Tür nicht abgesperrt hat war fahrlässig. Vielleicht zahlen sie einen Teil, den ganzen Schaden sicher nicht.

    Kommentar von malli mallimalli

    so gut wie jeder schaden ist fahrlässig! die versicherer streiten sich erst bei grober fahrlässigkeit.

    Kommentar von neomatt neomattneomatt

    Bei nachweislich grober Fahrlässigkeit brauchen sie gar nicht mehr groß streiten. Das wäre hier z.B. bei ganz offen gelassener Haustür. Bei korrekt abgesperrter Tür auch nicht.
    Wieso meinst Du denn, fast jeder Schaden würde fahrlässig verursacht? Dann müsste ja auch kaum ein versicherter Gegenstand voll ersetzt werden.

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    Antwort von mineiro mineiro

    Wenn er nicht abgesperrt hat, wird er Probleme bekommen!

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Wahrscheinlich nicht............wegen Eigenverschulden.

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    Antwort von Skelboxx Skelboxx

    Es wird definitiv nicht bezahlt! Sowas steht in JEDEM Bedingungswerk, bei JEDER Versicherung. Egal ob grob Fahrlässig oder nicht! Es wurden nicht die im Vertrag vereinbarten Sicherungsmaßnahmen erfüllt [punkt]

    Das einzige worauf dein Freund hoffen kann ist eine Kulanzzahlung.

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    Antwort von malli malli

    also das hört sich nach grob fahrlässig an! wenn das in der hausratvers. mit drin ist kein problem die versicherung bezahlt. wenn nicht dann bekommt er nichts oder mit bischen glück wenigstens einen teil erstattet! lg malli

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    Antwort von x3katex3 x3katex3

    nein. sie zahlt nicht.

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    Antwort von susannne susannne

    Ich fürchte NEIN!

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    Antwort von ratznase51 ratznase51

    Kommt darauf an wenn man die Tür normal nicht von außen öffnen kann und wirklich eingebrochen wurde, ja.

    Kommentar von biancah biancah

    die tür kann man nicht von außen öffnen.ja klar wurde eingebrochen

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    Antwort von treulose treulose

    Wenn bewiesen werden kann das eingebrochen wurde ja Die Versicherungen haben Sachverständige die sich das angucken und schauen ob es sein kann

    Kommentar von biancah biancah

    also die tür wurde aufgetretten bzw gegengestoßen es sieht man das es ein einbruch war

    Kommentar von treulose treulosetreulose

    Dann ist ja alles klar ein unabgeschlossene Tür ist keine grobe Fahrlässigkeit und würde einen Einbruch rechtfertigen sonst könnte ja jemand auch über meinen Gartenzaun klettern und trotzdem ist es Hausfriedenbruch

    Kommentar von space66 space66space66

    das ist ja möglich,aber der einbruch wurde erleichtert weil nicht ganz abgeschlossen wurde. daher müsst ihr mit regressanspruch rechnen,ausser der betrag ist sehr gering und die versicherung kommt euch entgegen.

    Kommentar von treulose treulosetreulose

    Was sehr wichtig ist folgendes : Der Kumpel muss eine sogenannte "Stellgutliste" unverzüglich bei der Poizei einreichen mit der Aufzählung der gestohlenen Sachen

    sonst passiert das:

    Quelle: http://www.neue-oz.de/service/recht_urteile/09_versicherungen_sicherheit/Einbruch.html

    Kommentar von treulose treulosetreulose

    hier schau ma das:

    http://www.juraforum.de/forum/archive/t-60638/einbruch-durch-unverschlossene-glast%C3%BCr:-versicherung-zahlt-nicht!

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