Niklaus am 02.04.2008 um 15:02 Uhr
Wie ist das mit der Miete bei Harz IV. Wird die Miete von der ARGE direkt an den Vermieter bezahlt oder erhält der Mieter die Miete um sie dann an den Vermieter zu bezahlen?

Mir wurde damals auf die gleiche NAchfrage bei der Arge erklärt, dass die Miete nur in bestimmten Fällen direkt an den Vermieter überwiesen wird. Wenn z.B. der Mieter dafür bekannt ist seine Miete lieber in Hochprozentiges zu investieren o.Ä. Im Normalfall wird das ALG2 komplett an den Empfänger überwiesen und der zahlt eigenständig seine Miete
Das wäre ja diskriminierend, wenn die ARGE die Miete immer direkt an den Vermieter zahlen würde... kann ich mir eigentlich gar nicht so recht vorstellen...
Geisterfahrer am 2. April 2008 15:12 warum? was ist daran diskriminierend? so umgeht die arge ganz einfach die gefahr das dass geld welches für die miete vorgesehen und berechnet ist, für etwas anderes ausgegeben wird...
Genau das ist doch diskriminierend! Sind denn ALG2-Empfänger grundsätzlich darauf aus, die Miete zu prellen? - Unfaßbar...!
im normalfalle erhält der alg 2-empfänger die miete und leitet diese selbst an den vermieter weiter.
bei problemfällen kann mit der arge vereinbart werden, dass die miete direkt von da an den vermieter überwiesen wird.
Geisterfahrer am 2. April 2008 15:07 nach etlichen zwischenfällen geht fast nichts mehr ohne abtrittserklärung...
eine solche abtrittserklärung wird erst verlangt, wenn es mietprobleme gibt. diese kann übrigens auch von amts wegen ersetzt werden bei mietschulden.
oder der hartz-4 empfänger möchte das generell von vorn herein selber so.
ansonsten bekommt der hartz4-empfänger die miete selber ausgezahlt.
noch ist er ein mündiger bürger.
Die werden dich fragen.Und du kannst den Endscheiden ob sie das machen sollen,oder ob du die Miete alleine überweißt.
Es gibt beide Fälle und es steht einem frei wie man es gerne hätte.
Wir haben uns entschieden, dass Gels erst zu erhalten und dann selbst zu überweisen, da unsere Wohnung nicht gerade billig ist.
Um zu umgehen, dass dies dem Amt evtl. auffällt überweisen wir selber.
Allerdings ist es oft recht schön, weil man manchmal in Verzug gerät, wenn das Amt zu spät überweist (Feiertage) oder einen Systemausfall hat und erstmal gar nichts geht. Jedoch wohnen wir hier mehr als 10 Jahre und haben eine gute Regelung mit dem Vermieter gefunden...

in normalfalle wird direkt an den berechtigten ausgezahlt, nur in seltenen, bewiesenen missbrauchsfaellen kann direkt an den vermieter gezahllt werden, z.b. wenn der mietvertrag abgesichert werden muss,, weil der empfaenger das geld sonst unterschlagen wuerde.

normaler weise muss der mieter bei der arge eine abtrittserklärung unterschreiben das die miete direkt an den vermieter gezahlt wird, damit der algII empfänger damit nicht anderes anstellen kann.
eine solche abtrittserklärung wird erst verlangt, wenn es mietprobleme gibt. diese kann übrigens auch von amts wegen ersetzt werden bei mietschulden.
oder der hartz-4 empfänger möchte das generell von vorn herein selber so.
ansonsten bekommt der hartz4-empfänger die miete selber ausgezahlt.
noch ist er ein mündiger bürger
Mein ehemalige freund hat von der arge Geld für die miete bekommen und hat dies nicht an den Vermieter weitergeleitet weshalb ich nun Probleme mit dem Vermieter hab. ist es eigentlich rechtens dass er dass Geld für etwas anderes ausgegeben hat als für die Miete??
Früher wurde die Miete immer direkt an den Vermieter überwiesen. Heute macht man das nicht mehr, weil der "Kunde" die Eigenverantwortung wieder erlernen soll. Erst wenn dies nicht klappt wird gewechselt, aber dann ist wohl eh Hopfen und Malz verloren.