Frage von HollyBerry 28.08.2012

Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse mehr als die private?

  • Hilfreichste Antwort von DoktorNoth 29.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, die Pille wird auch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen, außer man ist minderjährig oder es besteht eine vom Arzt bescheinigte medizinische Notwendigkeit für die Hormonbehandlung (z.B. besonders schmerzhafte und lange Menstruationsblutungen, die durch die Hormone besser reguliert werden können). Auch bei der Impfung ist es nicht die Regel, dass du den Impfstoff selber besorgen muss, der Arzt kann auch aus seinen Beständen arbeiten und diese dir in Rechnung stellen. Die Rechnung kriegt natürlich ein Privatversicherter immer erstmal nach Hause, er muss dann selber mit der Kasse abrechnen, aber das weißt du sicherlich. In der Summe bezahlt eine private Kasse bestimmte Behandlungen eher als die gesetzliche, besonders macht sich der UNterschied bei teuren Spezialbehandlungen oder bei noch sehr neuen Behandlungsmethoden deutlich, die noch nciht Einzug in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gefunden haben. Auf der anderen Seite bezahlen die gesetzlichen Kassen LEistungen, die der allgemeinen Vorsorge dienen, eher, als die privaten, z.B. manche Krebsvorsorgen, Schwangerschaftsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik, die von den privaten nicht übernommen werden. Es hat also alles Vor- und Nachteile. Meiner MEinung nach der größte Vorteil der gesetzlichen Kasse ist, dass die Beiträge gesetzlich geregelt sind, es also nicht alle paar Jahre je nach Gesundheitszustand zu einer Anpassung der Beiträge mit Ausuferung ins Bodenlose im hohen Alter mit vielen Erkrankungen gibt. Für den Komfort im Krankenhaus (1- oder 2-Bett-Zimmer) und so etwas wie Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung natürlich sinnvoll.

  • Antwort von Aporu 28.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bei der Gestzlichen ist es so, dass man eine " Ausreichende und Zweckmässige " Versorgung bekommt. Bei den Privaten hingegen kann ich mir aussuchen bei welcher Versicherung ich welchen Vertrag unterschreibe. Die Private zahlt dann eben auch nur das was sie Laut Vertrag muss. Die Gesetzliche Zahlt das was sie vom Gesetz her zahlen muss. Da hast dann aber auch nicht mehr die wahl ob du nun ein 3er Zimmer oder ien Einzelzimmer im Krankenhaus willst.

    Alles hat so seine Vor- und Nachteile.

    Ich bin Gesetzlich versichert, habe aber eine private Zusatzversicherung. Das ist meiner Erfahrung nach ein sehr gutes Zwischending.

    MfG

  • Antwort von sassenach4u 30.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich empfehle dazu den aktuellen Bericht auf NDR: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_3/krankenkassen153.html Dann wissen Sie Bescheid. Alles, was sie nicht versichern, bekommen sie bei der privaten auch nicht.

  • Antwort von Sey123 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    So ist das eben. Die gesetzliche zahlt die Pille ja auch nur für Kinder. Die privaten legen halt ihren Leistungsumfang selbst fest, kannst dir ja aussuchen, bei welcher du einen Vertrag kaufst.

    Prinzipiell zahlen die gesetzlichen Krankenkassen aber alles, was notwendig ist. Wann immer man also als gesetzlich versicherter extra zur Kasse gebeten wird (IGEL), kann man sich sicher sein, dass das, was man da gerade bezahlt, nicht wissenschaftlich erwiesen und daher hochwahrscheinlich überflüssig und eine Geldverschwendung ist.

  • Antwort von RHWWW 01.09.2012

    Hallo,

    in der GKV wird die Pille bis zum 20. Geburtstag übernommen (ab dem 18. Geburtstag fällt die gesetzliche Zuzahlung an):

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24a.html

    man sagt doch immer die private krankenversicherung wäre besser!

    Ja, das hört man oft. In der PKV ist aber nur das abgesichert, was im Vertrag vereinbart wurde. Viele PKV-Tarife leisten weniger als die GKV. Besonders in diesen Bereichen ist das häufiger der Fall:

    • Reha/Kuren

    • Psychotherapie

    • Hilfsmittel (GKV hat einen offenen Hilfsmittel-Katalog, d.h. auch zukündftige Erfindungen sind versichert)

    • Heilmittel: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Fußpflege bei Diabetikern

    • Hebammenhilfe

    • Haushaltshilfe

    • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

    • häusliche Krankenpflege

    Die Leistungen der PKV sind auf das Maß des Notwendigen begrenzt. Diese Formulierung ist sehr schwammig. Was die PKV darunter versteht, merkt man oft erst, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber dann auf jeden Fall einen Anspruch auf Bezahlung durch den Patienten:

    .pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf -> § 5 Absatz der Musterbedingungen

    Ab Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung wird man in der GKV versichert.

    Wenn man an einer dt. Hochschule studiert, wird auch in der GKV versichert. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich auf Antrag befreien lassen (§ 8 SGB V). Bevor man solch einen Antrag stellt, sollte man sich bei der GKV sehr genau informieren.

    Gruß

    RHW

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