bei einem kumpel wurde eingebrochen er hat die tür zwar geschlossen hat aber nicht abgesperrt bezahlt da die versicherung?
bezahlt die versicherung wenn man die tür nicht abgesperrt hat?
Antworten (11)
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space66space66
die versicherung wird zahlen,aber die werden mit sicherheit einen regressanspruch geltend machen und nur 80% übernehmen oder so.
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1Antwort von
neomattneomatt
Wahrscheinlich steht im Kleingedruckten, dass die Versicherung bei Fahrlässigkeit nicht zahlen muss und dass er die Tür nicht abgesperrt hat war fahrlässig. Vielleicht zahlen sie einen Teil, den ganzen Schaden sicher nicht.
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Skelboxx Es wird definitiv nicht bezahlt! Sowas steht in JEDEM Bedingungswerk, bei JEDER Versicherung. Egal ob grob Fahrlässig oder nicht! Es wurden nicht die im Vertrag vereinbarten Sicherungsmaßnahmen erfüllt [punkt]
Das einzige worauf dein Freund hoffen kann ist eine Kulanzzahlung.
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mallimalli
also das hört sich nach grob fahrlässig an! wenn das in der hausratvers. mit drin ist kein problem die versicherung bezahlt. wenn nicht dann bekommt er nichts oder mit bischen glück wenigstens einen teil erstattet! lg malli
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susannne Ich fürchte NEIN!
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ratznase51ratznase51
Kommt darauf an wenn man die Tür normal nicht von außen öffnen kann und wirklich eingebrochen wurde, ja.
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biancah die tür kann man nicht von außen öffnen.ja klar wurde eingebrochen
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treulosetreulose
Wenn bewiesen werden kann das eingebrochen wurde ja Die Versicherungen haben Sachverständige die sich das angucken und schauen ob es sein kann
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biancah also die tür wurde aufgetretten bzw gegengestoßen es sieht man das es ein einbruch war
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treulosetreulose Dann ist ja alles klar ein unabgeschlossene Tür ist keine grobe Fahrlässigkeit und würde einen Einbruch rechtfertigen sonst könnte ja jemand auch über meinen Gartenzaun klettern und trotzdem ist es Hausfriedenbruch
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space66space66 das ist ja möglich,aber der einbruch wurde erleichtert weil nicht ganz abgeschlossen wurde. daher müsst ihr mit regressanspruch rechnen,ausser der betrag ist sehr gering und die versicherung kommt euch entgegen.
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treulosetreulose Was sehr wichtig ist folgendes : Der Kumpel muss eine sogenannte "Stellgutliste" unverzüglich bei der Poizei einreichen mit der Aufzählung der gestohlenen Sachen
sonst passiert das:
Quelle: http://www.neue-oz.de/service/recht_urteile/09_versicherungen_sicherheit/Einbruch.html
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treulosetreulose hier schau ma das:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-60638/einbruch-durch-unverschlossene-glast%C3%BCr:-versicherung-zahlt-nicht!
so gut wie jeder schaden ist fahrlässig! die versicherer streiten sich erst bei grober fahrlässigkeit.
Bei nachweislich grober Fahrlässigkeit brauchen sie gar nicht mehr groß streiten. Das wäre hier z.B. bei ganz offen gelassener Haustür. Bei korrekt abgesperrter Tür auch nicht.
Wieso meinst Du denn, fast jeder Schaden würde fahrlässig verursacht? Dann müsste ja auch kaum ein versicherter Gegenstand voll ersetzt werden.