2

bezahlt die ARGE während einer in U-Haft ist trotzdem bis auf weiteres die Miete

Frage von olletina olletina

Hallo,mein sohn sitzt zur zeit in U-Haft,wann er rauskommt ist noch unklar,das konnte mir der anwalt nicht sagen.Er bezieht zur zeit leistungen von der ARGE.Ich würde gerne wissen,ob die ARGE trotzdem erstmal die MIETE weiterzahlen muss,oder darf die das so einfach einstellen?Klar das er zum Leben keine leistung erhält,er hat ja dort verpflegung,aber steht ihm dann trotzdem ein taschengeld oder so zu?Na wichtig ist es ja im moment nur mit der miete...und bitte SCHINDERHANNES,verschone mich mit deinen dummen kommentaren.Allen anderen im vorraus danke für eure antworten...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Frage in der Arge nach, meiner Meinung nach kommt es drauf an, wie lange die Gefängnisstrafe dauert. Sind es nur ein paar Wochen oder Monate, denke ich dass die Miete gezahlt wird. Bei ein paar Jahren denke ich eher nicht.

  • 3
    Antwort von Ally32 Ally32

    Da würde ich bei der ARGE den zuständigen Sachbearbeiter fragen. Diese Auskunft ist die sicherste

  • 2
    Antwort von Krabbenkutter Krabbenkutter

    Hm. Dann bezahlt der Staat also ihm gerade ZWEI Wohnsitze? Grotesk.

    Kommentar von Milwa MilwaMilwa

    wundert Dich das wirklich ?

    Kommentar von Krabbenkutter KrabbenkutterKrabbenkutter

    Nein... Es ärgert mich maßlos!

    Kommentar von almmichel almmichelalmmichel

    Kommentar von anaconda62 anaconda62anaconda62

    leute keiner von uns hier weiss doch warum der sohn in der untersuchungshaft ist? solange seine schuld nicht durch ein rechtskräftiges urteil bewiesen wurde, gild er, wie jeder andere als unschuldig. du selbst könntest durch irgentwelche umstände dort landen, vielleicht mag dich jemand nicht und beschuldigt dich des drogenhandels ect. und stell dir vor, du bist unschuldig, aber erstmal landest du für tage, wochen oder monate in untersuchungshaft. wer sollte dann deine wohnung erhalten, wenn nicht der staat????

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Doch, das ist aus den verherigen Fragen ersichtlich. Es war Drogenbesitz.

    Kommentar von Krabbenkutter KrabbenkutterKrabbenkutter

    DH...

    Kommentar von experte2009 experte2009experte2009

    DU HAST SORGEN ! SCHAU MAL IN DIE ZEITUNG WAS DER STAAT ALLES BEZAHLT AN BANKEN OPEL UND AN FLUGKOSTEN UND DIÄTEN FÜR FAULE POLITIKER WENN DU SCHON SO EINE DISKUSSION BEGINNEN WILLST ES GIBT GENUG LEUTE DIE UNSCHULDIG IM KNAST SITZEN

    ABER KLAR JEDER IST SCHULDIG BLABLABLA

    TYPISCHE CDU UND RECHTS POLITIKER GELABER DRECKSCH....

  • 2
    Antwort von anaconda62 anaconda62

    ja, die Arge bezahlt in solchen fällen die Miete, bis zu einer Dauer von 6 Monaten.

    hoffe dein junge lernt daraus!

    anaconda

  • 2
    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Wenn da nicht einmal der Rechtsanwalt Auskunft geben kann, solltest Du schnellstens die Sachen Deines Sohnes einlagern. Am besten wäre es, wenn Du bei der Arge fragst. Die können am kompetentesten beraten.

  • 2
    Antwort von flamingstar flamingstar

    Ich würde eher die ARGE fragen, das ist wahrscheinlich ein kompliziertes Thema.

    Kommentar von Milwa MilwaMilwa

    könnte allerdings eine vielleicht nicht gern gehörte Antwort dabei herauskommen, wenn die ARGE von dem neuen Aufenthaltsort noch keine Kenntnis hat.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Mag sein, aber um Gewissheit zu haben, bleibt ja einem nichts anderes übrig, als dort nachzufragen.

  • 2
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ja, während der Haft wird die Miete weiterbezahlt.

    Kommentar von Antica AnticaAntica

    Is ja krass! Ist das eine "Haft-Belohnung"? Und Taschengeld will er auch noch?

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Es ist einfach so und ich habe das ganz ohne Wertung geschrieben. Wertung war hier ja nicht verlangt. Hier ist noch ein Link: http://www.knast.net/browse.html?id=525

    Kommentar von Antica AnticaAntica

    Sorry, wollt nur die Tatsachen kommentieren, und da drüber bin ich etwas irritiert....

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Schon okay, aber das soll verhindern, dass Straftäter nach der Entlassung obdachlos werden und dann erst recht kriminell und rückfällig reagieren.

  • 1
    Antwort von malli malli

    naja er sitzt in U-haft solange ihm nichts nachgewiesen werden kann und ein richter sagt schuldig ist er meines wissens nach unschuldig!

  • 1
    Antwort von curafe curafe

    denke schon, frag bei der arge nach dann weißt es sicher

  • 0
    Antwort von experte2009 experte2009

    Taschengeld gibt es keines und ob die ARGE die Miete zahlt, halte ich für ein Gerücht, denn er steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also hat er auch keinen Anspruch auf Leistungen.

  • 0
    Antwort von katgom katgom

    Das Amt hat nur die Verpflichtung bis zu 6 Monate zu zahlen!

    Kommentar von experte2009 experte2009experte2009

    Er steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.