1

Bezahlt die Gesetzliche Krankenkasse eine 2. Zahnspange?

Frage von SchwarzeSocke SchwarzeSocke

Hallo ich brauche leider nun zum zweiten mal eine Zahnspange, weil meine Weisheitszähne schiefgewachsen sind und dadurch 3 meiner Zähne wieder extrem verschoben haben. Natürlich sind es alles Zähne die man immer sieht beim lachen. :( Meine erste Spange hatte ich knapp 2 Jahre lang drinne. Die neue soll 3/4 Jahr drin sein.

Wie ist das würde die Krankenkasse das noch übernehmen, oder teilweise zahlen?

Was würde der spaß denn grob geschätzt kosten?

Mfg. Alex

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 2
    Antwort von Vivi2010 Vivi2010

    Wenn der KFO das so anordnet und eine Notwendigkeit sieht sollte das klappen.

  • 0
    Antwort von oOJessyOo oOJessyOo

    Kommt ganz darauf an, wie alt du bist...bist du bereits volljährig denke ich nicht, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen wird; wenn nicht, kann es über eine Wiederaufnahme der Behandlung eventuell sein, dass dir die Kosten übernommen werden - zumindest teilweise, da kieferorthopädische Behandlungen leider auch nicht mehr voll gezahlt werden... Ich bin mir allerdings auch nicht sicher, ich denke, dass dein/e Kieferorthopäde/in dir da mehr dazu sagen kann...Viel Erfolg! Grüße

  • 0
    Antwort von Ariza Ariza

    Normalerweise müßte die Kasse die Kosten übernehmen,wenn es von deinem Kieferorthopäden medizinisch begründet wird...sollte es eine rein kosmetische Maßnahme sein,muß eventuell zugezahlt werden.Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.In diesem Falle würde ich einen Kostenvoranschlag einreichen.

  • 0
    Antwort von Kaddaaa Kaddaaa

    Der Sohn einer Bekannten hat das selbe Problem. Seine Weisheitszähne haben ihm allerdings wieder alles verschoben und somit muss er erneut eine 2. Zahnspange ertragen. Und die Krankenkasse zahlt bei ihm keinen Cent mehr. Ich selbst weiß nicht wie viel sowas kostet. Billig ist es allerdings nicht.

  • 0
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Nein, das zahlt die ges. KK nicht. Der Kieferorthopäde hätte aber nach Abschluss der ersten Behandlung deinen Kiefer samt Zähne röntgen müssen. Dann hätte er sehen können, daß deine Weisheitszähne schief kommen und diese hätte man rausoperieren können. Das passiert nun oft, weil man nicht den Erfolg der ersten Behandlung aufs Spiel setzen möchte! Tja, nun mußt damit leben oder selber zahlen!

  • 0
    Antwort von angieeeh angieeeh

    Ich denke schon das die Krankenkasse das übernehmen wird, da du ja nichts dafür kannst das deine weisheitszähne schief wachsen, und eigentlich ist es doch so, das man am Anfang selber zahlen muss, und wenn die Behandlung am Ende gut verluafen ist über die ganzen Jahre zahlt die Krankenkasse dir das Geld zurück oder nicht ? Drück dir auf jedenfall die Daumen :))

    Kommentar von Agnes10 Agnes10Agnes10

    DIE KK ZAHLT NICHTS!!!!! (diesen Fall gab es gerade im Freundeskreis!!!!)

    Kommentar von angieeeh angieeeh

    krass. hm naja ok, das leben ist kein ponny hof:))

  • 0
    Antwort von Candela Candela

    Das kommt erstens darauf an wie alt du bist (nach 18 geht normal nichts mehr) und zweitens ob du die erste Spange nach Behandlungsplan getragen hast. Wenn beides im Rahmen liegt, dann sollte eine weitere Behandlung durchaus möglich sein. Am besten mal bei deiner Krankenkasse nachfragen.

    Kommentar von SchwarzeSocke SchwarzeSocke

    Bin 15 1/2 Jahre Alt und habe meine Spange nach Behandlungplan getragen.

    Werde denke ich dann einfach mal bei meiner Krankenkasse anrufen. :)

    Kommentar von Candela CandelaCandela

    Ja, das funktioniert dann bestimmt - zumindest wenn der Arzt ein entsprechendes Gutachten macht. :)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.