1

Bezahlt die Privathaftpflicht

Frage von DogdaSnuggles DogdaSnuggles

Das Auto meines Vermieters hat sich in der Garage durch technischen Defekt selbstentzündet. Meine Sachen in der Garage wurden beschädigt. Seine Versicherung sagt, dass sie nicht für den Schaden aufkommen muss. Das sei Sache meiner Hausrat. (Die ich im Moment nicht habe) Stimmt das? Dass die KFZ oder Gebäudeversicherung nicht aufkommt ist klar, aber die Haftpflicht???? Über fundierte Antworten wäre ich froh.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Wenn Du keine Hausratsversicherung hast, fällt das wohl unter "allgemeines Lebensrisiko" und geht auf Deine Kappe.

    Wie man's auch dreht und wendet: Solange Deinem Vermieter (bzw. dem Fahrzeughalter) kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit als Auslöser des Brandes nachgewiesen werden kann, wird keine seiner Versicherungen für den Schaden aufkommen.

    Ob der Fahrzeughalter sich moralisch in der Pflicht fühlt, Dir den durch sein Auto entstandenen Schaden zu ersetzen, musst Du selber herausfinden - Anspruch hast Du imo jedoch leider keinen.

    Bleibt also nur noch einer übrig, der den Schaden trägt...

  • 2
    Antwort von balduin01 balduin01

    wenn du einen mietvertrag für die garage hast (bzw. verinbart ist, dass du die garage zum abstellen von dingen nutzen kannst), dann sollte nach meinem rechtsverständnis dein vermieter (resp. seine verischeurng) für den schaden aufkommen.

    Kommentar von DogdaSnuggles DogdaSnuggles

    Ich verstehe mich gut mit meinen Vermietern. Mein Rechtsempfinden sagt das auch, aber das Problem ist, dass es da sowas gibt wie: Dass es keine grobe fahrlässige Handlung war. Der Schaden meiner Vermieter wird von dessen Versicherung übernommen, aber meiner soll halt nicht von den Versicherungen übernommen werden

    Kommentar von balduin01 balduin01balduin01

    um welchen betrag handelt es sich denn überhaupt. bei geringfügigkeit lohn sich sebstverständlich kein streit mit dem (guten) vermieter.

    Kommentar von DogdaSnuggles DogdaSnuggles

    Mir ist es nicht wichtig alles ersetzt zu bekommen, aber es gibt einige Dinge, die ich beruflich brauche und der Schaden, der mir wichtig wäre liegt so bei 350Euro. Aber das kann ich halt im Moment nicht selbst ersetzen

    Kommentar von balduin01 balduin01balduin01

    wenn es sich um firmeneigentum handelt, dann hat vielleicht dein arbeitgeber eine versicherung für solche fälle. frage dort mal. ansonsten mach den vermieter haftbar, denn er ist ja schuld an dem schaden.

  • 1
    Antwort von dangersciolism dangersciolism

    Die Hausratversicherung würde durchaus leisten und das zum i. d. R. Neuwert. Also, erster Hinweis, bitte für die Zukunft Hausrat abschließen. Nun gibt es aber auch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers. Und an die würde ich mich wenden, Punkt.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Das ist tatsächlich Sache Deiner Hausratversicherung! Nur dann, wenn Deinen Vermieter ein Verschulden an dem Brand träfe, wäre er schadenersatzpflichtig, und dann könnte seine Haftpflichtversicherung Deinen Schaden regulieren. Aber: Aus den eingesparten Hausratversicherungs-Prämien kannst Du sicher locker den Schaden bezahlen, das hat sich doch gelohnt...

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Einzig richtige Antwort!

  • 1
    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    Der Schadensverursacher ist in der Pflicht,den Schade zu begleichen.Da kann es dir egal sein,wo er das Geld her bekommt.Aus diesem Grunde würde auch deine Hausrat(wenn du eine hättest) nicht dafür auf kommen

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Der Schadensverursacher ist in der Pflicht

    Und jetzt die Preisfrage: Wer ist der Schadensverursacher?

    Das Auto nicht (nicht deliktfähig), also müsste z.B. dem Halter Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.

    Kommentar von DogdaSnuggles DogdaSnuggles

    Ja und der kann halt nix dafür! Echt doof.

  • 1
    Antwort von QuestionFrank QuestionFrank

    Ein Kraftfahrzeug stellt von sich aus schon durch seine Existenz und Gebrauch eine Gefahr dar. Soweit mir bekannt ist, hat der Halter diese Gefahr allerdings ausgeräumt wenn er das Auto dem öffentlichen Zugang entzieht, ob du dich daher noch auf die Gefährdungshaftung berufen kannst, kann dir nur ein Anwalt beantworten, bzw. kannst du dich über die Inhalte der Gefährdungshaftung noch näher informieren. Die Frage kann auch sein, was den technischen Defekt verursacht hat. Wenn die Ursache beim Vermieter liegt oder gar der Defekt bei vergangenen Reperaturen oder Inspektionen hätte entdeckt werden müssen könnte man es wohl im weitesten über die ausführende Werkstatt beanstanden... da brauchst du aber definitiv einen Anwalt und sicher auch einen Sachverständigen. Hast du eine Rechtschutzversicherung?

    Nebenbei... wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt und dir das klar ist... welche Haftpflicht meinst du dann? Die Privathaftpflichtversicherung? Die wird schon bei der Erwähnung des Wortes "Auto" die Sache ablehnen...

    Die Hausrat würde es natürlich ohne weiteres zahlen, da sich die Gefahr Feuer eindeutig verwirklicht hat.

    Kommentar von DogdaSnuggles DogdaSnuggles

    Danke für Deine Ausführung. Würde denn dann nicht die Hausrat meines Vermieters verantwortlich sein?

    Kommentar von QuestionFrank QuestionFrank

    Fremdes Eigentum ist zwar in Hausratversicherungen versichert, doch ist Eigentum von Untermietern oder Mietern davon in der Regel ausgeschlossen. Wenn ihr ein gutes Verhältnis unterhaltet kann er mal bei seiner Hausratversicherung nachfragen. Aber erhoff dir von der Hausratversicherung deines Vermieters nicht allzuviel.

  • 1
    Antwort von Rtlisrotz Rtlisrotz

    Ich bin nicht der Ansicht, dass die private Haftpflicht hier so argumentieren darf. Das Automobil des Vermieters hat Dir einen Schaden zugefügt. Ergo würde sich Deine Hausrat, vorausgesetzt Du hättest eine, sich die Kosten von der Haftpflicht Deines Vermieters holen.

    Ich rate Dir hier nochmals auf die Zahlung des Schadens zu beharren (ohne zu erwähnen, dass Du keine Hausrat hast) und wenn sie das nicht tun, Du einen Anwalt einschaltest, was Du dann auch gewiss tun wirst.

    Keine Haftpflicht zahlt zunächst einfach so. Die muss man schon dazu zwingen. Bitte geh zu einem Anwalt.

    Kommentar von DogdaSnuggles DogdaSnuggles

    Die wissen dass ich keine habe..... Eigentlich verstehen wir uns gut. Es ist halt schwierig weil ich keine rechtskräftigen Aussagen im Moment bekomme. Meine Vermieter wissen das halt auch nicht. Die glauben was ihr Makler sagt.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Das Automobil des Vermieters hat Dir einen Schaden zugefügt.

    Eine Sache (Auto) ist nicht deliktfähig!

  • 1
    Antwort von altermann58 altermann58

    Meine Meinung:

    Ursache der Beschädigungen ist das Auto des Vermieters. Also muss dieser zahlen (oder seine Versicherung).

    Wieso solltest deine Versicherung Beschädigungen durch einen anderen zahlen?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.