Hallo,mein sohn sitzt zur zeit in U-Haft,wann er rauskommt ist noch unklar,das konnte mir der anwalt nicht sagen.Er bezieht zur zeit leistungen von der ARGE.Ich würde gerne wissen,ob die ARGE trotzdem erstmal die MIETE weiterzahlen muss,oder darf die das so einfach einstellen?Klar das er zum Leben keine leistung erhält,er hat ja dort verpflegung,aber steht ihm dann trotzdem ein taschengeld oder so zu?Na wichtig ist es ja im moment nur mit der miete...und bitte SCHINDERHANNES,verschone mich mit deinen dummen kommentaren.Allen anderen im vorraus danke für eure antworten...
bezahlt die ARGE während einer in U-Haft ist trotzdem bis auf weiteres die Miete
Antworten (11)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Engelchen46Engelchen46
Frage in der Arge nach, meiner Meinung nach kommt es drauf an, wie lange die Gefängnisstrafe dauert. Sind es nur ein paar Wochen oder Monate, denke ich dass die Miete gezahlt wird. Bei ein paar Jahren denke ich eher nicht.
-
3Antwort von
Ally32Ally32
Da würde ich bei der ARGE den zuständigen Sachbearbeiter fragen. Diese Auskunft ist die sicherste
-
2Antwort von
KrabbenkutterKrabbenkutter
Hm. Dann bezahlt der Staat also ihm gerade ZWEI Wohnsitze? Grotesk.
Kommentar von
anaconda62anaconda62 leute keiner von uns hier weiss doch warum der sohn in der untersuchungshaft ist? solange seine schuld nicht durch ein rechtskräftiges urteil bewiesen wurde, gild er, wie jeder andere als unschuldig. du selbst könntest durch irgentwelche umstände dort landen, vielleicht mag dich jemand nicht und beschuldigt dich des drogenhandels ect. und stell dir vor, du bist unschuldig, aber erstmal landest du für tage, wochen oder monate in untersuchungshaft. wer sollte dann deine wohnung erhalten, wenn nicht der staat????
Kommentar von
NachtflugNachtflug Doch, das ist aus den verherigen Fragen ersichtlich. Es war Drogenbesitz.
Kommentar von
KrabbenkutterKrabbenkutter DH...
Kommentar von
experte2009experte2009 DU HAST SORGEN ! SCHAU MAL IN DIE ZEITUNG WAS DER STAAT ALLES BEZAHLT AN BANKEN OPEL UND AN FLUGKOSTEN UND DIÄTEN FÜR FAULE POLITIKER WENN DU SCHON SO EINE DISKUSSION BEGINNEN WILLST ES GIBT GENUG LEUTE DIE UNSCHULDIG IM KNAST SITZEN
ABER KLAR JEDER IST SCHULDIG BLABLABLA
TYPISCHE CDU UND RECHTS POLITIKER GELABER DRECKSCH....
-
-
2Antwort von
anaconda62anaconda62
ja, die Arge bezahlt in solchen fällen die Miete, bis zu einer Dauer von 6 Monaten.
hoffe dein junge lernt daraus!
anaconda
-
2Antwort von
wolfgang1956wolfgang1956
Wenn da nicht einmal der Rechtsanwalt Auskunft geben kann, solltest Du schnellstens die Sachen Deines Sohnes einlagern. Am besten wäre es, wenn Du bei der Arge fragst. Die können am kompetentesten beraten.
-
2Antwort von
flamingstarflamingstar
Ich würde eher die ARGE fragen, das ist wahrscheinlich ein kompliziertes Thema.
Kommentar von
MilwaMilwa könnte allerdings eine vielleicht nicht gern gehörte Antwort dabei herauskommen, wenn die ARGE von dem neuen Aufenthaltsort noch keine Kenntnis hat.
Kommentar von
flamingstarflamingstar Mag sein, aber um Gewissheit zu haben, bleibt ja einem nichts anderes übrig, als dort nachzufragen.
-
2Antwort von
NachtflugNachtflug
Ja, während der Haft wird die Miete weiterbezahlt.
Kommentar von
AnticaAntica Is ja krass! Ist das eine "Haft-Belohnung"? Und Taschengeld will er auch noch?
Kommentar von
NachtflugNachtflug Es ist einfach so und ich habe das ganz ohne Wertung geschrieben. Wertung war hier ja nicht verlangt. Hier ist noch ein Link: http://www.knast.net/browse.html?id=525
Kommentar von
AnticaAntica Sorry, wollt nur die Tatsachen kommentieren, und da drüber bin ich etwas irritiert....
Kommentar von
NachtflugNachtflug Schon okay, aber das soll verhindern, dass Straftäter nach der Entlassung obdachlos werden und dann erst recht kriminell und rückfällig reagieren.
-
-
1Antwort von
mallimalli
naja er sitzt in U-haft solange ihm nichts nachgewiesen werden kann und ein richter sagt schuldig ist er meines wissens nach unschuldig!
-
0Antwort von
experte2009experte2009
Taschengeld gibt es keines und ob die ARGE die Miete zahlt, halte ich für ein Gerücht, denn er steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also hat er auch keinen Anspruch auf Leistungen.
-
0Antwort von
katgom Das Amt hat nur die Verpflichtung bis zu 6 Monate zu zahlen!
Kommentar von
experte2009experte2009 Er steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
wundert Dich das wirklich ?
Nein... Es ärgert mich maßlos!