Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse mehr als die private?
ich bin privatversichert und meine krankenkasse bezahlt meine pille nicht. meine freundinen sind allerdings gesetzlich versichert und ihre pillen übernimmt die krankenkasse. außerdem muss man als privatpatient zum arzt und sich ein rezept für eine spritze holen, zur apotheke um die spritze zu kaufen und dann nochmal zum arzt um sich impfen zu lassen, während man als gesetzlich versicherter sofort geimpft wird.
man sagt doch immer die private krankenversicherung wäre besser! wieso hat man es dann als privatpatient so umständlich und bekommt die pille nicht bezahlt??
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Nein, die Pille wird auch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen, außer man ist minderjährig oder es besteht eine vom Arzt bescheinigte medizinische Notwendigkeit für die Hormonbehandlung (z.B. besonders schmerzhafte und lange Menstruationsblutungen, die durch die Hormone besser reguliert werden können). Auch bei der Impfung ist es nicht die Regel, dass du den Impfstoff selber besorgen muss, der Arzt kann auch aus seinen Beständen arbeiten und diese dir in Rechnung stellen. Die Rechnung kriegt natürlich ein Privatversicherter immer erstmal nach Hause, er muss dann selber mit der Kasse abrechnen, aber das weißt du sicherlich. In der Summe bezahlt eine private Kasse bestimmte Behandlungen eher als die gesetzliche, besonders macht sich der UNterschied bei teuren Spezialbehandlungen oder bei noch sehr neuen Behandlungsmethoden deutlich, die noch nciht Einzug in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gefunden haben. Auf der anderen Seite bezahlen die gesetzlichen Kassen LEistungen, die der allgemeinen Vorsorge dienen, eher, als die privaten, z.B. manche Krebsvorsorgen, Schwangerschaftsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik, die von den privaten nicht übernommen werden. Es hat also alles Vor- und Nachteile. Meiner MEinung nach der größte Vorteil der gesetzlichen Kasse ist, dass die Beiträge gesetzlich geregelt sind, es also nicht alle paar Jahre je nach Gesundheitszustand zu einer Anpassung der Beiträge mit Ausuferung ins Bodenlose im hohen Alter mit vielen Erkrankungen gibt. Für den Komfort im Krankenhaus (1- oder 2-Bett-Zimmer) und so etwas wie Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung natürlich sinnvoll.
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Antwort von Aporu 28.08.20122 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Bei der Gestzlichen ist es so, dass man eine " Ausreichende und Zweckmässige " Versorgung bekommt. Bei den Privaten hingegen kann ich mir aussuchen bei welcher Versicherung ich welchen Vertrag unterschreibe. Die Private zahlt dann eben auch nur das was sie Laut Vertrag muss. Die Gesetzliche Zahlt das was sie vom Gesetz her zahlen muss. Da hast dann aber auch nicht mehr die wahl ob du nun ein 3er Zimmer oder ien Einzelzimmer im Krankenhaus willst.
Alles hat so seine Vor- und Nachteile.
Ich bin Gesetzlich versichert, habe aber eine private Zusatzversicherung. Das ist meiner Erfahrung nach ein sehr gutes Zwischending.
MfG
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Ich empfehle dazu den aktuellen Bericht auf NDR: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_3/krankenkassen153.html Dann wissen Sie Bescheid. Alles, was sie nicht versichern, bekommen sie bei der privaten auch nicht.
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So ist das eben. Die gesetzliche zahlt die Pille ja auch nur für Kinder. Die privaten legen halt ihren Leistungsumfang selbst fest, kannst dir ja aussuchen, bei welcher du einen Vertrag kaufst.
Prinzipiell zahlen die gesetzlichen Krankenkassen aber alles, was notwendig ist. Wann immer man also als gesetzlich versicherter extra zur Kasse gebeten wird (IGEL), kann man sich sicher sein, dass das, was man da gerade bezahlt, nicht wissenschaftlich erwiesen und daher hochwahrscheinlich überflüssig und eine Geldverschwendung ist.
Kommentar von HollyBerryHollyBerry 28.08.2012ganz ehrlich...das klingt so als würde man bei der gesetzlichen mehr leistung für weniger geld bekommen. wäre es nicht sinnvoller zur gesetzlichen zu wechseln?
Kommentar von Sey123Sey123 28.08.2012Man kann nicht nach belieben in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Als Privatpatient hat man halt den Vorteil, dass viel unnötiger, aber "beruhigender" Kram gezahlt wird. Dafür kann es gut sein, dass man einmal ein paar überflüssige Therapien, darunter auch lebensgefährliche Operationen angedreht bekommt, weil mit einem gut Geld verdient werden kann.
Kommentar von NickesNickes 28.08.2012Ah ja, so unnötiges wie Brillen oder Zahnersatz, oder? Ein- oder Zweibettzimmer werden auch total überbewerte und mehrere Monatsbeiträge als Beitragsrückerstattung sind natürlich auch vollkommen überflüssig :-)
Kommentar von Sey123Sey123 30.08.2012Für Zahnpflege kann man ja eine private Zusatzversicherung auch abschließen.
Und Krankenhaus ist ja kein Hotel, natürlich hätte jeder lieber gerne sein eigenes Zimmer, aber die Gemeinschaft müsste solchen Luxus dann bezahlen. WIll sie das?
Kommentar von NickesNickes 30.08.2012Ja klar, Zusatzversicherungen für Leistungen die die Gesetzliche nicht (mehr) übernehmen gibt es viele. Aber Deine Aussage war, das alles was über die Leistungen der Gesetzlichen hinaus geht überflüssige Geldverschwendung ist und das ist nicht unbedingt der Fall...
Kommentar von Sey123Sey123 03.09.2012Nicht alles, aber das meiste. ;)
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Hallo,
in der GKV wird die Pille bis zum 20. Geburtstag übernommen (ab dem 18. Geburtstag fällt die gesetzliche Zuzahlung an):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24a.html
man sagt doch immer die private krankenversicherung wäre besser!
Ja, das hört man oft. In der PKV ist aber nur das abgesichert, was im Vertrag vereinbart wurde. Viele PKV-Tarife leisten weniger als die GKV. Besonders in diesen Bereichen ist das häufiger der Fall:
Reha/Kuren
Psychotherapie
Hilfsmittel (GKV hat einen offenen Hilfsmittel-Katalog, d.h. auch zukündftige Erfindungen sind versichert)
Heilmittel: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Fußpflege bei Diabetikern
Hebammenhilfe
Haushaltshilfe
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
häusliche Krankenpflege
Die Leistungen der PKV sind auf das Maß des Notwendigen begrenzt. Diese Formulierung ist sehr schwammig. Was die PKV darunter versteht, merkt man oft erst, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber dann auf jeden Fall einen Anspruch auf Bezahlung durch den Patienten:
.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf -> § 5 Absatz der Musterbedingungen
Ab Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung wird man in der GKV versichert.
Wenn man an einer dt. Hochschule studiert, wird auch in der GKV versichert. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich auf Antrag befreien lassen (§ 8 SGB V). Bevor man solch einen Antrag stellt, sollte man sich bei der GKV sehr genau informieren.
Gruß
RHW
Was vergessen:
" Ausreichende und Zweckmässige " => wie die Schulnote eine 4!!!
Meine Frau hat eine Medizinische Ausbildung gemacht und da wurde das von den Lehrern genau so erklährt.
Die Leistungen der PKV dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.
Schulnote = ????
Quelle:
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf -> § 5 Absatz 2
Was die PKV als "Maß des Notwendigen" ansieht, erfährt man meist erst, wenn die Kosten bereits entstanden sind (und der Behandler bereits einen Vergütungsanspruch hat).