Guten Abend, meine Frage mein kleiner Bruder ist 21 Jahre und hat keinen Job etc da unsere Mutter verstarb und ab da an alles seinen Lauf nahm, mein kleiner bruder immer noch nicht über den Tod hinweg ist , und mein Vater alles andere außer ihn zu Unterstützen tut , Da die beiden sich andauernd fast schon täglich aufs übelste in dne Haaren haben egal um was es da geht und wenn es nur kleinigkeiten sind, es ist schon soweit das mein kleiner bruder sagt er kann nichts niemand mag ihn und laut unserem Vater würde er eh nie in seinem Leben etwas auf die beine bekommen.
Da ich in Aachen Leben und meine finanziellen möglichkeiten dafür nicht reichen , würd ich ihn doch schon gern zu mir holen also in meinen stadtteil so kann ich ihm helfen.
meine Frage: - würde in so einem Fall die Arge die Wohnungs Miete bezahlen? - (er hat garkeine Möbel) würden diese auch übernommen werden? - und der umzug würde der auch übernommen werden?
Tut mir leid das ich hier so viel schreib aber ich mach mir langsam wirklich sorgen!
Hallo Virtual- das mit dem Umziehen stimmt so wie ich es beschrieben habe. Meine Freundin mußte sich ein neue Wohnung suchen nachdem ihr sohn ausgezogen ist. Dir steht als alleinlebender Bezieher eine Wohnung von 50 qm zu und du hast auch eine Mietobergrenze die einzuhalten ist. Selbst das sie schwerkrank ist hat ihr keinen Schutz gegeben- die Mietobergrenze wurde nur um ca.20 - 30€ überzogen (ging um die Betriebskosten)
Zum einen hätte sie gegen den Jobcenter-Bescheid Widerspruch einlegen und zum anderen ggf. klagen können.
Der Sachverhalt ist seitens des Jobcenters immer im Rahmen einer pflichtgemäßen Einzelfallprüfung zu beurteilen, in der auch z.B. soziale Aspekte wie Behinderungen oder lange Wohndauer zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich ist das entscheidende Kriterium zudem nicht die Größe der Wohnung, sondern es sind die Kosten; denn liegen die bei einer zu großen Wohnung immernoch im Rahmen, so ist ein Umzug sowohl für den Leistungsbezieher, als auch die Kommune unwirtschaftlich. Diese Unwirtschaftlichkeit ist übrigens auch bei einer marginalen Kostenüberschreitung anzunehmen, sodass man, wenn man nur 20 EUR über den Grenzen liegt, immer und auf jeden Fall gegen ein entsprechendes JobCenter-Begehren klagen sollte.
Abgesehen davon hat der Fragesteller nichts über die konkreten Verhältnisse mitgeteilt.