David B. am 22.03.2008 um 13:45 Uhr
18 war und ist? Ich weis nicht sicher wer es war, deswegen muss ich es wohl auf meine kappe nehmen! was denkt ihr? Zahlt die Versicherung? lg

Nein, denn Brandschäden setzen eine offenen Flamme voraus. Schmor- und Kokelschäden sind in der Regel nicht versichert. Aber das geht genau aus den Versicherungsbedingungen hervor.

Ein Fall für die Privathaftpflicht, entweder die eigene oder der, in der Du mitversichert bist.

Meines Wissens zahlt die Versicherung auch nicht bei über 18 Jährigen. Schau mal in Deine Unterlagen.
HerrLich am 22. März 2008 13:49 Das ist m.W. richtig, da es nur ein Sengschaden ist.
Kabark am 22. März 2008 13:52 "Sengschaden" ist ein Ausdruck der Hausratversicherung und zieht nur dort.
HerrLich am 22. März 2008 13:55 Sengschaden ist ein allgemeiner Versicherungsbegriff und nicht auf einzelne Sparten beschränkt.
Kabark am 22. März 2008 14:00 Wo hast Du denn diesen Blödsinn her, HerrLich? "Einbruchdiebstahl" ist auch ein allgemeiner Versicherungsbegriff. Ist der etwa auch z.B. für Lebensversicherungen zuständig? ^^
HerrLich am 22. März 2008 14:02 Lass es gut sein. Ich bezeichne Deine vielen Kommentar auch nicht als Blödsinn.
Kabark am 22. März 2008 14:04 Brauchst nun nicht gleich beleidigt sein. Ich wollte ja nur eine Quelle für Deine Behauptung. Aber nun gut...
HerrLich am 22. März 2008 14:06 Sengschaden ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Er bezeichnet einen lokal begrenzten, durch Hitze, aber ohne Brand oder Feuer entstandenen Schaden. siehe Wikipedia
Kabark am 22. März 2008 14:10 Schon. Dann' melde mal einen Sengschaden Deiner Unfallversicherung. ^^ Nochmal langsam: Bei einem Privathaftpflichtschaden ist es unerheblich, ob es ein Sengschaden ist oder nicht.

Du meinst ne Haftpflichtversicherung? Die muss zahlen...der Gegenstand (Sofa) ist ja versichert nicht das minderjährige Kind!
nv1977 am 22. März 2008 13:48 Sehe ich genau so. Hatte ebenfalls solch einen Fall und die Versicherung hat anstandslos gezahlt.
nv1977 am 22. März 2008 13:51 Habe mich unklar ausgedrückt. Wollte sagen: Die Haftpflichtversicherung des Brandlochverursachers hat gezahlt.
fabienne1997 am 22. März 2008 13:54 jep nv...meine würde auch bezahlen, auch wenn meine Minderjährige Tochter heimlich rauchen und etwas verbrennen würde...
Kabark am 22. März 2008 13:49 Gerade bei einer Haftpflicht ist nicht der Gegenstand versichert, sondern die versicherte Person.
fabienne1997 am 22. März 2008 13:51 Beides...Personen und Sachschaden! Die Frage hier ist ob der Minderjährige versichert ist?!..
Kabark am 22. März 2008 14:05 Ja, außer sie sind noch nicht deliktfähig.

in dén Haftpflichtversicherungen sind auch sogenannte Sengschäden mitversichert, wo dieses Dram wohl mit drunter fällt

Ohne offenes Feuer keinen Ersatz von der Versicherung,egal ob über oder unter 18.
fabienne1997 am 22. März 2008 13:53 Stimmt nicht ganz...denke das ist von Versicherung zu V. verschieden... meine würde Brandlöcher einer Party bezahlen...

Ne also ich bin mit meiner Mutter in einer Versicherung! is glaube ich eine standard haftpflichtversicherung! Das ärgerliche: Der der es war weis es ganz genau und gibt es nicht zu! Ich war es nämlich nicht ist aber bei mir aufm sofa!

Wenn der Verursacher (Eltern) eine Haftpflicht hat schon. Außerdem sollte das Sofa nicht zum eigenen Hausstand gehören.
Ja. Aus denen der Hausratversicherung.
So ist es. Und ob es sich lohnt, deshalb das Sofa anzuzünden? grübl
So ist es galt gri1su's Antwort.