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Bezahlt die Arge meinem kleinem Bruder eine Wohnung/umzug?

Frage von natalye natalye

Guten Abend, meine Frage mein kleiner Bruder ist 21 Jahre und hat keinen Job etc da unsere Mutter verstarb und ab da an alles seinen Lauf nahm, mein kleiner bruder immer noch nicht über den Tod hinweg ist , und mein Vater alles andere außer ihn zu Unterstützen tut , Da die beiden sich andauernd fast schon täglich aufs übelste in dne Haaren haben egal um was es da geht und wenn es nur kleinigkeiten sind, es ist schon soweit das mein kleiner bruder sagt er kann nichts niemand mag ihn und laut unserem Vater würde er eh nie in seinem Leben etwas auf die beine bekommen.

Da ich in Aachen Leben und meine finanziellen möglichkeiten dafür nicht reichen , würd ich ihn doch schon gern zu mir holen also in meinen stadtteil so kann ich ihm helfen.

meine Frage: - würde in so einem Fall die Arge die Wohnungs Miete bezahlen? - (er hat garkeine Möbel) würden diese auch übernommen werden? - und der umzug würde der auch übernommen werden?

Tut mir leid das ich hier so viel schreib aber ich mach mir langsam wirklich sorgen!

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Sobald dein Vater deinen Bruder offiziell der Wohnung verweist, liegt ein Härtefall vor, den das Jobcenter als wichtigen Grund für die Zustimmung zu einem Umzug anerkennen muss; ggf. bedauerlicherweise erst und oft nach Widerspruch und Prozess.

    In dem Moment, in dem ein wichtiger Grund anzuerkennen ist, müssen auch eine notwendige und angemessene Erstausstattung als Beihilfe (nicht als Darlehen) sowie die Umzugskosten getragen werden.

    Einem Umzug in eine andere Kommune wird das Jobcenter allerdings nicht ohne Weiteres zustimmen müssen und dürfen.

    Auf jeden Fall sollte sich dein Bruder nicht nur vor Ort sozialrechtlich beraten lassen, sondern auch jeden Jobcenter-Termin mit Beistand wahrnehmen.

    Kurze Anmerkung zu annis Kommentar:
    Ein Unterhaltspflicht deines Vaters besteht im Grundsatz nur während einer Erstausbildung deines Bruders; d.h. Eier schaukeln braucht dein Vater nicht zu finanzieren.
    Ob dein Vater nach dem Auszug deines Bruders eine andere Wohnung suchen muss - falls er selbst Alg2 bezieht -, steht vollkommen in den Sternen.

    Kommentar von anni51 anni51anni51

    Hallo Virtual- das mit dem Umziehen stimmt so wie ich es beschrieben habe. Meine Freundin mußte sich ein neue Wohnung suchen nachdem ihr sohn ausgezogen ist. Dir steht als alleinlebender Bezieher eine Wohnung von 50 qm zu und du hast auch eine Mietobergrenze die einzuhalten ist. Selbst das sie schwerkrank ist hat ihr keinen Schutz gegeben- die Mietobergrenze wurde nur um ca.20 - 30€ überzogen (ging um die Betriebskosten)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Zum einen hätte sie gegen den Jobcenter-Bescheid Widerspruch einlegen und zum anderen ggf. klagen können.
    Der Sachverhalt ist seitens des Jobcenters immer im Rahmen einer pflichtgemäßen Einzelfallprüfung zu beurteilen, in der auch z.B. soziale Aspekte wie Behinderungen oder lange Wohndauer zu berücksichtigen sind.
    Grundsätzlich ist das entscheidende Kriterium zudem nicht die Größe der Wohnung, sondern es sind die Kosten; denn liegen die bei einer zu großen Wohnung immernoch im Rahmen, so ist ein Umzug sowohl für den Leistungsbezieher, als auch die Kommune unwirtschaftlich. Diese Unwirtschaftlichkeit ist übrigens auch bei einer marginalen Kostenüberschreitung anzunehmen, sodass man, wenn man nur 20 EUR über den Grenzen liegt, immer und auf jeden Fall gegen ein entsprechendes JobCenter-Begehren klagen sollte.

    Abgesehen davon hat der Fragesteller nichts über die konkreten Verhältnisse mitgeteilt.

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    natürlich bez. die arge alles bekommt noch 1000,- dazu als sponsor, ihr lebt ja im schlaraffenland, versuch es mit arbeit, aber nicht die billig variation >kann nichts finden<

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    Antwort von anni51 anni51

    Als erstes würde ich euch raten einen unabhängigen Verein aufzusuchen die sich mit der SGB2 Rechtsprechung auskennen (z.B. Solidarische Hilfe). Ihr müßt klarstellen, das ein Zusammenleben von Vater und Sohn nicht mehr haltbar sind. Dann muß die Arge einem Umzug zustimmen und die Kosten übernehmen. Sie werden versuchen das abzuschmettern (da es arbeitslosen Kinder bis zum 25 Lebensjahr zuzumuten ist im Haushalt der Eltern zu verbleiben) daher der Rat euch Hilfe zu suchen. Für deinen Vater wird es auch eine Veränderung geben- falls er auch SGB2 bezieht. Er wird nämlich auch Umziehen müssen- in eine kleinere Wohnung. Falls er gut verdient wird ihn das Amt zur Unterhaltszahlung heranziehen.

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    Antwort von Thassos Thassos

    Das einfachste ist, er stellt einen Antrag, dann bekommt er die Antwort.

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