Wie ist das mit der Miete bei Harz IV. Wird die Miete von der ARGE direkt an den Vermieter bezahlt oder erhält der Mieter die Miete um sie dann an den Vermieter zu bezahlen?
Antworten (10)
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3Antwort von
manu1979manu1979
Mir wurde damals auf die gleiche NAchfrage bei der Arge erklärt, dass die Miete nur in bestimmten Fällen direkt an den Vermieter überwiesen wird. Wenn z.B. der Mieter dafür bekannt ist seine Miete lieber in Hochprozentiges zu investieren o.Ä. Im Normalfall wird das ALG2 komplett an den Empfänger überwiesen und der zahlt eigenständig seine Miete
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2Antwort von
anjannianjanni
Das wäre ja diskriminierend, wenn die ARGE die Miete immer direkt an den Vermieter zahlen würde... kann ich mir eigentlich gar nicht so recht vorstellen...
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2Antwort von
xyungeloestxyungeloest
im normalfalle erhält der alg 2-empfänger die miete und leitet diese selbst an den vermieter weiter.
bei problemfällen kann mit der arge vereinbart werden, dass die miete direkt von da an den vermieter überwiesen wird.
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GeisterfahrerGeisterfahrer nach etlichen zwischenfällen geht fast nichts mehr ohne abtrittserklärung...
Kommentar von
xyungeloestxyungeloest eine solche abtrittserklärung wird erst verlangt, wenn es mietprobleme gibt. diese kann übrigens auch von amts wegen ersetzt werden bei mietschulden.
oder der hartz-4 empfänger möchte das generell von vorn herein selber so.
ansonsten bekommt der hartz4-empfänger die miete selber ausgezahlt.
noch ist er ein mündiger bürger.
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1Antwort von
nice23nice23
Die werden dich fragen.Und du kannst den Endscheiden ob sie das machen sollen,oder ob du die Miete alleine überweißt.
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1Antwort von
estepona Es gibt beide Fälle und es steht einem frei wie man es gerne hätte.
Wir haben uns entschieden, dass Gels erst zu erhalten und dann selbst zu überweisen, da unsere Wohnung nicht gerade billig ist.
Um zu umgehen, dass dies dem Amt evtl. auffällt überweisen wir selber.
Allerdings ist es oft recht schön, weil man manchmal in Verzug gerät, wenn das Amt zu spät überweist (Feiertage) oder einen Systemausfall hat und erstmal gar nichts geht. Jedoch wohnen wir hier mehr als 10 Jahre und haben eine gute Regelung mit dem Vermieter gefunden...
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1Antwort von
curatorcurator
in normalfalle wird direkt an den berechtigten ausgezahlt, nur in seltenen, bewiesenen missbrauchsfaellen kann direkt an den vermieter gezahllt werden, z.b. wenn der mietvertrag abgesichert werden muss,, weil der empfaenger das geld sonst unterschlagen wuerde.
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1Antwort von
GeisterfahrerGeisterfahrer
normaler weise muss der mieter bei der arge eine abtrittserklärung unterschreiben das die miete direkt an den vermieter gezahlt wird, damit der algII empfänger damit nicht anderes anstellen kann.
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xyungeloestxyungeloest eine solche abtrittserklärung wird erst verlangt, wenn es mietprobleme gibt. diese kann übrigens auch von amts wegen ersetzt werden bei mietschulden.
oder der hartz-4 empfänger möchte das generell von vorn herein selber so.
ansonsten bekommt der hartz4-empfänger die miete selber ausgezahlt.
noch ist er ein mündiger bürger
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Mandaler71 Hallo, da hier viele aus dem Bauch heraus antworten, beschreibe ich an dieser Stelle mal meine handfeste Erfahrung.
Das ist passiert: Wohnung untervermietet, Mieter plötzlich Harz 4 Empfänger, Miete nicht mehr gezahlt, ich musste aber weiterhin als Hauptmieter die Miete von meinem Ersparten zahlen ... ich habe es geschafft, dass die ARGE den Mietanteil direkt an mich zahlt. So habe ich das gemacht:
Folgende Situation: Ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe diese per Untermietvertrag weiter vermietet. Das war nötig, da ich beruflich wegziehen musste, ich aber in 2-3 Jahren zurückziehen werde. Da ich eine sehr günstige Mietwohnung und schöne Wohnung habe, wollte ich die natürlich nicht abgeben.
Problem: Meine Mieterin ist auf einmal Harz 4 Bezieherin und zahlt die Miete plötzlich unregelmäßig. Ich wurde immer wieder vertröstet, bis die Mietschulden immer grßer wurden. Ich selbst musste aber schön die Miete an den Hausbesitzer weiter zahlen und somit musste ich das aus meiner Portokasse zahlen. Leider erhalten Harz 4 Bezieher die Miete selbst und können diese auch für alles mögliche ausgeben. Möchte man, dass die Mietanteil direkt an den Vermieter geht, benötigt man normalerweise eine Einverständniserklärung des Harz 4 Empfängers/Mieters. ABER ich habe mich persönlich an die zuständige ARGE gewendet und der Sachbearbeiterin alle Unterlagen zugeschickt, die die Mietschulden dargelegt haben. Die ARGE hat Verständis gezeigt und die Zahlung der Miete ohne Zustimmung der Mieterin direkt an mich als Vermieter gezahlt.
Natürlich hätte meine Mieterin bei der ARGE ein Widerspruch einlegen können, da die schriftliche Einverständniserklärung gefehlt hat. ABER, dann hätte sie eben auch erklären müssen, was sie mit dem Geld, dass sie für die Miete erhalten hat, gemacht hat. Den Zweckentfremdung von Sozialleistung ist eben auch nicht erlaubt.
Fazit: Meine Mieterin hat kein Widerspruch eingelegt und seitdem erhalte ich pünkltich die Miete direkt von der ARGE. Positiver nebeneffekt, den jetzt sogar meine Mieterin bestätigt, das Verhältnis zwischen uns ist wieder wesentlich entspannter.
Für alle Mieter die Ihrer Miete hinterher rennen. Lasst Euch nicht sofort von den Regeln abschrecken und geht auf die ARGE zu. Erwischt Ihr einen guten Sachbearbeiter, wird Euch schnell geholfen.
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engelchen190686 Mein ehemalige freund hat von der arge Geld für die miete bekommen und hat dies nicht an den Vermieter weitergeleitet weshalb ich nun Probleme mit dem Vermieter hab. ist es eigentlich rechtens dass er dass Geld für etwas anderes ausgegeben hat als für die Miete??
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Berry68Berry68
Früher wurde die Miete immer direkt an den Vermieter überwiesen. Heute macht man das nicht mehr, weil der "Kunde" die Eigenverantwortung wieder erlernen soll. Erst wenn dies nicht klappt wird gewechselt, aber dann ist wohl eh Hopfen und Malz verloren.
warum? was ist daran diskriminierend? so umgeht die arge ganz einfach die gefahr das dass geld welches für die miete vorgesehen und berechnet ist, für etwas anderes ausgegeben wird...
Genau das ist doch diskriminierend! Sind denn ALG2-Empfänger grundsätzlich darauf aus, die Miete zu prellen? - Unfaßbar...!